[Debatte-Grundeinkommen] zu althaus

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Di Jul 18 20:28:57 CEST 2006


  auf dem ersten blick fällt auf:
 
 1. ein mensch hat 600 euro (800 minus 200 euro gesundheitspämie) zur verfügung. das ist weniger als ein mensch bei Hartz IV hat (345 euro plus kosten der unterkunft - je nach region 250 bis 350 und mehr). d. h., schon nach heutiger, schlechter vorstellung vom soziokulturellen existenzminum deckt das bürgergeld nach althaus nicht dieses minimum ab. auch eine aufstockung durch wohngeld fällt bei althaus weg, da wohngeld entfällt. zum vergleich: die armutsrisikogrenze lag in deutschland 2003 bei 938 euro (nach evs), 2004 bei 838 euro (soep). die pfändungsfreigrenze in der nähe von 1000 euro. 
 2. auf die höhe 600 euro fällt übrigens auch eine/r, der erwerbslos wird, da sämtliche sv, auch arbeitslosenversicherung, abgeschafft wird. alle bisherigen lohnzusatzkosten fallen weg, werden aber nicht dem beschäftigten ausgezahlt, obwohl sie lohnbestandteile sind. "das verbessert die wettbewerbsfähigkeit der wirtschaft", so althaus, sprich den konkurrenzdruck auf andere länder und wirtschaften, ebenfalls ihr soziokulturelles minimum zu drücken.
 3. niedrige grundabsicherungen haben in zeiten hoher prekarität und arbeitslosigkeit den effekt, niedriglohnjobs zu provozieren. damit ist das bürgergeld nach althaus faktisch ein flächendeckendes kombilohnmodell. das entspricht der derzeitigen regierungslogik. 
 4. gesundheitsversorgung erfolgt nach gesetzlich festgelegten standards, wer mehr will, muss mehr als 200 euro zahlen, hat also weniger als 600 euro zur verfügung. wie werden die standards der gesundeitsversorgung festgelegt?
 
 ronald blaschke 
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