[Postfixbuch-users] [OT] Arbeitgeber darf an Postfach ran

Driessen driessen at fblan.de
Fr Aug 5 21:34:12 CEST 2011


On Behalf Of Werner Flamme
> Am 05.08.2011 18:00, schrieb Andre Tann:
> > Driessen, Freitag, 5. August 2011:
> >
> > Das seh ich aber auch so. Wäre ja noch schöner, wenn man den Ablauf beim
> > Arbeitgeber dadurch blockieren könnte, indem man auch nur eine private
> > Mail im Konto abspeichert, und dann Gott und die Welt damit befaßt, die
> > eigene Privatsphäre zu wahren. Die Rechtslage scheint zwar anders zu
> > sein, aber nachdem es Freemailer wie Sand am Meer gibt, kann man es dem
> > Mitarbeiter auch zumuten, für Trennung zu sorgen.
> 
> Dem Mitarbeiter kann ich es vielleicht zumuten. Er kann vielleicht einen
> MUA mit zwei Mailkonten bedienen. Davon kann ich nicht in jedem Fall
> ausgehen.

Holla, ist das das Problem des Arbeitgebers ob sein Mitarbeiter weiß wie er
an ein "PRIVATES" Mailkonto kommt? Stell dir vor der Arbeitgeber hat ein
striktes Verbot zur privaten Mailnutzung ausgesprochen.

> Kann ich es denn auch den Bekannten des Mitarbeiters zumuten, die
> vielleicht unabsichtlich (nur der Name, nicht die eigentliche
> Mailadresse wird angezeigt, wie das bei vielen MUA leider Standard
> geworden ist) eine Mail mit privatem Inhalt an den Firmenaccount
> schicken? Oder demjenigen, der jemanden denunzieren will, ihm "vielen
> Dank für Deine Bilder" schreibt, und dass er sich nun mit ein paar
> anderen Kinderpornos revanchieren will? Kleine Meldung an den Chef und
> der Mitarbeiter hat rote Ohren...

Sorry woher hat der Bekannte denn die Firmenmailadresse? 

Bei solch einer linken Nummer mit KIPO's bekomme ich keine roten Ohren. Das
geht an die Kripo die wissen mit so was umzugehen. Eine Hausdurchsuchung ist
was feines wenn man sie nicht selber erlebt *gg (als ISP kann man auch schon
mal in den Genuss kommen)


> 
> > Bei den Läden, die ich so von innen kenne, ist das auch nie ein Problem.
> > Es ist stillschweigend akzeptiert, daß a) die Leute den Account auch für
> > Privates benutzen, daß b) der Arbeitgeber jederzeit reinschauen darf, ob
> > was wichtiges angekommen ist, daß c) Backups über Jahre aufgehoben
> > werden, und noch niemand hat damit ein Problem gehabt.
> 
> Schön, dass Du nur Läden kennst, die Datenschutz in keiner Weise ernst
> nehmen.

Die Frage ist wer hat hier geschlampt. Wenn ich als
(Arbeitgeber|Mitarbeiter) nicht möchte......

> 
> >> Ich lasse nichts im Zugriffsbereich eines dritten liegen wodurch ich wo
> >> auch immer in Verlegenheit kommen könnte oder was mir unangenehm wäre
> wenn
> >> unbeteiligte Dritte davon Kenntnis erlangen würden.
> >
> > Jep. (oder +1, wie das neuerdings wohl heißt ;) )
> 
> Ihr seid vielleicht 366 Tage im Schaltjahr online. Andere sind das
> nicht. Nicht mal allen Kollegen (IT-Abteilung eines Forschungszentrums)
> ist es zumutbar, an den Wochenende nach Mail zu sehen - sie wohnen auf
> dem Land, nix DSL, nix UMTS, selbst GPRS ist Glückssache. BTST.

s.o. ist nicht Problem des Arbeitgebers und stellt den Arbeitnehmer auch
nicht von der Verantwortung frei Privat und Geschäft zu trennen.


> 
> >> Als Mitarbeiter habe ich an meinem Arbeitsplatz meine Arbeitskraft zu
> 100%
> >> meinem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und mich nicht mit privaten
> >> Dingen zu beschäftigen(Notfälle wollen wir mal ausnehmen).
> >> Ein Arbeitgeber zahlt ja auch 100% des vereinbarten Lohns an den
> >> Mitarbeiter aus.
> >
> > Seh ich nicht ganz so. Ich denke in meiner Freizeit auch oft über die
> > Abläufe beim Arbeitgeber nach, und was man verbessern könnte. Also darf
> > ich während der Arbeitszeit auch mal über Privates nachdenken. Solange
> > unter dem Strich Leistung und Gegenleistung übereinstimmt, ist es doch
> > OK.
> 
> Zumal wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, die das Nutzen des
> Dienst-PCs zu privaten Zwecken in geringem Umfang ermöglicht...
> 

Wir haben nun mal dieses Datenschutzgesetz und alle müssen sich dran halten.


In diese Vereinbahrung gehört auch ein "Der Arbeitgeber hat das Recht auf
die Firmenmails innerhalb des Accounts bei Krankheit, Urlaub, mehrtägiger (4
Tage) nicht Erreichbarkeit des Arbeitnehmers zuzugreifen" "Der Mitarbeiter
erklärt sich unter der Wahrung seiner Interessen und unter der Bedingung das
dieser Zugriff nur unter der Hinzuziehung von Betriebsrat und .. und..
erfolgt"
" Ist der Mitarbeiter nicht damit einverstanden hat er selbst die Pflicht
dafür Sorge zu tragen das keine Private Nutzung seiner Firmenmailadresse
statt findet. Er haftet in einem solchen Fall für die aus der privaten
Nutzung entstehenden Folgen (Aufzählung der möglichen Folgen)" 

  
Ich sehe ein Grundsätzliches Problem im Umgang vieler Privat und
Geschäftsleute mit dem Medium Internet. Die meisten schreien wenn es um den
gläsernen Bürger geht aber selbst verhalten sie sich am wenigsten danach
(sozial Networks usw. usw.) bzw. so als ob das verteilen von Flugblätter auf
der Frankfurter Zeile inkl. Ihrer persönlichen Lebensverhältnissen Pflicht
wäre. 
Da ist das was evtl. unter der Prämisse der Arbeitgeber benötigt nur eine
ganz bestimmte Mail aus dem Account (weil alle anderen Wege ausgeschöpft
sind) ansonsten noch bekannt werden könnte fast nebensächlich.

Wie heist es so schön "willst du deinen neuen Mitarbeiter kennenlernen dann
schau bei facebook, wkw usw. nach" (Ihr braucht die jetzt nicht alle löschen
das bringt jetzt eh nichts mehr das Internet vergisst nichts)*gg




Mit freundlichen Grüßen

Drießen

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