[Debatte-Grundeinkommen] Obergrenze für BGE

carl.jaegert at gmx.net carl.jaegert at gmx.net
Mi Jul 12 12:47:34 CEST 2006


Einkommenshöhe und Motivation

 >> In letzter Zeit ist häufiger von einem
 >> BGE i.H.v. 1500 EUR die Rede. /Reimund Acker

Eine BGE-Höhe wurde 1.500 EUR wurde von Götz Werner ins Gespräch gebracht. Bei Werner muss immer daran gedacht werden, dass er dies in Verbindung mit einer Umsatzsteuererhöhung auf 50-100% sieht. Dies entspricht 750-1.000 EUR BGE auf aktuellem Niveau.

Vor allem aber ist diese Höhe in heutiger Zeit von G. Werner wohl als  Provokation gemeint, um die gesellschaftliche Diskussion über das BGE zu entfachen.

Ich bedaure sehr, dass sich derzeit die Diskussion in der Szene auf Steuerfragen und Finanzierungemodelle konzentriert. Offensichtlich werden dadurch Themen zusammengeworfen, die nicht zusammen gehören. Es wird der Blick von der wesentlichen Frage abgelenkt - der Motivationsfrage.

>> .. durchschnittlichen Stundenlohn von maximal 3,61 EUR ergeben hätte. ..
>> ... Ob das als Motivation für die zusätzlich zu den 1500 EUR BGE 
>> geleisteten Arbeitsstunden ausgereicht hätte? /Reimund Acker

Wenn wir uns fragen, ob 3,61 EUR pro Stunde als Arbeitsmotivation ausreichen, sind wir doch schon auf dem Holzweg.

Deshalb ist für mich die spannendste Frage nach wie vor: Welche Motivation zur Arbeit entwickeln wir unter den Bedingungen des BGE? Welche Motivation entwickeln wir unter den Bedingungen der Trennung von Arbeit und Einkommen? Welche Motivation entwickeln wir in *Freiheit*? Und damit: Welche Bedingungen entwickeln wir jenseits von finanziellen Anreizen? Also ohne dass wir unsere Arbeitskraft auf einem Markt meistbietend feilhalten müssen - oder wollen.

Herzlichen Gruß
Carl Jaegert

carl.jaegert at gmx.net
www.ak-grundeinkommen.de


-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 11 Jul 2006 23:51:33 +0200
Von: Reimund Acker <reimund.acker at t-online.de>
An: BGE Liste <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
Betreff: [Debatte-Grundeinkommen] Obergrenze für BGE

> Als absolute Untergrenze für ein BGE im Sinne des Netzwerk Grundeinkommen
> ist vermutlich das vom Verfassungsgericht für 2005 festgelegte
> Existenzminimum i.H.v. monatlich 613 € pro Person anzusehen. Diese Zahl
> wurde vom DPWV kritisiert und auf 678 € nach oben korrigiert. Ich schlage
> daher vor zu prüfen (Umfrage?), ob diese höhere Zahl als Minimum im
> Netzwerk
> Konsens ist.
> 
> Es gibt aber auch eine Obergrenze. In letzter Zeit ist häufiger von einem
> BGE i.H.v. 1500 € die Rede. Dazu eine kurze Überschlagsrechnung mit
> Zahlen
> für das Jahr 2005: Das Volkseinkommen (Arbeitnehmerentgelt, Unternehmens-
> und Vermögenseinkommen) betrug 1.685,810 Mrd €, ein BGE i.H.v. 1.500 €
> hätte
> davon 1.485,018 € verschlungen.  Die insgesamt in D geleisteten 55,6342
> Mrd
> Arbeitsstunden hätten vom Rest i.H.v. 200,792 Mrd € bezahlt werden
> müssen,
> was einen durchschnittlichen Stundenlohn von maximal 3,61 € ergeben
> hätte.
> (Und dabei ist schon unterstellt, dass der Staat die Unternehmens- und
> Vermögenseinkommen komplett einkassiert hätte.) Ob das als Motivation
> für
> die zusätzlich zu den 1500 € BGE geleisteten Arbeitsstunden ausgereicht
> hätte?
> 
> Reimund Acker
> 
> _______________________________________________
> Debatte-grundeinkommen Mailingliste
> JPBerlin - Politischer Provider
> Debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen

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