Rechte und Pflichten zur Spamfilterung

Hajo Locke Hajo.Locke at gmx.de
Mo Mär 25 08:16:56 CET 2019


Hallo,

Am 22.03.2019 um 12:08 schrieb Patrick Ben Koetter:
> Hallo Hajo,
>
> * Hajo Locke <postfixbuch-users at listen.jpberlin.de>:
>> viele von Euch kennen sicherlich dieses Dokument:
>> https://www.eco.de/wp-content/blogs.dir/28/files/gutachten_provider_gegen_spam2007_final.pdf
>> Nur eine kurze Frage dazu: Ist das so heute noch anwendbar oder hat sich
>> da signifikant etwas getan?
> nach meinem Kenntnisstand hat sich das nicht getan. Die dort vertretene
> Rechtsauffassung findet AFAIK immer noch Anwendung. Wenn es signifikaten
> Änderungen geben würde, würden wir (eco) das Gutachten erneuern.
Alles klar, danke. Schön wenn man sich so gegenseitig unterstützt und
auf etwas verlassen kann.
>
>
>> Speziell geht es mir um den Bereich der Rechte und Pflichten ausgehende
>> Mails einer Spamprüfung zu unterziehen und ablehnen zu dürfen. Mal provokant
>> gesagt: Haben eventuell Datenschutzbestimmungen so an Bedeutung gewonnen,
>> dass ausgehende Mails nicht mehr angefasst werden dürfen?
> Mein letzter Stand ist: Du darfst ausgehende Nachrichten automatisiert prüfen,
> wenn Du eine entsprechende, rechtliche Grundlage (z.B. Dienstvereinbarung)
> dafür geschaffen hast.
>
> Endgültiges und rechtlich Wirksames kann Dir natürlich nur ein zugelassender
> Anwalt sagen. Alle anderen (mich eingeschlossen) werden bei solchen Aussagen
> standesrechtlich er… mahnt. ;-)
>
> p at rick
> Kompetenzgruppenleiter E-Mail bei der eco
> <https://www.eco.de/themen/e-mail/>
>
>

Danke,
Hajo



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