[PM] PM Kriegsgegnerin vor Gericht: Studentin verteidigt Aktion vor AG Bonn

GA GÜZ abschaffen kontakt at gewaltfreie-aktion-guez-abschaffen.de
Di Apr 20 15:15:46 CEST 2021


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*Pressemitteilung*

*20.4.2021*

*Kein Tag ohne Kriegshandlungen-*
*Studentin verteidigt Aktion auf Militärareal vor Gericht*

Am heutigen Dienstag wurde eine Studentin aus Magdeburg vom Amtsgericht
Bonn zu einem Bußgeld von 200€ verurteilt. Im Rahmen der "Gewaltfreien
Aktion GÜZ abschaffen" betrat sie im Sommer 2019 den Truppenübungsplatz
Altmark um den Übungsbetrieb zu stören. Wegen des Betretens des
militärischen Areals erließ die Bundeswehr einen Bußgeldbescheid, gegen
den die junge Frau Einspruch einlegt hat. Deshalb kam es heute zu einer
öffentlichen Verhandlung am AG Bonn. Vor dem Gericht protestierten 25
Mitstreiter*innen im Rahmen einer Mahnwache mit Corona-Abstand gegen die
Kriegsübungen der Bundeswehr und die Verhängung von Bußgeldern für
Aktivist*innen.

Paula Schumann, 22 Jahre, erklärte vor Gericht:
„Ich bin 1999 geboren. In meinem gesamten bisherigen Leben gab es keinen
einzigen Tag, an dem Bundeswehrangehörige nicht an Kriegshandlungen
teilgenommen haben. Mit dieser entsetzlichen Tatsache kann ich mich
nicht abfinden.“

Den Aktionsort, der ganz in der Nähe ihres Wohnortes liegt bewertete sie
so:„Die Colbitz-Letzlinger Heide ist ein Ort, an dem weder
Nachhaltigkeit noch Respekt für Menschenleben irgendeine Bedeutung zu
haben scheinen. Die Bundeswehr nutzt diesen Platz, der als FFH-Gebiet
ausgewiesen ist, auf eine sehr rücksichtslose Art und Weise, um
Völkerrechtsbrüche und Menschenrechtsverletzungen vorzubereiten.“ Die
Bundeswehr verstöße mit ihren Auslandseinsätzen seit 22 Jahren gegen
Artikel 25 und 26 Grundgesetz und gegen die UN-Charta.

Paula Schumann bezieht sich u.a. auf den völkerrechtswidrigen
Nato-Einsatz unter Bundeswehrbeteiligung gegen die Volksrepublik
Jugoslawien im Jahr 1999.
Sie argumentierte: „Der Vorrang des Völkerrechts vor nationalem Recht
ergibt sich auch aus Artikel 25 Grundgesetz: „1Die allgemeinen Regeln
des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. ²Sie gehen den
Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die
Bewohner des Bundesgebietes.“
Daraus folgt für Schumann: „Bei dem zuvor dargelegten Sachverhalt würde
ich nach meinem Rechtsverständnis moralisch verwerflich handeln, wenn
ich die Forderung aus Artikel 25 ignorieren würde, indem ich die
Verbrechungsvorbereitungen in der Colbitz-Letzlinger Heide nicht mit den
mir zur Verfügung stehenden gewaltfreien Mitteln behindern würde.“

Im Schlusswort ergänzte sie:„Ich bin nicht gewillt, unwidersprochen
hinzunehmen, dass die Bundeswehr Völkerrecht und Verfassungsrecht mit
tödlicher Gewalt bricht und unsere Gesellschaft immer weiter
entmenschlicht und militarisiert.“
                                                                  
Nach einer anspruchsvollen Argumentation beantragt die Aktivistin
deshalb die Zurückweisung des Tatvorwurfs wegen offensichtlicher
Unbegründetheit, ersatzweise einen Freispruch. Das Gericht folgte ihr
nicht und verurteilte die couragierte Aktivistin zu einem Bußgeld.
Schumann wird Einspruch einlegen.

Das Militärareal nördlich von Magdeburg ist mit seinen 232 km² und der
genutzten Technik einer der modernsten Truppenübungsplätze Europas.
Soldat*innen aus vielen Nato-Ländern werden dort auf ihre
Auslandseinsätze vorbereitet, deshalb wurde die Kampf- und Übungsstadt
Schnöggersburg mit über 300 Gebäuden und städtischer Infrastruktur
(Fabriken, U-Bahn, Autobahn, Sakralbau, Rathaus, Fluss, Flughafen und
Schwimmbad) mitten in der Colbitz-Letzlinger Heide errichtet. Selbst
Häuserkampf wird dort geübt. Mit ihren emissionsreichen Übungen gehören
die militärischen Einheiten zu den größten Klimakillern.
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Pressefotos der Aktion 2019 können zur freien Verwendung hier
heruntergeladen werden:
https://www.flickr.com/photos/junepa/albums/72157710064901417
<https://www.flickr.com/photos/junepa/albums/72157710064901417>
Pressekontakt: Katja Tempel
0160- 44 00 206       
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