[Postfixbuch-users] pcre-Bugmeldung von heise

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
Di Feb 19 18:58:03 CET 2008


Am Dienstag, 19. Februar 2008 schrieb André Hoffmann:



Sorry, Jungs, heute ist Frustlabertag.


> etc. sind. Gleichwohl schliessen wir die Haftung fuer jeden Schaden
> aus, der durch Computerviren etc. am Computer oder IT-System verursacht
> wurde.

Übrigens mal ein Tipp an alle, die diese Disclamer toll finden:

Es ist im deutschen Zivilrecht *grundsätzlich* nicht möglich, "jegliche" 
Haftung auszuschließen.

Ein banale juristische Frage, die jeder Student im 4. Semester Zivilrecht 
gelernt haben sollte. 

Mann kann die Haftung für LEICHTE Fahrlässigkeit ausschließen.

Man kann aber nie die Haftung für Vorsatz und GROBE Fahrlässigkeit 
ausschließen.

Jedwede Regelung, insb. in AGBs, die das beinhaltet, ist schlichtweg 
nichtig und unzulässig.

Das Besondere ist, daß ein (unzulässiger) Totalauschluß darum 
*vollständig* unwirksam ist. D.h.: Wer schreibt "jede Haftung 
ausgeschlossen" der genau umgekehrt GAR NICHTS ausgeschlossen -- noch 
nichtmal die Haftung für leichte Fahrlässigkeit -- obwohl die durchaus 
ausgeschlossen werden könnte. Man kann hier aber nocht 500% fordern und 
hoffen, daß das die Justiz dann auf die maximal zulässigen 100% 
runterstutzt -- genau das funktioniert nicht. Die Justiz stuft das dann 
exakt auf die 0% zurück, weil die Formulierung als ganzes unzulässig ist.

Langer Erklärung kurzer Sinn: Wenn diese Klausel irgendeine Form von 
(abgesehen davon sowieso sehr zweifelhafter) Wirkung entfalten soll, so 
*MUSS* es hier zumindest "schließen wir die Haftung für alle Schäden 
AUFGRUND VON LEICHTER FAHRLÄSSIGKEIT aus...".

Alles andere ist Datenmüll und schade um den Strom für die Übertragung.


(Bitte nicht mißverstehen: Ich will jetzt nicht Klugscheissen und insb. 
nicht auf Andre als Beispiel hier rumhauen. Aber da das überall so falsch 
steht, könnten Postmaster ein Interesse haben, das grundsätzlich mal zu 
wissen -- und wenn es nur ist, um ihre Geschäftsleitung 
daraufhinzuweisen... Genaugenommen ist das Sache des Hausanwaltes oder 
Hausjustiziars, aber man sollte halt auch wissen, daß man die hier mal 
fragen sollte...).

Peer
(der eh diese Disclamers überflüssig und juristisch zweifelhaft findet, es 
aber aufgegeben hat, diese Diskussionen zu führen, insb. weil die, die 
diese Disclamer implementieren müssen i.d.R. eh nicht die sind, die die 
Disclamer beschlossen habe, wenn sie verstehen, knicknack.)



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