[Postfixbuch-users] eMail Archivierung
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
Di Nov 2 22:00:21 CET 2010
Am Dienstag 02 November 2010 19:31:23 schrieb Bastian:
> zwischen einem Kollegen und mir gibt es schon seit längerem
> Diskussionen, wegen unterschiedlicher Einstellungen zur eMail
> Archivierung:
Da gibt es nichts zu diskutieren.
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" hieß es bei uns
früher immer.
> Er meint, dass es ausreichend ist, wenn man Nachts die Postfächer
> wegsichert, dies würde auch dem Gesetzgeber reichen, da z.B.
> Mitarbeiter auch Geschäftsbriefe wegschmeissen könnten, und man sich
> ja nicht gegen alles absichern könne.
Der Gesetzgeber hat seit 1.1.2006 für elektronische Handelsbriefe klipp
und klare Vorgaben zur revisionssicheren Langzeitarchivierung erlassen.
Da gibt es wenig zu deuteln.
> Ausserdem würde man so
> verhindern, dass auch eventuell durchrutschender Spam und private
> Mails archiviert werden.
Das ist eine zu lösende organisatorische Aufgabe, die hat jedoch nichts
mit der Tatsache zu tun, daß Unternehmen auf 6/10 Jahre zu archivieren
HABEN, Punkt, Ende, Aus.
> Meiner Meinung nach ist die einzig richtige Art zu archivieren über
> Journal-Accounts, oder auch SMTP-Proxys, um wirklich alle Mails zu
> erwischen.
...was hier fehlt ist der Hinweis, daß diese Archivierung
REVISIONSSICHER zu erfolgen hat, also auf Basis von Sicherungsebenen
gegen Manipulation, die auch den Admin von Eingriffen ausschließen.
> Wie ist denn Eure Meinung dazu? Wie handhabt Ihr das so?
...naja, wir haben das Produkt Heinlein Mail-Archiv zur
revissionssicheren Archivierung entwickelt, was soll ich dazu
antworten...?
> Gibt es
> vielleicht sogar Gesetztestexte die seine "nächtliche
> Teilarchivierung" von vorne herein ausschliessen?
Du suchst die §§ 238,239,257 HGB und die §§ 145,147 AO (Abgabenordnung).
> Leider finde ich
> nirgends wirklich aussagekräftige Texte dazu im Internet.
http://www.heinlein-support.de/upload/mk4/2-10_Die-Pflicht-zur-
revisionssicheren-Mailarchivierung.pdf
Peer
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