[Postfixbuch-users] Rechte am E-Mail Content

Robert Felber robtone at ek-muc.de
Fr Jan 14 10:08:18 CET 2011


On Fri, Jan 14, 2011 at 08:35:17AM +0000, Fred Ockert wrote:
> 
> 
> Robert Felber schrieb:
> > On Thu, Jan 13, 2011 at 02:45:50PM +0100, Peer Heinlein wrote:
> >> Am Donnerstag, 13. Januar 2011, 14:19:30 schrieb Leo Unglaub:
> >>
> >>> Person A und Person B haben einen E-Mail wechsel. Dann veröffentlicht
> >>> Person B den E-Mail Verkehr in einem Forum ohne das Person A das weiß.
> >>> Ist das erlaubt oder nicht?
> >>
> >> Wenn es nicht verboten ist, dann ist es erlaubt.
> >
> > Sorry, wie steht es um informelle Selbstbestimmung (zumindest was evtl.
> > personenbezogene Daten angeht). Auch ist mir neu, dass ein nicht
> > in der oeffentlichkeit stehender Buerger hinnehmen muss, dass seine
> > vertraulich/privatsphaerlich mitgeteilten Worte (wenn auch auf
> > Postkartenniveau) veroeffentlicht werden.
> 
> 
> Du meinst, was du selbst verbreitest ist geschützt ? Vertraulich ist 
> eigentlich nur; wenn es vorher abgemacht ist, oder durch 
> Rechtsgeschichten vorgeschrieben. 

Ok, droesseln wir das mal auf:

1. Grundlegend ist 1. der Schutz der Privatsphaere gilt als von
vorherein gesichert und schuetzenswert.

Darauf aufbauend entwickelt sich auch §201 StGB sowie §202 StGB

Beispiel: privates Gespraech vis a vi ohne weitere Vereinbarungen:

Erlaubt: muendliche Weitergabe der Inhalte
Nicht erlaubt: Mitschnitt.

Begruendung des Mitschnitt-Verbots: der sich Aeussernde muss sich
unbefangen aeussern koennen duerfen. Also es wird Vertraulichkeit per
Gesetz vorgeschrieben.


De facto ist eine 1:1 Wiedergabe der Mail ein Einschnitt in das Recht,
sich unbefangen im privaten Rahmen aeussern zu duerfen.

Was ich gelten lassen wuerde, waere eine selbstverfasste Wiedergabe zum
Inhalt der Mail. Weil dort der "neue" Autor den Ton der "Wiedergabe"
vorgibt, bzw der Oeffentlich-Lesende davon ausgehen muss, dass das 
Wiedergegebene nicht 100% das ist, was der Original-Aeusserer gesagt hat.


Dass dabei das technische Mittel ein anderes ist, ist nun der Pferdefuss an der
Gesetzgebung. Deswegen wird man mit §201 wohl nicht durchkommen.

Prinzipiell gibt aber das Urteil des LG Koeln meiner Auffassung soweit Recht.


> Aus deiner Sicht müssen Zeitungen, 
> Rundfunk usw. abgeschafft werden :)..oder sie werden zu 
> "Verlautbarungsorganen"

Warum? Die muessen sich bei privaten Personen vorher die Erlaubnis
holen, Aufnahmen, Briefem etc zu veroeffentlichen. Sie duerfen allerding ohne
Erlaubnis das, was der private Gesagt hat, selber muendlich wiedergeben.


> >
> > Anders: auch nicht an die Oeffentlichkeit adressierte Postkarte unterliegen
> > mE nach dem Schutz der Privatsphaere.
> >
> > Das hat fuer mich auch was von der Vertraulichkeit des Wortes.
> 
> 
> 
> > Es gab dazu auch ein Urteil vom LG Koeln, Az 28 O 157/08.
> 
> das war wohl etwas spezieller....ich sehe nicht wirklich den Unterschied 
> zwischen Gesprochenem und Geschriebenem...wenn es um Inhalt und 
> (korrekter) Weitergabe geht. Persönlichkeitsrechte sind da sehr 
> eingeschränkt wirksam (denke ich), weil du ja selbst die Quelle bist...
> 
> Peer hat es wohl gut formuliert: man darf alles machen, ausser es ist im 
> Einzelfall verboten.
> 
> Der Rest ist Schall und Rauch... und die Rechtsanwalts- und andere 
> Disclaimer... alles nur Theaterdonner
> 
> 
> Fred
> ps: ich vermute mal, alles was hier in der Liste steht ist 
> uneingeschränkt öffentlich zitierbar...
> 
> -- 
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