[Postfixbuch-users] OT: Aufbewahrungszeit Mailserver Protokolle

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
Sa Apr 3 12:14:58 CEST 2010


Am Freitag, 2. April 2010 10:18:11 schrieb Christian Felsing:

>  ein Beispiel, allerdings habe ich das DSG so verstanden, dass eine
>  Speicherung von personenbezogenen Daten nur mit einer guten
>  Begründung (z.B. Adresse für den Versand von Waren notwendig)
>  zulässig ist.

Richtig (besserer Wortlaut: besonderen Rechtfertigung).

> Ohne einen solchen Grund darf ja eigentlich überhaupt nichts
>  gespeichert werden. 

Korrekt.

>  Ein Freemailservice braucht weder Name, noch
>  Adresse des Users 

Jein. Wenn es dazu genutzt wird um postalische Überprüfungen vorzunehmen 
um Mißbrauch zu verhindern, dann kann er es (ztumindestn Anfangs) 
natürlich schon.

>  und die Tatsache, dass der User Mails empfangen
>  oder versendet hat, hat den Provider auch nicht zu interessieren.

An dieser Stelle jetzt jedoch ein klares NEIN.

Auch wenn der Webmailer umsonst ist, so ist es doch nicht nur ein 
Gefälligkeitsvertrag, sondern eine ganz normale geschäftsmäßig erbrachte 
Dienstleistung, auf die der Kunde (a) in gewissem Maße auch Anspruch hat 
und die (b) auch Haftungs- und Schadenersatzansprüche im Falle 
entsprechender Pflichtverletzungen auslösen kann.

Soll heißen: Auch hier hat der Provider die Notwendigkeit (und damit 
eine ausreichende Rechtfertigung), zumindest für den Zeitraum der 
üblichen Nachfragen (=14 Tage) die Versandprotokolle aufzuheben, um dem 
Kunden seine ordentliche Erbringung der DIenstleistung auch 
nachzuweisen, sollte es Stress geben.

Umgekehrt ist es natürlich auch im Interesse des Kunden, wenn sein 
Provider dieses Logs hat damit der Kunde entsprechend gegenüber dem 
Empfänger auftreten kann.

Ergo: Das ganze hat nichts damit zu tun, ob der Nutzer seinen Provider 
direkt bezahlt hat, oder ob sein ISP auf anderem Wege (=Werbung) zu 
seinem Geld kommt.

Peer


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