[Debatte-Grundeinkommen] Antwort an Avji Sirmoglu

Florian Hoffmann florian.hoffmann at intereasy.de
Mi Nov 16 19:00:43 CET 2005


Hallo Herr Sirmoglu,

ich nehme Ihren Text als Beispiel für meine Argumente gegen den BGE-Entwurf,
weil es einfacher ist, die Argumente anhand Ihrer kurzen Darstellung
darzulegen, als anhand des Entwurfes selbst.

Ich darf mir erlauben, Sie in Ihren Ausführungen auf einen fundamentalen
Widerspruch hinzuweisen. Sie schreiben u. a.:

"Aber ein bedingungsloses existenzischerndes Grundeinkommen mit 1'935 Euro
(CH Franken 3'000) ...könnte durch das Wegfallen aller Ämter und
Sozialversicherungszuschüssen, etc. etc. finanzierbar sein."

Und einen Absatz weiter schreiben Sie:

"Arbeitet jemand und verdient über 1'935 Euro, dann erhält er dieses Geld
nicht."

Wenn ich das abgekürzt darstellen darf, sagen Sie zuerst " ..
bedingungsloses ... Grundeinkommen", dann aber nur unter der Bedingung, dass
er nicht mehr als € 1.935 verdient.

Die wenn/dann-Verbindung des zweiten Satzes ist das, was die ganze
Geschichte konterkariert. Grundeinkommen ist ex definitionem nicht an
Bedingungen geknüpft. Also darf es außer der Tatsache, dass es sich um einen
Menschen handelt, keinerlei Bedingung geben (vielleicht noch
Staatsbürgerschaft, Alter, o. ä.), jedenfalls keine, die irgendwelche
bürokratischen, entwürdigenden Ausforschungen zur Folge hat, auch nicht die
Frage: Wieviel verdienst Du?

Denn. Grundeinkommen ist nicht "Negative Einkommensteuer". Die Zahlung der
negativen Einkommensteuer stellt die Bedingung, dass jemand durch eigene
Arbeit nicht genug verdient. Das System ist in den USA eingeführt und
zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber sie ist eine
Arbeitnehmer-Regelung: Bedingung ist in den USA, dass Du arbeitest, dass Du
einen Job übernimmst. Das ist zwar gerecht gedacht, aber nicht
systemgerecht!

Wenn man den fundamentalen Ansatz der Bedingungslosigkeit über den Haufen
wirft, landet man - egal wie - immer im bürokratischen Gestrüpp.

Und: Finanzierbar ist das Grundeinkommen immer. Die Frage ist nur, wie man
dem Staat das verschwendete Geld und das unter bürokratischen Bedingungen
verwaltete Geld wegnimmt. Da gibt es Widerstände, die eigentlich nur durch
(friedliche) Revolutionen überwunden werden können.

Ich behaupte: Eines BGEs bedarf es nicht. Es reicht ein Artikel in der
Verfassung und Ausführungsbestimmungen dazu, damit niemand mit dem Geld
davon läuft und der Computer richtig programmiert wird.

Wenn Sie (oder jeamnd anderes) es wünschen, würde ich auch versuchen, den
Artikel zu formulieren.


Mit freundlichen Grüßen

Florian J. Hoffmann

Ahornstrasse 8 in D-40667 Meerbusch
Fon     +49 2132 911500
Fax     +49 2132 911520
Mobil   +49 163 5363333






Mehr Informationen über die Mailingliste Debatte-Grundeinkommen