AW: Sammelaccount mit irrefuehrender Namensgebung

Uwe Drießen driessen at fblan.de
Mo Mär 30 12:08:08 CEST 2020


Im Auftrag von Uwe Kielgas
> Hallo Liste,
> 
> ich habe da mal eine nichttechnische, eher juristische Frage.
> 
> Ich bin durch eine(n) Vorgesetzte(n) gehalten worden einen Sammelaccount
> einzurichten, der einen eindeutigen, bezeichneten Namen trägt (
> geschaeftsfuehrer at firma.org) Diese Mail soll aber nicht an den
> kommissarischen Geschäftsführer gehen, sondern an den Justitiar und an
> den/die Vorstandsvorsitzende(n). Der kommissarische Geschäftsführer
> erhält Mails an diese Adresse nicht.
> 
> Ist dies juristisch sauber und vor allem, mache ich mich damit in irgendeiner
> Wiese schuldig, Stichwort: Mailunterdrückung?
> 

Das musst du den Justiziar der Firma fragen :-) 
Du bist Weisungsgebunden 
Du richtest eine Mailadresse "wie auch immer die heißt" ein .
Du gibt’s die Zugangsdaten an bestimmte Personen raus . (dokumentieren) 

Wer da was drüber an wen im Endeffekt schickt unterliegt nicht deiner Kontrolle . (Briefgeheimnis) 

Ich würde es bedenklicher finden wenn die Mails des Geschäftsführers, ohne sein Wissen, auch auf den Account umgeleitet werden würden.
Das ginge auch mit Einverständnis oder richterlichem Beschluss. 

Du könntest auch ein Konto "GF@" einrichten und an die beiden weiterleiten. 
Wem die das Konto zur Kommunikation bekannt machen und was darüber gesendet wird ....

 

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Drießen
--
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 dann wird es Zeit sich zu überlegen zur Analogen Arbeitsweise zurückzukehren" 
"Programmierer müssen lernen wie Menschen denken. "





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