[ABSP] Einladung zum bundesweiten Treffen am 21. Juli in Halle

Aktionsbuendnis Sozialproteste absp at die-soziale-bewegung.de
Mi Jul 11 00:02:13 CEST 2018


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Infos zum Ein-/Austragen und weitere Informationen über diesen 
bundesweiten Verteiler ganz am Ende dieser Rundmail.
Rundmailtext und Anlagen im Anhang als druckbare PDF-Dateien. Frühere 
Rundmails im Archiv der Homepage:
http://www.die-soziale-bewegung.de/archiv.html
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# Rundmail des Aktionsbündnisses Sozialproteste (ABSP) am 10. Juli 2018 #

*Einladung zum bundesweiten Treffen am 21. Juli in Halle

*Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach wie vor wird das Existenzminimum in Deutschland verletzt. Dies 
geschieht durch den Hartz-IV-Eckregelsatz, der 416 statt mindestens 600 
Euro beträgt. Das bedeutet für alle, die darauf angewiesen sind, für 
Erwerbslose und Aufstockende, Mangelernährung und soziale Isolation. 
Dadurch wird der Grundton der gesellschaftlichen Stimmung angegeben. Das 
Existenzminimum wird durch einen zu niedrigen gesetzlichen Mindestlohn 
und sogar davon noch Ausnahmen verletzt, die sämtliche Entlohnungen 
zusätzlich unter Druck setzen. Das Existenzminimum wird durch 
Besteuerung verletzt. Diese sorgt dafür, dass Menschen mit niedrigen und 
mittleren Einkommen einen viel zu hohen Anteil ihres Einkommens abgeben 
müssen und dass wirklich Reiche einen viel zu geringen Teil zur 
Finanzierung der notwendigen öffentlichen Aufgaben beitragen. 
Pflegenotstand, zu wenig sozialer Wohnungsbau und Mietwucher sind die 
Auswirkungen dieses Missstandes.

Im Anhang findet Ihr den Protokollentwurf des Treffens vom 7. April in 
Halle/Saale.

*Unser nächstes Treffen wird am 21. Juli in Halle/Saale stattfinden.*

*Zeit:* Sa, 21. Juli 2018, 12 bis 17 Uhr.
*Ort:* Goldene Rose, Rannische Str. 19.
Die Wegbeschreibung haben wir dieser Rundmail als HTML-Datei angehängt.

*Als **Tagesordnung **schlagen wir vor:*

 1. Formalia (Begrüßung, Moderation, Protokoll, Tagesordnung,
    Genehmigung letztes Protokoll), Vorstellungsrunde
 2. Bestandsaufnahme: Gesellschaftliche Diskussion.
    Handlungsmöglichkeiten der Sozialproteste.
 3. Kampagne für Mindestrente – www.rente-zum-leben.de
 4. Kampf der Leiharbeit: Stand der Vorbereitungen für eine Kampagne
    gegen den Tarifvertrag Leiharbeit der DGB-Gewerkschaften.
 5. Weitere Themen der Sozialproteste
 6. Aktuelles

Dank finanzieller Unterstützung aus privater Quelle ist eine Erstattung 
Eurer Anreisekosten zum bundesweiten Treffen in Halle wie üblich bis zu 
75 Prozent der Euch tatsächlich entstehenden Kosten, direkt beim 
Treffen, möglich. Nutzt bitte die preiswerteste Fahrtmöglichkeit (in 
vielen Fällen ist das Wochenendticket am günstigsten) und bildet 
Fahrgemeinschaften. Eingeladen ist jede und jeder Interessierte. Für 
Verpflegung wird gesorgt sein.

Meldet Euch gerne per E-Mail an edgar.schu at die-soziale-bewegung.de oder 
telefonisch (siehe unten) vorher an, damit wir möglichst gut planen können.

Mit solidarischen Grüßen

Thomas Elstner, Teimour Khosravi, Inge Mohr-Simeonidis, Peter Moser, 
Edgar Schu, Walter Michael Wengorz, Helmut Woda


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*Kontaktdaten aller Kokreismitglieder:*
http://www.die-soziale-bewegung.de/kontakt.html

Vernetzungsbüro: Edgar Schu, edgar.schu at die-soziale-bewegung.de, 
Tel.: 0551 20190386

Homepage des Aktionsbündnisses Sozialproteste:
http://www.die-soziale-bewegung.de


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Anlagen:
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*Entwurf
Protokoll des ABSP-Treffens am 7.4.2018 in Halle
***
Anwesend:
Gießen, 2 x Göttingen, Gummersbach, Halle/Saale, St. Georgen 
,Wipperfürth, Zeitz

Beginn:     13:00 Uhr
Ende:         17:00 Uhr

*1. Formalia*
Moderation:     Göttingen
Protokoll:     Halle


1.    Formalia (Begrüßung, Moderation, Protokoll, Tagesordnung, 
Genehmigung letztes Protokoll, siehe Anhang dieser Rundmail), 
Vorstellungsrunde
2.    1. Mai der Gewerkschaften – unsere Aktivitäten
3.    Kampf der Leiharbeit, sie drückt Tariflöhne und den gesetzlichen 
Mindestlohn
4.    Weitere Themen der Sozialproteste
5.    Aktuelles

*1. Formalia*

Das Protokoll des letzten Treffens wurde mit einer Änderung genehmigt.
Der am 10.2.2018 diskutierte Entwurf zur Mindestrente fehlt in den 
Anlagen, weil wir als ABSP dem breiteren Bündnis nicht mit einer 
Vorveröffentlichung zuvorkommen wollen.
(Der Entwurf bleibt aber i. W. unverändert und ist in der Vorbereitung 
zum Druck).
Anmerkung des Protokollanten: Das Flugblatt zur Mindestrente war 
rechtzeitig zum 1. Mai bestellbar und findet sich unter 
www.rente-zum-leben.de
Eine kleine Änderung am Protokoll gab es dennoch im Nachhinein (im Punkt 4):
/Die Agentur für Arbeit selbst als kapitalistisches Unternehmen tätig 
vermittelt nicht mehr direkt an entleihende ‚Arbeitgeber’ sondern nur 
noch an die Sklavenhändler. Dabei gibt es Zuständigkeits-defizite und 
verschiedenste Interessenskonflikte zulasten der betroffenen 
Erwerbslosen und vor allem führt dies zu Geldeinbußen und in die 
Bedürftigkeit./

Im Protokoll soll nicht mehr die Sprache der Herrschenden verwendet 
werden, die unsägliche Vertauschung der Tatsachen, die in dem Wort 
Arbeitnehmer und Arbeitgeber drin steckt. Stattdessen wollen wir z.B. 
von UnternehmensbesitzerInnen sprechen.

*2. Erster Mai der Gewerkschaften – unsere Aktivitäten *

- *Verbreitung des aktuellen Flyers* der Plattform 
www.mindestlohn-11-euro.de und des noch im Layout befindlichen 
*Mindestrentenflyers als Planung für den 1. Mai.*

Darüber hinaus:
- *Anschreiben* an die Bundestafel, sind dies doch diejenigen, die am 
besten wissen, dass der Regelsatz nicht für gesunde Ernährung ausreicht 
und die Menschen daher die Tafeln besuchen.
- *An Organisationen*, insbesondere an die LINKEN
(Die 11 € steuerfrei ist realistischer als 12 € mit einem unzureichenden 
steuerlichen Freibetrag)
- *Kampf gegen die Verfolgungsbetreuung*
Das Unding, dass in der Arbeitsmarktpolitik immer wieder die Grundlage 
ist, dass „der Langzeiterwerbslose“ „betreut“ werden müsse. Daraus 
entwickeln sich oft Eigendynamiken, die der würdigen Zusammenarbeit 
zwischen den bei den sozialen Trägern beschäftigten Maßnahmeleitenden 
und den in den Maßnahmen Beschäftigten nicht gerecht werden können, 
müssen die Beschäftigten doch immer, damit die Maßnahme weiter geführt 
werden kann, in den Zwischenberichten als unselbständig dargestellt 
werden. Hierzu leider noch keine konkrete Aktion, sondern nur dieser 
zentrale Aspekt herausgeschält.


*3. Kampf der Leiharbeit, sie drückt Tariflöhne und den gesetzlichen 
Mindestlohn*

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahrzehnte mit der Leiharbeit in 
Deutschland gibt es nur eine Lösung, die Abschaffung der Leiharbeit. Die 
angebliche Flexibilisierung bei Produktionsspitzen stellt sich in der 
Praxis anders dar. Auch andere gewerkschaftliche bzw. -nahe Vereine 
würden eine Kampagne gegen die Leiharbeit mit Sicherheit unterstützen.
Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Unterlaufung des Equal Pay- 
Grundsatzes wurden durch den durch den DGB unterzeichneten Tarifvertrag 
noch zusätzlich und zwar sehr wesentlich aufgeweicht.
Und durch die lange Laufzeit des TV’s  sind noch zusätzliche zukünftige 
Nachteile entstanden.
Eine einfache Forderung kann nur lauten „Auslaufen des TV’s und keine 
Neuunterzeichnung eines TV’s zur Leiharbeit durch die 
DGB-Tarifkommission!“.
/[Bemerkung: wohlwissend, dass es sich um zwei verschiedene TV’s 
handelt, wird im Weiteren hier nur von einem TV geschrieben. Siehe 
iGZ-DGB 
<https://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/2017/2017-02-01_igz-dgb-tarifwerk_2017-2019_einzelseiten.PDF> 
und BAP BZA/DGB 
<https://www.personaldienstleister.de/fileadmin/user_upload/04_Themen/Tarifvertraege/BZA_DGB_Tarifvertrag_2012.pdf>]/ 

Das AÜG dient allein der Unterlaufung des Equal Pay- Grundsatzes, eine 
weitere Anwendung und Veränderung des AÜG durch Unterstützung der 
DGB-Gewerkschaften führt zur weiteren Spaltung der Arbeiterklasse. 
Logisch ist allein die Abschaffung des Gesetzes zur Unterlaufung des 
Equal Pay Grundsatzes, was konkret heißt: Abschaffung der Leiharbeit in 
Deutschland.
Aufgabe des DGB ist nicht die Mithilfe bei der Spaltung im Interesse der 
Ausbeuter. Der DGB - das sind die Vertreter der Ausgebeuteten, das sind 
wir.
Der alte Aufruf aus Bremen ist in seiner Schlichtheit am 
aussagekräftigsten und immer noch aktuell:
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2016/10/leihprotest_dchb2016.pdf
Alle positiven Bestandteile des TV’s wiegen nicht die Nachteile durch 
den TV auf.
Unsere erste Forderung an den DGB heißt nicht „kämpfe für uns“ sondern 
„bitte unterlasse eine weitere Unterzeichnung“. Einen Druck auf das 
Kapital auszuüben, eine Unterlaufung des Equal Pays per Gesetz zu 
verhindern, schafft nur Illusionen in die Demokratie der Lohnräuber und 
Steuerflüchtlinge.
Deshalb kann die weitere Forderung bzgl. des AÜG nur heißen, Abschaffung 
und Verbot der Leiharbeit. Allerdings mit der aufklärenden Erklärung, 
dass dies durch ein imperialistisches System und unter kapitalistischen 
Bedingungen wohl kaum zu erwarten sei.
Ein AÜG im Interesse der Ausgebeuteten ist sicher nicht zu erwarten.
(Bemerkung: In der VR China ist das Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung 
derartig, aber die Praxis ist vergleichbar mit denen in den 
kapitalistischen Ländern.)
Eine Rücksichtnahme allein auf die Interessen des Kapitals und einer 
korrumpierten Minderheit seitens eines Peter-Hartz-schen 
‚Arbeitnehmeradels’ hat zu unterbleiben und der DGB hat seine Fehler in 
Sachen Leiharbeit zu korrigieren, durch Auslaufen Lassen und 
Nichtunterzeichnung von Verträgen, die den Interessen der Mehrheit der 
Ausgebeuteten widersprechen.

Danach sollte das AÜG zur Disposition gestellt werden - Kampf dem Gesetz 
zur Umgehung von Equal Pay. Equal Pay muss durchgesetzt werden und auch 
die besonderen Anforderungen bei kurzfristigen Einsätzen müssen vergütet 
werden - statt einer Verlagerung des unternehmerischen Risikos zulasten 
von verliehenen Arbeitssklaven und statt deren forcierter Ausbeutung mit 
allen sozialen und gesellschaftlichen Folgen. Das AÜG öffnete die 
Ausnahmen zur Umgehung des Equal Pay-Grundsatzes und die Vertreter der 
Tarifkommissionen der DGB-Gewerkschaften ermöglichten noch weitere 
Verschlechterungen durch unverantwortbare Tarifabschlüsse in den letzten 
Jahren.

Im Ergebnis dieser Erörterungen kam der Vorschlag der Erarbeitung eines 
neuen Aufrufes/Unterstützungssammlung auf der Basis des oben erwähnten 
Bremer Flugblattes mit der Aufforderung der Kündigung des 
Leiharbeits-TV’s (wenn sinnvoll bzw. gemäß TV möglich – 
Nachwirkungseinfluss?).
Entsprechend erfolgte eine Selbstverpflichtung des Ko-Kreises des ABSP 
zur Klärung der rechtlichen Möglichkeit einer Kündigung anstelle des 
Auslaufens des Leiharbeits-TV’s.
Nach Klärung sollte dieser aktualisiert veränderte  Bremer Entwurf 
verwendet werden für eine neue Kampagne gegen die Leiharbeit und für 
deren Abschaffung.
/“Jeder Beschäftigte hat im Hinterkopf, dass er von Leiharbeit 
irgendwann betroffen sein könnte und in Leiharbeit gezwungen werden 
könnte und dies trägt zur allgemeinen Verunsicherung bei und die 
steigende Verunsicherung trägt zu steigenden Prozenten für die AfD bei 
den Wahlen bei.“/


*4. Weitere Themen der Sozialproteste*

*Das solidarische Grundeinkommen, soziale Teilhabe* und die zu 
erwartenden Ergebnisse dieser politischen Diskussion bei den 
Herrschenden wurden mit einem Input durch Edgar behandelt.
*Inhaltlich ging es dabei gegen die Ausnahmen beim gesetzlichen 
Mindestlohn.*

19.3.2018 CDU- Jens Spahn: „… HartzIV ist die Antwort unserer 
Solidargemeinschaft auf Armut“
https://www.ndr.de/ndr1niedersachsen/Jens-Spahn-Hartz-IV-bedeutet-nicht-Armut,spahn160.html 

Merkels Antwort darauf: jemand der arbeitet darf nicht weniger haben als 
jemand, der nicht arbeitet, in dem Sinne, dass Arbeit belohnt werden müsse.
Dies sieht einerseits wie ein Versuch aus, das Lohnabstandsgebot wieder 
medial einzuführen und auch politisch zu nutzen und andererseits neue 
Formen der Zwangsarbeit einzuführen.
Die Lohnersatzleistungen einschließlich Kindergeld bei einer 5-köpfigen 
Familie dürfe nicht höher sein als der Verdienst eines Alleinverdieners 
(inkl. Kindergeld) einer vergleichbaren Familie im unteren Lohnsegment. 
(So das alte Lohnabstandsgebot!)
Diese Argumentation ist gegen die derzeitige Höhe des Regelsatzes 
gerichtet.
(Das Lohnabstandsgebot stammt aus der Kaiserzeit, wurde nie umgesetzt 
und wurde 2011 im Sozialrecht abgeschafft.)
20.3.2018 Dietrich Creutzburg in der FAZ: Wer hinzuverdienen will, steht 
schnell vor der Frage: Lohnt sich das überhaupt? 
(http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/hartz-iv-debatte-lohnt-sich-ein-hinzuverdienst-15502294.html) 

In der Logik folgt daraus nicht, dass der gesetzliche Mindestlohn zu 
gering wäre, sondern dass die steuerfinanzierten Sozialleistungen zu 
hoch sind.
Nach seiner Logik erwähnt der Verfasser 11,72 € als Mindestlohn im 
Beispiel, während die Gesellschaft nur 8,84 € als Mindestlohn anerkennt. 
Folglich 8,84/11,72 entspricht 75 % -
das heißt eine Senkung um 25 %.
Dies schreibt der Verfasser zwar nicht, aber der Untertitel lautet: 
/„Wer hinzuverdienen will, steht schnell vor der Frage: Lohnt sich das 
überhaupt?“/
Rainer Roth antwortete darauf mit Geht es den Armen zu gut? 
(https://www.rubikon.news/artikel/geht-es-den-armen-zu-gut)

Eine durch das Kapital angedachte Lösung könnte z. B. wieder 
Zwangsarbeit (ABM’s oder bürgerarbeitsähnlicher ÖBS) im „solidarischen 
Beschäftigungssektor“ sein, durch Arbeit im Pflegebereich eine 
Entlastung des Haushaltes.
30.3.2018 Jürgen Schupp: „Solidarisches Grundeinkommen“: Gute Idee mit 
falschem Namen 
(http://blogs.faz.net/fazit/2018/03/30/solidarisches-grundeinkommen-gute-idee-mit-falschem-namen-9825/comment-page-2/) 


Eine alte Methode war schon das Abstempeln von Langzeiterwerbslosen zu 
Behinderten und die Zwangsbeschäftigung in Behindertenwerkstätten. Die 
Kommunen möchten billigst die Armut verwalten und die Armutsindustrie 
hatte und hat klare Vorstellungen zur Profitmaximierung am Elend der 
betroffen Gemachten. In den Niederlanden läuft dies schon lange und 
auffällig auch in deutschen Behindertenwerkstätten.
Ein Beispiel aus dem Jahr 1995 wurde angeführt, wo als Wohltätigkeit 
getarnte schwerste Arbeiten bei BOSCH durch Behinderte völlig vorbei an 
jeglicher Transportökonomie staatlich subventioniert durchgeführt werden 
mussten, aber dennoch Gewinn bringend.
Im sogenannten sozialen Arbeitsmarkt zwangsweise vermittelte AGH’s 
dienen kaum dem Ausscheiden aus dem HartzIV-Bezug. Der gewollte Verbleib 
in Hartz IV ist aber nur das Eine, das Andere ist, dass man Betroffene 
zu Behinderten abstempelt und durch die Stigmatisierung sozial und auch 
physisch unterdrückt, erst als qualifizierte Arbeitskräfte liquidiert, 
sie in der weiteren Folge auf allen Ebenen, materiell, sozial und auch 
physisch existentiell bedroht.
Teilweise machen Sozialpädagogen die Drecksarbeit im Sozialsystem. Als 
Schwatzwissenschaftler handeln sie häufig nicht verantwortungsvoll, 
sondern repressiv ohne jegliche Haftung.
Statt einer Wertschätzung der Arbeit bei der sogenannten ‚sozialen 
Teilhabe’ erfolgt eine systemische Abwertung der Leistungen von 
Betroffenen, Bewertung der zuvor Benachteiligten als zwingend zu 
Betreuender.

Fazit:
*Das solidarische Grundeinkommen wird sicher einerseits mit Ausnahmen am 
gesetzlichen Mindestlohn durch Zwangsarbeit verbunden sein, des Weiteren 
mit Angriffen auf das bisherige Existenzminimum. **
**Stattdessen fordern wir neben der Schaffung von Existenz sichernden 
Jobs das Ende der Verfolgungsbetreuung durch die Hartz-IV-Behörden.*

Das Sozialrecht muss grundlegend in der Beweispflicht geändert werden. 
Grundlegend ebenfalls das Aufenthaltsgesetz und das 
Asylbewerberleistungsgesetz. Die Mindestsicherung - das gesetzliche 
Existenzminimum - muss auch für Flüchtlinge gelten.
Die Schikanen gegen EU-Bürger müssen enden, staatliche Aktivitäten 
(vorgeblich dem Kampf gegen die dem Kapital nützliche Schwarzarbeit) 
erhöhen in Wahrheit aber den Druck gegen Existenz sichernde Tariflöhne.


*5. Aktuelles*
Nächstes Treffen am 21.7.2018 in Halle



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Weil wiederum nachgefragt wurde:
Es wurde in der Vergangenheit von verschiedenen Leuten aus dem Netzwerk
darauf hingewiesen, dass der Inhalt der als PDF-Dateien angehängten
Texte zusätzlich als Mail-Text zur Verfügung gestellt werden solle.
Daher sind die Rundmails etwas länger, damit allen dem Netzwerk
zugehörigen Personen, weitgehend unabhängig von ihrer technischen
Ausstattung, alle Informationen möglichst in gleicher Weise zur
Verfügung stehen und ebenfalls ausgedruckt vor Ort weiter gegeben werden 
können.
Sämtliche Teile der Rundmails dürfen auf anderen Websites veröffentlicht 
werden.
Es wird lediglich darum gebeten, entweder die vollständige Rundmail zu 
veröffentlichen
oder im Fall von auszugsweiser Veröffentlichung einen Hinweis auf die 
vollständige
Rundmail, die im Archiv auf der Seite des ABSP veröffentlicht ist
(www.die-soziale-bewegung.de), anzubringen.

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Technische Informationen zu den Rundmails des ABSP

Der Text dieser Rundmail befindet sich
ebenso im Anhang der Email als druckbare PDF-Datei.
Alle Dokumente lassen sich außerdem im *Archiv* unserer
Homepage unter
http://www.die-soziale-bewegung.deansehen und downloaden.

Ein/Austragen aus dem Verteiler durch formlose Email an
absp at die-soziale-bewegung.de oder durch Besuch der Seite
http://ilpostino.jpberlin.de/mailman/listinfo/absp
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Beschreibung: nicht verfügbar
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Beschreibung: nicht verfügbar
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