[Postfixbuch-users] Postfixbuch Kapitel 21.3.2

Michael Nausch michael at nausch.org
Fr Jan 16 08:55:39 CET 2009


Grüß Dich Peer!

Ich hätte da mal eine klein aber feine Frage, die bei uns hier intensiv 
diskutiert wird.

Offizielle Regelung: "Die Regelung ... untersagt generell die private 
Nutzung des Mediums eMail".

Dies wird auch so "umgesetzt" - kann und wird aber auch aus 
verständlichen Gründen nicht aktiv Kontrolliertr bzw. von BOfH's 
"ausspioniert".

Nun kommt es aber ab und an vor, dass auf Grund von Policys in der 
eingestzten Viruswall Nachrichten hängenbleiben, da diese z.B. zu groß für 
die eingesetzte Scannerengine ist. Bei der Kontrolle des betreffenden 
Systemes, wird natürlich die Ursache gesucht, was zu Folge hat, man muss 
sich die eMail ansehen.

So und nun kommt unser "Problem": Wir stellen dabei fest, dass es sich um 
eine eindeutige private Nachricht handelt. Tja, was nun?

Wir melden uns bei der betreffenden Person, und "klatschen ihm auf die 
Patschehände" und verweisen auf die Hausregelung zum Verbot der privaten 
Nutzung.

  1) Muss diese Nachricht aber dennoch zugestellt werden, da es sich ja um 
eine "uns anvertraute Sendung" handelt? (§206 StGB 2.2.)
  2) Oder dürfen derartige Nachrichten gar gelöscht werden?
     a) Mit Androhung beim Übeläter (wohl ja, oder)?
     b) Ohne Ankündigung, da es eh verboten war?
  3) Wie lange sind derartige eMails aufzubewahren?

O.K. so weit so gut vorab, den Rest klären wir dann im März! ;)

Pfiade,
        Michael


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