[Trennmuster] Lizenzierung

Tobias Wendorff tobias.wendorff at tu-dortmund.de
Fr Mär 7 19:08:14 CET 2014


Sorry für den Fullquote.

Wir haben das monatelang für OpenStreetMap erarbeitet, da wir dort ähnliche Probleme hatten und haben daher die ODbL geschaffen.

Ich bin - aufgrund meiner dadurch gewonnenen Erfahrungen - der Auffassung, dass definitiv eine Datenbank vorliegt, aber nur möglicherweise ein normales Urheberrecht.

Grund: unsere Trennmuster sind nicht wirklich Kreative Schöpfungen, sondern die schlichte Anwendung der amtlichen Rechtschreiberegeln.

Daher muss es eine Speziallizenz sein!  

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Von einem iPhone gesendet und wird daher Fehler enthalten.

Am 07.03.2014 um 17:02 schrieb Georg Pfeiffer <gp at praetor.de>:

>> Man kann den Elementen der Datenbank diese Lizenz geben, aber nicht 
>> der Datenbank selbst.
> 
> Warum eigentlich? Die Datenbank (wortliste) fällt unter das allgemeine 
> Urheberrecht, möglicherweise das Datenbankurheberrecht (§ 4 Abs. 2 UrhG) 
> und das Datenbankherstellerrecht (§§ 87a ff. UrhG). Alle verbieten das 
> Vervielfältigen, Verbreiten und die öffentliche Wiedergabe ohne 
> Erlaubnis des Urhebers bzw. Herstellers. Diese Erlaubnis müssen wir nur 
> möglichst klar und unmißverständlich erteilen. Das leistet die MIT-
> Lizenz. Je mehr Worte wir machen, um so mehr Fallstricke und 
> Unklarheiten bauen wir ein.
> 
> Mein Plan war eigentlich, in einer zentralen LICENSE-Datei eine 
> (permissive) Lizenz über alles, also nicht *nur* die DB, zur erteilen, 
> vorbehaltlich abweichender Lizenzierungen in einzelnen Dateien oder 
> Unterverzeichnissen.
> 
> Eine Differenzierung zwischen Datenbank und content müssen wir m.E. 
> nicht vornehmen, da wir keine Photos, Musiktitel, Kunstwerke, 
> literarischen Texte oder dgl. vorhalten.
> 
> Georg




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