[Debatte-Grundeinkommen] Volkswirtschaftliche Werthaltigkeit menschlicher Arbeit
Matthias Dilthey
dilthey at pfsg-online.de
Sa Mai 28 19:33:51 CEST 2005
Liebe Mitstreiter,
bei allen Überlegungen zu einem BGE bitte ich zu berücksichtigen, daß unter
volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten menschliche Arbeit keinen anderen
Stellenwert hat, als maschinelle Arbeit.
Erst das verkaufte und bezahlte Produkt leistet einen volkswirtschaftlichen
Beitrag. Unabhängig von dessen Herstellungsart.
Das gilt auch für geistige Arbeit. Geistige Arbeit wird entweder Teil der
Produktion (z.B. in Ablaufplänen) oder gewinnt Wert durch den Transport des
Gedankengutes (Gedichte durch Verbreitung in Büchern).
Anders ist der Widerspruch, der sich z.B. bei völlig verarmten Malern auftut,
deren Gemälde post mortem zu Höchstpreisen gehandelt werden, nicht zu lösen.
Nicht die Arbeit des Malens, sondern erst der Handel des durch diese Arbeit
entstandenen Produktes, nämlich des Bildes, leistet einen volkswirtschaftlich
relevanten Beitrag.
Nachdem eine Volkswirtschaft nur das verteilen kann, was auch
volkswirtschaftlich relevant erwirtschaftet wurde (logisches, aber an sich
unbewiesenes Postulat), kann eine Finanzierung eines BGE ausschließlich über
eine Produktbesteuerung erfolgen. Denn ausschließlich das Produkt, nicht die
Arbeit, leistet einen Beitrag zum Volksauskommen.
Befinde ich mich da im Irrtum?
Matthias Dilthey
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