[Debatte-Grundeinkommen] Volkswirtschaftliche Werthaltigkeit menschlicher Arbeit

Matthias Dilthey dilthey at pfsg-online.de
Sa Mai 28 19:33:51 CEST 2005


Liebe Mitstreiter,

bei allen Überlegungen zu einem BGE bitte ich zu berücksichtigen, daß unter 
volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten menschliche Arbeit keinen anderen 
Stellenwert hat, als maschinelle Arbeit.

Erst das verkaufte und bezahlte Produkt leistet einen volkswirtschaftlichen 
Beitrag. Unabhängig von dessen Herstellungsart.

Das gilt auch für geistige Arbeit. Geistige Arbeit wird entweder Teil der 
Produktion (z.B. in Ablaufplänen) oder gewinnt Wert durch den Transport des 
Gedankengutes (Gedichte durch Verbreitung in Büchern).
Anders ist der Widerspruch, der sich z.B. bei völlig verarmten Malern auftut, 
deren Gemälde post mortem zu Höchstpreisen gehandelt werden, nicht zu lösen.
Nicht die Arbeit des Malens, sondern erst der Handel des durch diese Arbeit 
entstandenen Produktes, nämlich des Bildes, leistet einen volkswirtschaftlich 
relevanten Beitrag.

Nachdem eine Volkswirtschaft nur das verteilen kann, was auch 
volkswirtschaftlich relevant erwirtschaftet wurde (logisches, aber an sich 
unbewiesenes Postulat), kann eine Finanzierung eines BGE ausschließlich über 
eine Produktbesteuerung erfolgen. Denn ausschließlich das Produkt, nicht die 
Arbeit, leistet einen Beitrag zum Volksauskommen.

Befinde ich mich da im Irrtum?

Matthias Dilthey



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