AW: [OT] EU-DSGVO - Recht auf Datenübertragbarkeit

Uwe Drießen driessen at fblan.de
Do Aug 24 18:43:59 CEST 2017


Im Auftrag von ms at ddnetservice.de
> Moin Liste,
> 
> die Frage ist eher etwas OT, dennoch dreht sich die Frage zumindest
> indirekt auch um E-Mails. :-)
> 
> Ich bin heute auf die neue EU-DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
> aufmerksam geworden.
> 
> Dabei sticht vorallem Art. 20 DSGVO hervor, welches wohl besagt dass der
> Kunde seine persönlichen Daten auf einfachem Weg zu einem anderen
> Anbieter übertragen kann.

Steht da das das der Anbieter machen muss ? 


> 
> Die interessanteste Frage ist wohl: Was fällt alles unter persönliche
> Daten? Wie immer lässt der Gesetzgeber hier leider sehr viel
> Interpretationsspielraum.
> 
> Unter pers. Daten fällt denke ich mal auch das persönliche E-Mail
> Postfach und falls man noch Groupware-Funktionen anbietet, auch noch
> Kalender und die pers. Kontakte.

Der Kunde hat doch seine Daten ? wo ER (der Kunde) seine Daten hin transferiert ist doch nicht das Problem des Anbieters 
Man darf es nur nicht verhindern 
Und wenn Daten angefordert werden müssen die zugreifbar sein 
Wenn der Kunde die in einem anderen Format benötigt obliegt es dem Kunden die Daten entsprechend zu konvertieren
Stell dir mal den Aufwand vor wenn du 5897 Konvertierungen bereithalten müsstest :-)  

> 
> Liege ich hier mit meiner Vermutung falsch?
> Und falls nicht, hat hier schon jemand erste Vorkehrungen (sprich
> Export/Import Lösungen) bei sich implementiert?
> 

Alle die der Kunde sonst auch hat um seine Daten lokal bei sich zu bearbeiten zu sichern und zu löschen 
Es gibt kein Gesetz das vorschreibt das die Daten in einem bestimmten Format sein müssen außer die beim Finanzamt :-(


Mit freundlichen Grüßen

Uwe Drießen
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