[ABSP] Entwurf eines Vorabaufrufes fuer den Aktionsmonat
Aktionsbuendnis Sozialproteste
absp at die-soziale-bewegung.de
Fr Feb 7 14:37:40 CET 2014
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Infos zum Ein-/Austragen und weitere Informationen über diesen
bundesweiten Verteiler ganz am Ende dieser Rundmail.
Rundmailtext und Anlagen im Anhang als druckbare PDF-Dateien. Frühere
Rundmails im Archiv der Homepage:
http://www.die-soziale-bewegung.de/archiv.html
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# Rundmail des Aktionsbündnisses Sozialproteste (ABSP) am 7. Februar 2014 #
*Entwurf eines Vorabaufrufes für den Aktionsmonat*
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
gerade noch rechtzeitig vor dem Treffen, zu dem wir uns am Samstag in
Göttingen sehen werden, legen wir Euch im Anhang dieser Rundmail einen
Entwurf für einen Aufruf zum Aktionsmonat Mai vor.
Dieser Aufruf soll sich an Aktive vor Ort richten. Er soll den einzelnen
Initiativen und Organisationen vor Ort nahelegen, schon jetzt eine
Beteiligung am Aktionsmonat zu beschließen,
*denn aus Erfahrung zählt jeder Tag vor einer Aktion.*
Um gegen die geplanten absurden Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn
und für unsere Forderung von 10 Euro Druck zu machen, ist eine breite
Beteiligung an dem Aktionsmonat notwendig, die schon jetzt vorbereitet
werden muss.
Beim Treffen wird der Aufrufentwurf diskutiert und darüber beschlossen
werden.
Dank der Unterstützung durch die Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt
ist eine Erstattung Eurer Anreisekosten zum bundesweiten Treffen wie
üblich bis zu 75 Prozent der Euch tatsächlich entstehenden Kosten,
direkt beim Treffen, möglich. Nutzt bitte die preiswerteste
Fahrtmöglichkeit (in vielen Fällen ist das Wochenendticket am
günstigsten) und bildet Fahrgemeinschaften.
Eingeladen ist wie immer jede und jeder Interessierte!
Mit solidarischen Grüßen
Thomas Elstner, Teimour Khosravi, Hans Levy, Sabine Podewin, Volker
Ritter, Tommi Sander, Robert Schmiedl, Edgar Schu, Dieter Weider, Walter
Michael Wengorz, Helmut Woda
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*Kontaktdaten aller Kokreismitglieder:*
http://www.die-soziale-bewegung.de/kontakt.html
Vernetzungsbüro: Edgar Schu, edgar.schu at die-soziale-bewegung.de,
Tel.: 0551 20190386
Homepage des Aktionsbündnisses Sozialproteste:
http://www.die-soziale-bewegung.de
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Anlagen:
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**Entwurf**
*
Aufruf zum Aktionsmonat Mai
Mindest ist Mindest!
Schluss mit dem Löchern beim Mindestlohn!
Für mindestens 10 Euro lohnsteuerfrei
*Jahrelange Anstrengungen der Sozialproteste, der Gewerkschaftsbasis und
weiterer Akteure haben Früchte getragen:
Ab dem 1. Januar 2015 soll ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro
eingeführt werden.
- Nachdem noch im Jahr 2005 der DGB keinen gesetzlichen Mindestlohn
gefordert hatte, forderte er ab 2007 einen gesetzlichen Mindestlohn von
7,50 Euro und ab 2010 8,50 Euro. Aus den Gewerkschaften ver.di und
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hört man aktuell sogar, dass der
gesetzliche Mindestlohn zügig auf 10 Euro angehoben werden soll.
Ausgerechnet die NGG hat aber für das fleischverarbeitende Gewerbe im
Januar 14 einen Tarifvertrag abgeschlossen, der noch bis zum September
2015 nur 8 Euro pro Stunde für diese Branche festlegt. Dadurch
unterläuft sie den gesetzlichen Mindestlohn, da im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD bestimmt ist, dass der gesetzliche Mindestlohn
bis 2017 für diejenigen Branchen nicht gelten soll, für die es
niedrigere Tarife gibt.
- Die SPD hatte, als sie seit 1998 gemeinsam mit den Grünen an der
Regierung war, keinen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt, sondern ganz
im Gegenteil mit den Hartz-Gesetzen durch die Liberalisierung von
Leiharbeit und Werkverträgen und die Erhöhung des Drucks auf Erwerbslose
den Arbeitsmarkt dereguliert. Nach der Bundestagswahl 2013 hat sie sich
für die Große Koalition entschieden. In diesem Rahmen hat sie nun zu den
absurden von den Unionsparteien geforderten Ausnahmen vom gesetzlichen
Mindestlohn "ja!" gesagt.*
Diese Kräfte -- SPD und Gewerkschaftsspitzen --, die nun scheinbar für
den gesetzlichen Mindestlohn kämpfen, würden es nicht von sich aus tun.
*Auch aktuell ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, der
tatsächlich das Lohnniveau in Deutschland deutlich anhebt, in Gefahr.
Der Druck aus der Bevölkerung und die Aktivitäten der sozialen Bewegung
waren und sind notwendig!*
Was ist zu fordern?
Nicht 8,50 sondern 10 Euro, lohnsteuerfrei!
*Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns muss sich an den
Lebenshaltungskosten und der Produktivität in einem Land orientieren.
8,50 Euro belassen die Verhältnisse fast unverändert: Die deutschen
Arbeitgeber und vor allem die Exportwirtschaft werden durch übermäßige
Vorteile weiter in die Lage versetzt, die internationale Konkurrenz
auszustechen. Im Verlauf der Eurokrise zeigt es sich, dass die
Lohnabhängigen in Deutschland doppelt zahlen: Erst ermöglichen sie durch
Lohnverzicht Extraprofite der deutschen Arbeitgeber. Die
Staatsschuldenkrise der in der Konkurrenz unterlegenen Volkswirtschaften
wird dadurch verstärkt. Und nun müssen die deutschen Lohnabhängigen als
Steuerzahler den Löwenanteil der Rettungspakete bezahlen, die gerade
durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen notwendig geworden sind, die sie
mit ihrem Lohnverzicht mit verschärft haben.
Dieses Ungleichgewicht wird mit einem gesetzlichen Mindestlohn von nur
8,50 Euro nicht aufgehoben, sondern aufrecht erhalten. Gemessen an der
Arbeitsproduktivität von Nachbarländern wie Frankreich, Luxemburg,
Niederlande und Belgien und deren Mindestlöhnen gewährt ein Mindestlohn
von 8,50 Euro der deutschen Wirtschaft weiterhin Extraprofite mit den
bekannten negativen Folgen.
Ein lohnsteuerfreier gesetzlicher Mindestlohn für Deutschland von
mindestens 10 Euro ist die Forderung, die wir dem entgegen setzen.
Mit unserem Aktionsmonat Mai begleiten wir auch die Aktionstage von
Blockupy, die sich gegen das vor allem von Deutschland ausgehende,
sozial zerstörerische europäische Krisendiktat richten:
http://blockupy.org/2979/pm-blockupy-aktionstage-im-mai-und-widerstand-gegen-ezb-eroeffnung/*
Keine Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn!
*Jämmerliche 8,50 Euro pro Stunde sind das Zugeständnis, das die
Regierung aus Sozialdemokraten und den noch arbeitgebernäheren
Unionsparteien zulässt. *So jämmerlich die Höhe des Betrags auch ist:
Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist dennoch ein Fortschritt.
*Von 8,50 Euro pro Stunde will die Regierung aber bestimmte
Bevölkerungsgruppen ausschließen.
Man hat schon im Koalitionsvertrag eine Gruppe, für welche der
Mindestlohn nicht gelten soll, ausdrücklich benannt:
SaisonarbeiterInnen! Sie sind erfahrungsgemäß zum überwiegenden Teil
Menschen ohne deutschen Pass, die als Arbeitskräfte aus anderen Ländern
angeworben werden. Der Zweck eines gesetzlichen Mindestlohns liegt aber
gerade darin, dass er für alle Menschen gleichermaßen als unterste
Schranke gegen unbegrenzte Ausbeutung wirken soll. Verschiedene
Bevölkerungsgruppen können so weniger leicht gegeneinander ausgespielt
werden.
Inzwischen hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages mitgeteilt,
dass die geforderten Ausnahmen bei RentnerInnen, Studierenden und
SaisonarbeiterInnen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzen
würden.*
Es ist anzunehmen, dass wir einen Schritt weiter gekommen sind:
Die Bundesregierung führt einen gesetzlichen Mindestlohn ein. Auf
Drängen der Öffentlichkeit blieb ihr nichts anderes übrig. Weil die
Regierung einen gesetzlichen Mindestlohn einführt, kann offenbar mit dem
Lohnniveau nicht mehr so beliebig wie bislang umgesprungen werden.
Es darf zu diesem Thema keine Ruhe geben!
*Gemeinsam mit der Bevölkerung sollten wir nun weiter deutlich machen,
wie groß der Wille ist, dass es keine Löhne mehr unter dem
Existenzminimum wenigstens eines Alleinstehenden geben darf. Unter 10
Euro lohnsteuerfrei ist das nicht möglich.
So hätte, wer vollzeitig erwerbstätig ist, als Alleinstehender einen
Nettolohn von mindestens 1.330 Euro.
Dafür wollen wir weiter kämpfen! Unsere Argumente werden für immer mehr
Menschen immer verständlicher. Jetzt muss sich jeder klar machen, was
8,50 Euro pro Stunde unter dem Strich bedeuten: Sind die daraus
resultierenden 1050 Euro netto ein angemessenes Mindestentgelt für
Vollzeitarbeit, zumal im Jahr 2017, wenn der gesetzliche Mindestlohn
erst in Kraft treten soll?
Aber die Regierungspläne steuern sogar darauf hin, dass das
Mindestlohnniveau erst bis 2017 durch Preissteigerungen aufgefressen
werden soll und danach viel zu langsam ansteigt. Von einer Kommission
mit Arbeitgeberbeteiligung ist eine Erhöhung des Mindestlohns nach 2017
höchstens in einer Größenordnung von 2 bis 3 Prozent zu erwarten. Diese
Größenordnung ist von Tarifverhandlungen bekannt. Das wäre dann gerade
mal eine jährliche Erhöhung um 17 bis 25 Cent pro Stunde. Es ist aber
ein Sprung notwendig, der das Lohnniveau in Deutschland anhebt. Auch wie
gezeigt im europäischen Vergleich!*
Daher sind unsere Forderungen:
- Ein Mindestlohn muss ohne Ausnahme für alle gelten.
- Wir fordern mindestens 10 Euro lohnsteuerfreien gesetzlichen
Mindestlohn, weil dies das durch uns nachgewiesene Existenzminimum eines
in Vollzeit erwerbstätigen Alleinstehenden ist.
- Damit auch Erwerbslose nicht unter ihr Existenzminimum gedrückt
werden, fordern wir als Regelsatz eines alleinstehenden erwerbslosen
Menschen mindestens 500 statt 391 Euro.
*Zum Aktionsmonat Mai wird es ein Flugblatt zum Verteilen an die
Bevölkerung geben. Wir wissen aber zur Zeit noch nicht, was im Mai der
aktuelle Stand sein wird. Was zur Zeit noch Spekulation ist, könnte dann
schon Gesetz sein. Ein solches Flugblatt kann daher heute noch nicht
formuliert werden.*
Wir wenden uns aber mit diesem Vorab-Aufruf an Euch:
*Teilt bitte schon jetzt mit, ob Ihr bei Euch vor Ort im Aktionsmonat
Mai aktiv werden wollt:
Gut zu erkennende Unterschriftensammlungen für 10 Euro Mindestlohn
werden im öffentlichen Raum durch Passanten sehr gut angenommen. An
welchen Tagen wollt Ihr aktiv werden?*
Schreibt an info at die-soziale-bewegung.de. Weitere Informationen zum
Mitmachen findet Ihr unter:
www.die-soziale-bewegung.de/2014/05_aktionsmonat/aktivitaet.html
*
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Weil wiederum nachgefragt wurde:
Es wurde in der Vergangenheit von verschiedenen Leuten aus dem Netzwerk
darauf hingewiesen, dass der Inhalt der als PDF-Dateien angehängten
Texte zusätzlich als Mail-Text zur Verfügung gestellt werden solle.
Daher sind die Rundmails etwas länger, damit allen dem Netzwerk
zugehörigen Personen, weitgehend unabhängig von ihrer technischen
Ausstattung, alle Informationen möglichst in gleicher Weise zur
Verfügung stehen und ebenfalls ausgedruckt vor Ort weiter gegeben werden
können.
Sämtliche Teile der Rundmails dürfen auf anderen Websites veröffentlicht
werden.
Es wird lediglich darum gebeten, entweder die vollständige Rundmail zu
veröffentlichen
oder im Fall von auszugsweiser Veröffentlichung einen Hinweis auf die
vollständige
Rundmail, die im Archiv auf der Seite des ABSP veröffentlicht ist
(www.die-soziale-bewegung.de), anzubringen.
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Technische Informationen zu den Rundmails des ABSP
Der Text dieser Rundmail befindet sich
ebenso im Anhang der Email als druckbare PDF-Datei.
Alle Dokumente lassen sich außerdem im *Archiv* unserer
Homepage unter
http://www.die-soziale-bewegung.deansehen und downloaden.
Ein/Austragen aus dem Verteiler durch formlose Email an
absp at die-soziale-bewegung.de oder durch Besuch der Seite
http://ilpostino.jpberlin.de/mailman/listinfo/absp
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