[Postfixbuch-users] E-Mail als Firmeneigentum

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
Di Mär 10 16:34:11 CET 2009


Am Dienstag 10 März 2009 schrieb Thomas Schwenski:


> Laut meinem Kenntnisstand ist die einzige sinnvolle Möglichkeit, eine
> vertragliche Vereinbarung mit den Mitarbeitern bzw. eine
> Betriebsvereinbarung in der E-Mails als Firmeneigentum deklariert
> werden. 

WELCHE E-Mails.

Geschäftliche gehören eh der Firma. Ich muß auch nicht deklarieren, daß 
Papier, Brief und Stuhl der Firma gehören, auf denen ich sitze. Auch 
die Post, die eine Firma empfängt gehört der Firma. Und ein im 
Supermarkt verlorener 20 EUR-Schein gehört dem Supermarkt und nicht dem 
Verkäufer (ach, pardon, seit letzter Woche sagt man zu dieser 
juristischen Standard-Frage ja "Pfandbon").

Private Mails gehören natürlich nicht der Frage und Vereinbahrungen, 
nach dem diese Mails pauschal der Firma gehören, dürften spätestens 
arbeitsrechtlich ("Zustimming in Zwangslage") extrem heikel bis 
praktisch kaum möglich sein.

> Zusätzlich darf aber auch die private Nutzung des Mediums 
> E-Mail durch die Firma nicht geduldet werden, sondern muss mit
> entsprechenden Mitteln (Abmahnung, etc.) geahndet werden.

...bei positiver Kenntnis. Ja. 

> Nur unter diesen Umständen handelt es sich bei den E-Mails die über
> den Firmen-Mailserver laufen auch um Firmeneigentum, mit dem die
> Firma verfahren kann wie sie möchte.

Nein. Geschäftliche Mails gehören der Firma. Warum sollten sie auch 
nicht?

> Dem entgegen steht eine (von mir noch nicht geprüfte Aussage), dass
> E-Mails prinzipiell Eigentum des Arbeitnehmers sind und dies in
> keinster Weise geändert werden kann.

Die erste Hälfte ist richtig, die zweie natürlich falsch. 
Selbstverständlich kann das geändert werden. Das in "keinster Weise" 
stimmt nicht. Wenn mir der Chef sein Auto schenkt, dann kann er das 
machen. Wenn er mir eine E-Mail "schenkt" dann kann er das machen.

> Begründet wird dies mit dem Arbeitnehmerschutz(gesetz).

Und da steht drin: Der Chef darf Dir nix schenken, oder wie?

> Was für Vorgaben müssen erfüllt sein, dass eine E-Mail Firmeneigentum
> ist?

Die Firma empfängt ihre geschäftlichen E-Mails.

Das ist alles. Es SIND Ihre Mails. Und das ändert sich halt nicht.

> Hintergrund der Frage ist die Problematik, ob und wie es möglich ist,
> den Arbeitnehmern die gelegentliche private Nutzung von
> Firmen-E-Mail-Accounts zu ermöglichen und dennoch alle Möglichkeiten
> für den Betreiber - die Firma - zu erhalten, E-Mails zu filtern,
> weiterzuleiten, nach Ausscheiden eines Arbeitnehmers Postfächer
> weiterzuverwenden, im Falle von Krankheit oder Urlaub den Zugang von
> Postfächern einer Vertretung zu ermöglichen, aber auch generelle
> Zugriffsmöglichkeiten durch den Postmaster (die technisch ja immer
> vorhanden sind) auch rechtlich zu ermöglichen.

Vielleicht wirfst Du dazu mal einen Blick in meinen Vortrag "Juristische 
Probleme für Postmaster", den wir jeden Tag auf der CeBIT gehalten 
haben. Video- und Tonaufnahmen folgen in den nächsten Wochen.

http://www.heinlein-support.de/web/heinlein/download-vortraege/

Es gibt hier wirklich *** SEHR *** viele Probleme und vor allem wirklich 
extrem  *** HEIKLE *** Probleme -- die Du ja teilweise auch 
angesprochen haben. Stichwort: Einsichtnahme ins Mailpostfach eines 
kranken oder gekündigten Mitarbeiters. Stichwort aber auch: 
Archivierung elektronischer Handelsbriefe. Und Stichwort auch: 
Datenschutz und Backup. Ich kann jedem Geschäftsführer nur raten hier 
GANZ genau zu überlegen, was er tut. Alles andere ist für ihn als 
Unternehmer Russisch Roulette.

Ich empfehle:

a) verbieten oder
b) komplett eigene Mailinfrastruktur aufbauen.

Alles andere kann ich zumindest nicht als "sicher" empfehlen.


Mit freundlichen Grüßen

Peer Heinlein



-- 

4. Mailserver-Konferenz am 2./3. Juli 2009 in Berlin:
http://www.heinlein-support.de/mk

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http://www.heinlein-support.de

Tel: 030-405051-51
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