[Postfixbuch-users] Rechte am E-Mail Content

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
Do Jan 13 16:13:56 CET 2011


Am Donnerstag, 13. Januar 2011, 15:01:11 schrieb Bjoern Meier:


> Wooho. Dann mach ich ab jetzt einen custom X-Header: NDA contract: If
> you open this, you agree to don't publish the content.
> Scherz, da der Vertrag hinfällig ist, da man dem erst zustimmen kann,
> wenn die EMail offen ist.

Richtig, darum sind die ganzen E-Mail-Anhangsdisclamer totaler Quatsch.

Das ist ja auch das Problkem mit den EULA-Veträgen bei Software, wo man 
schon mit dem Siegelbruch einem Vertrag zustimmen soll, den man nicht kennt 
und wo fraglich ist, ob ich dem zustimmen muß wenn ich die Software doch 
ohne Vertragsenbeziehung bereits gekauft habe.
 
> Dennoch finde ich das unschön. Was ist mit der Berufung aufs Copyright
> der Texte?

Mit Copyright meinst Du das Urheberrecht.

Dazu müßte der Text einem Urheberrecht unterliegen, dafür gibt's ein paar 
Anforderungen in Sachen Schaffenshöhe und und und. Das betrifft aber keinen 
normalen Mailwechsel.

Wenn für den Text urheberrechtliche Sachen in Betracht kommen, so wird das 
natürlich nicht dadurch ausgehebelt, daß der Text per Mail verschickt wurde. 
Der Roman an den Probeleser darf deswegen natürlich nicht einfach anderswo 
verwurstet werden, nur weil der das per Mail bekommen hat. -Logisch.

Natürlich nochmal zur Klarstellung: Was ich eben schrieb gilt wie immer bei 
solchen Fragestellungen GRUNDSÄTZLICH, also dem GRUNDSATZ NACH, sofern nicht 
andere Regelungen greifen. Und andere (speziellere) Regelungen könnten 
natürlich da sein.

Gleiches auch zu der von mir skizzierten Annahmeeerklärung von B: Es gibt 
natürlich auch noch Wege, wie B die Annahme erklären könnte ohne daß er 
explizit sagt "Okay ich schweige". Hier gelten halt die ganz normalen 
Regelungen zur Willenserklärung -- wie immer.

Insofern bitte solche Antworten auf solche Fragen nicht ohne juristischen 
Verstand und vor allem nicht "zu exakt" lesen.

Aber "grundsätzlich" gilt: Per se ist die veröffentlichung erlaubt, es sei 
denn sie ist (warum auch immer) verboten. Qua Gesetz oder qua 
Individualvertrag, das ist dann egal.

Peer




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