[Debatte-Grundeinkommen] Höhe des GE

Reimund Acker reimund.acker at t-online.de
Mi Jan 4 18:15:47 CET 2006


Ein gutes Neues Jahr allerseits!

Florian Hoffmann schrieb:
> ich darf erst einmal bei meiner Aussage bleiben: "Ich glaube auch nicht,
> dass man überhaupt über die Höhe des auszuzahlenden BGE
> vernünftig streiten
> kann."

Ich denke schon, daß wir uns über die Höhe des GE Gedanken machen können und
sollten. Dabei geht  es nicht so sehr darum, die einzig richtige magische
Zahl zu finden. Vielmehr müssen wir aufzeigen, in welcher Bandbreite sich
das GE bewegen muß, damit es die von uns gewünschten Vorteile bringen kann.
Dazu gehört einmal die Diskussion darüber was wir unter dem Kriterium
"existenzsichernd" verstehen wollen. In Frage kommen hier u.a. das vom BVG
festgelegte Existenzminimum (613€), das gleiche mit dem vom DPWV geforderten
erhöhten Regelsatz (678€), oder die offizielle Armutsgrenze (60% des Median
des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens = 938€, in 2003; ca. 980€
in 2005). Zum andern sollten wir uns auch über eine sinnvolle Obergrenze für
das GE Gedanken machen. Die absolute Obergrenze dürfte bei 1675€ liegen: Das
ist das Volkseinkommen pro Kopf und Monat. Da wir aber vermutlich weiterhin
einen Anreiz für Zusatzverdienste sicherstellen wollen, muß die Obergrenze
für ein künftiges GE unterhalb des Pro-Kopf-Einkommens liegen und das
"Abstandsgebot" (Wolfgang Engler) beachten. Andererseits hoffen wir durch
Einführung des GE das Problem "Arbeitslosigkeit" zu lösen, also sollte das
GE so hoch sein, daß hinreichend viele Menschen freiwillig ganz oder
teilweise auf bezahlte Arbeit verzichten und sich mit dem GE begnügen.

Reimund Acker




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