[Trennmuster] Lizenzierung
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at tu-dortmund.de
Fr Mär 7 19:08:14 CET 2014
Sorry für den Fullquote.
Wir haben das monatelang für OpenStreetMap erarbeitet, da wir dort ähnliche Probleme hatten und haben daher die ODbL geschaffen.
Ich bin - aufgrund meiner dadurch gewonnenen Erfahrungen - der Auffassung, dass definitiv eine Datenbank vorliegt, aber nur möglicherweise ein normales Urheberrecht.
Grund: unsere Trennmuster sind nicht wirklich Kreative Schöpfungen, sondern die schlichte Anwendung der amtlichen Rechtschreiberegeln.
Daher muss es eine Speziallizenz sein!
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Von einem iPhone gesendet und wird daher Fehler enthalten.
Am 07.03.2014 um 17:02 schrieb Georg Pfeiffer <gp at praetor.de>:
>> Man kann den Elementen der Datenbank diese Lizenz geben, aber nicht
>> der Datenbank selbst.
>
> Warum eigentlich? Die Datenbank (wortliste) fällt unter das allgemeine
> Urheberrecht, möglicherweise das Datenbankurheberrecht (§ 4 Abs. 2 UrhG)
> und das Datenbankherstellerrecht (§§ 87a ff. UrhG). Alle verbieten das
> Vervielfältigen, Verbreiten und die öffentliche Wiedergabe ohne
> Erlaubnis des Urhebers bzw. Herstellers. Diese Erlaubnis müssen wir nur
> möglichst klar und unmißverständlich erteilen. Das leistet die MIT-
> Lizenz. Je mehr Worte wir machen, um so mehr Fallstricke und
> Unklarheiten bauen wir ein.
>
> Mein Plan war eigentlich, in einer zentralen LICENSE-Datei eine
> (permissive) Lizenz über alles, also nicht *nur* die DB, zur erteilen,
> vorbehaltlich abweichender Lizenzierungen in einzelnen Dateien oder
> Unterverzeichnissen.
>
> Eine Differenzierung zwischen Datenbank und content müssen wir m.E.
> nicht vornehmen, da wir keine Photos, Musiktitel, Kunstwerke,
> literarischen Texte oder dgl. vorhalten.
>
> Georg
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