[Postfixbuch-users] pcre-Bugmeldung von heise
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
Di Feb 19 18:58:03 CET 2008
Am Dienstag, 19. Februar 2008 schrieb André Hoffmann:
Sorry, Jungs, heute ist Frustlabertag.
> etc. sind. Gleichwohl schliessen wir die Haftung fuer jeden Schaden
> aus, der durch Computerviren etc. am Computer oder IT-System verursacht
> wurde.
Übrigens mal ein Tipp an alle, die diese Disclamer toll finden:
Es ist im deutschen Zivilrecht *grundsätzlich* nicht möglich, "jegliche"
Haftung auszuschließen.
Ein banale juristische Frage, die jeder Student im 4. Semester Zivilrecht
gelernt haben sollte.
Mann kann die Haftung für LEICHTE Fahrlässigkeit ausschließen.
Man kann aber nie die Haftung für Vorsatz und GROBE Fahrlässigkeit
ausschließen.
Jedwede Regelung, insb. in AGBs, die das beinhaltet, ist schlichtweg
nichtig und unzulässig.
Das Besondere ist, daß ein (unzulässiger) Totalauschluß darum
*vollständig* unwirksam ist. D.h.: Wer schreibt "jede Haftung
ausgeschlossen" der genau umgekehrt GAR NICHTS ausgeschlossen -- noch
nichtmal die Haftung für leichte Fahrlässigkeit -- obwohl die durchaus
ausgeschlossen werden könnte. Man kann hier aber nocht 500% fordern und
hoffen, daß das die Justiz dann auf die maximal zulässigen 100%
runterstutzt -- genau das funktioniert nicht. Die Justiz stuft das dann
exakt auf die 0% zurück, weil die Formulierung als ganzes unzulässig ist.
Langer Erklärung kurzer Sinn: Wenn diese Klausel irgendeine Form von
(abgesehen davon sowieso sehr zweifelhafter) Wirkung entfalten soll, so
*MUSS* es hier zumindest "schließen wir die Haftung für alle Schäden
AUFGRUND VON LEICHTER FAHRLÄSSIGKEIT aus...".
Alles andere ist Datenmüll und schade um den Strom für die Übertragung.
(Bitte nicht mißverstehen: Ich will jetzt nicht Klugscheissen und insb.
nicht auf Andre als Beispiel hier rumhauen. Aber da das überall so falsch
steht, könnten Postmaster ein Interesse haben, das grundsätzlich mal zu
wissen -- und wenn es nur ist, um ihre Geschäftsleitung
daraufhinzuweisen... Genaugenommen ist das Sache des Hausanwaltes oder
Hausjustiziars, aber man sollte halt auch wissen, daß man die hier mal
fragen sollte...).
Peer
(der eh diese Disclamers überflüssig und juristisch zweifelhaft findet, es
aber aufgegeben hat, diese Diskussionen zu führen, insb. weil die, die
diese Disclamer implementieren müssen i.d.R. eh nicht die sind, die die
Disclamer beschlossen habe, wenn sie verstehen, knicknack.)
--
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