[Debatte-Grundeinkommen] Obergrenze für BGE

Reimund Acker reimund.acker at t-online.de
Di Jul 11 23:51:33 CEST 2006


Als absolute Untergrenze für ein BGE im Sinne des Netzwerk Grundeinkommen
ist vermutlich das vom Verfassungsgericht für 2005 festgelegte
Existenzminimum i.H.v. monatlich 613 € pro Person anzusehen. Diese Zahl
wurde vom DPWV kritisiert und auf 678 € nach oben korrigiert. Ich schlage
daher vor zu prüfen (Umfrage?), ob diese höhere Zahl als Minimum im Netzwerk
Konsens ist.

Es gibt aber auch eine Obergrenze. In letzter Zeit ist häufiger von einem
BGE i.H.v. 1500 € die Rede. Dazu eine kurze Überschlagsrechnung mit Zahlen
für das Jahr 2005: Das Volkseinkommen (Arbeitnehmerentgelt, Unternehmens-
und Vermögenseinkommen) betrug 1.685,810 Mrd €, ein BGE i.H.v. 1.500 € hätte
davon 1.485,018 € verschlungen.  Die insgesamt in D geleisteten 55,6342 Mrd
Arbeitsstunden hätten vom Rest i.H.v. 200,792 Mrd € bezahlt werden müssen,
was einen durchschnittlichen Stundenlohn von maximal 3,61 € ergeben hätte.
(Und dabei ist schon unterstellt, dass der Staat die Unternehmens- und
Vermögenseinkommen komplett einkassiert hätte.) Ob das als Motivation für
die zusätzlich zu den 1500 € BGE geleisteten Arbeitsstunden ausgereicht
hätte?

Reimund Acker




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