[Postfixbuch-users] Vorratsdatenspeicherung
Josef Tröndle
josef.troendle at gmx.net
Sa Jan 3 17:57:06 CET 2009
Am 03.01.2009, 15:56 Uhr, schrieb Roland <rh at mserve.nr67.de>:
> Leander Sukov schrieb:
>> Am Samstag 03 Januar 2009 schrieb sebastian at debianfan.de:
>>
>>> Mails darfst Du doch nicht speichern - Stichwort Briefgeheimnis - die
>>> Post kopiert ja auch nicht Deine Briefe und heftet sie ab.
Vgl. auch § 113a Abs. 8 TKG: Der Inhalt der Kommunikation und Daten über
aufgerufene Internetseiten dürfen auf Grund dieser Vorschrift nicht
gespeichert werden.
>> Nee - aber die Logfiles. Ist da mail.log ausreichend? Musst das
>> irgendein
>> bestimmtes Format haben?
>>
> soweit ich das weis gibt es für das neue gesetz noch keine
> durchführungsverordnung.
Bei Nichtvorliegen einer Durchführungsverordnung gilt § 77 IV
Reichserlaßdurchführungsverordnung (ErlDufüVO) von 1892, wonach Anfragen
von Behörden des Reiches vom Verpflichteten handschriftlich in schwarzer
Tinte auf Büttenpapier zu beantworten sind.
Scherz beiseite: die Speicherung muß § 113a TKG genügen:
(3) Die Anbieter von Diensten der elektronischen Post speichern:
1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs
und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des
elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die
Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der
Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden
Telekommunikationsanlage,
3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die
Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des
Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden
Zeitzone.
(9) Die Speicherung der Daten nach den Absätzen 1 bis 7 hat so zu
erfolgen, dass Auskunftsersuchen der berechtigten Stellen unverzüglich
beantwortet werden können.
(11) Der nach dieser Vorschrift Verpflichtete hat die allein auf Grund
dieser Vorschrift gespeicherten Daten innerhalb eines Monats nach Ablauf
der in Absatz 1 genannten Frist zu löschen oder die Löschung
sicherzustellen.
Meine mail.log genügt den MTA betreffend, zusätlich bedarf es auch der
Logdatei des POP3/IMAP-Servers und der Information, in welcher Zeitzone
die Logs aufgezeichnet wurden. Ein Herausfiltern der Informationen und
Abspeichern in eine extra Logdatei wäre natürlich elegant, ist aber auch
kein Problem für die Ermittler.
Beste Grüße
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