[Trennmuster] Lizenzierung

Georg Pfeiffer gp at praetor.de
Fr Mär 7 17:02:46 CET 2014


> Man kann den Elementen der Datenbank diese Lizenz geben, aber nicht 
> der Datenbank selbst.

Warum eigentlich? Die Datenbank (wortliste) fällt unter das allgemeine 
Urheberrecht, möglicherweise das Datenbankurheberrecht (§ 4 Abs. 2 UrhG) 
und das Datenbankherstellerrecht (§§ 87a ff. UrhG). Alle verbieten das 
Vervielfältigen, Verbreiten und die öffentliche Wiedergabe ohne 
Erlaubnis des Urhebers bzw. Herstellers. Diese Erlaubnis müssen wir nur 
möglichst klar und unmißverständlich erteilen. Das leistet die MIT-
Lizenz. Je mehr Worte wir machen, um so mehr Fallstricke und 
Unklarheiten bauen wir ein.

Mein Plan war eigentlich, in einer zentralen LICENSE-Datei eine 
(permissive) Lizenz über alles, also nicht *nur* die DB, zur erteilen, 
vorbehaltlich abweichender Lizenzierungen in einzelnen Dateien oder 
Unterverzeichnissen.

Eine Differenzierung zwischen Datenbank und content müssen wir m.E. 
nicht vornehmen, da wir keine Photos, Musiktitel, Kunstwerke, 
literarischen Texte oder dgl. vorhalten.

Georg
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