[Postfixbuch-users] Rechtslage bei Mail Reject [Virus checked]
Thomas D.
whistl0r at googlemail.com
Mi Apr 1 15:26:57 CEST 2009
Hallo,
Thomas Schwenski schrieb:
> hier gibt es meines Erachtens 2 Möglichkeiten:
>
> 1. Der Betreiber/Administrator von firma.invalid ist auch für
> ziel.invalid zuständig und damit auch für die Weiterleitung
> verantworlich.
>
> 2. Die Betreiber/Administratoren von firma.invalid und ziel.invalid
> sind unterschiedliche Unternehmungen.
Ich denke eher an Fall 2.
Im Fall 1 stimme ich Dir zu.
> Bei Fall 2 wäre der Betreiber von firma.invalid aus dem Schneider,
> rechtliche Konsequenzen würden eher den Betreiber von ziel.invalid
> treffen.
Warum sollte der Weiterleitungsbetreiber für irgendetwas verantwortlich
sein?
Er verhält sich innerhalb der Kette doch vollkommen konform.
Er hat lediglich das Problem, dass er die Nachricht über die fehlerhafte
Zustellung nicht los wird, willst Du ihm das anhaften?
> Eventuell gibt es aber gesonderte vertragliche Vereinbarungen zwischen
> den Betreibern der beiden Domains, die das Ganze in ein anderes Licht
> rücken.
Vor dem Problem steht doch so ziemlich jeder Provider, der Weiterleitungen
auf Domains anbietet, für die er nicht zuständig ist.
Ich habe mir jetzt kurz die Verträge/AGB von GMX, 1und1 und Arcor
angeschaut, welche ich als Endkunde akzeptieren muss, sofern ich dort ein
Postfach nutzen möchte. Auf die Thematik wird nicht konkret eingegangen. Bei
allen genannten Anbietern kann ich eine Weiterleitung auf eine Domain
setzen, wo der Anbieter nicht der letzte Mailserver ist...
> Die Tatsache, dass Du die Frage hier aber gestellt hast, lässt mich
> vermuten, dass Du so einer Problematik begegnet bist - ich hoffe nur,
> nicht in Form eines Beteiligten.
Siehe oben - ich sehe das Problem bei *jedem* Betreiber eines Mailserver
gegeben, der Weiterleitungen auf Domains unterstützt, für die er nicht der
letzte Mailserver ist.
Insofern komme ich in meiner Nachricht von vorhin ja zu dem Fazit, dass ich
der ganzen Diskussion über die Rechtslage immer weniger abgewinnen kann und
somit E-Mail für ein Medium halte, was rechtlich gesehen ohne Bedeutung ist.
Quasi eine Sache, die toll ist und Kosten sparen kann, wenn sie
funktioniert. Wenn es aber darauf an kommt, eher nicht genutzt werden
sollte, da man keinerlei Garantien oder Rechtssicherheit hat.
Auf der anderen Seite:
Rechtlich verbindlich gelten Zustellungen per Einschreibung ja auch nur,
weil definiert wurde, dass so ein Nachweis reicht. Der Post wurde hier
entsprechendes Grundvertrauen gegeben. Dadurch wird die Beweislast
umgekehrt... wenn ich meine, das Einschreiben nie erhalten zu haben und mir
mein Gegenüber einen Nachweis präsentieren kann, muss ich nachweisen, dass
das eine Fälschung ist. :(
Für manche Amtspost gilt ja auch, dass wenn sie abgeschickt wurde - ohne
Einschreiben - sie nach x Tagen als zugestellt gilt. Per Definition. Obwohl
jeder weiß, dass mancher Orts die Postzustellung nicht immer so ist, wie sie
sein sollte.
Wahrscheinlich befindet sich der elektronische Verkehr wohl gerade auch in
der Übergangsphase von "Unbedeutend" zu "Gleichgestellt", siehe ja bereits
die Änderung, dass E-Mails von Handelsgesellschaften bzgl. Aufbewahrung mit
normaler Briefpost gleichgestellt wurde.
Insofern wird der unzuverlässige Mailzusteller in dem Beispiel also wohl der
weiterleitende Mailserver sein (nicht weil er unzuverlässig arbeitet,
schlicht weil er die A-Karte in der Kette hat).
Der Endkunde, der sich für diese Konfiguration ja entschieden hat, wird
dafür wohl dann die Verantwortung tragen und aus Eigeninteresse so ein Setup
verhindern.
--
Grüße,
Thomas
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