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Bjoern kalle71 at online.de
So Feb 1 20:22:01 CET 2015


Hi,

ich habe u. A. das Bauernhof-Tiptoi-Buch gekauft, bin daher meiner 
Meinung nach auch zur Verwendung des Vervielfältigungsstückes (= der 
heruntergeladenen GME) berechtigt.

Leider fehlt mir aber das juristische Fachwissen um wirklich fundiert 
über dieses Thema zu diskutieren.

VG
Björn



Am 01.02.2015 um 19:21 schrieb Ulrich Sibiller:
> 2015-02-01 19:09 GMT+01:00 Bjoern <kalle71 at online.de>:
>>> wir haben doch schon Programmcode disassemble – die Skripte sind genau
>>> so Programme wie der ARM-Code.
>>
>> Diese Aktion könnte meines Verständnisses nach von UrhG §69e
>> (http://dejure.org/gesetze/UrhG/69e.html) abgedeckt sein. Ob es Juristen
>> auch so sehen weiß ich nicht.
> Eher nicht:
>
> "Die Handlungen werden von dem Lizenznehmer oder von einer anderen zur
> Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms berechtigten
> Person oder in deren Namen von einer hierzu ermächtigten Person
> vorgenommen;"
>
> Wir sind ja nicht ermächtigt bzw. berechtigt.
>
> Uli
>





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