[Postfixbuch-users] Rechtslage

Gregor Hermens gregor at a-mazing.de
So Sep 9 14:21:20 CEST 2007


Hallo Andreas,

Am Sonntag, 9. September 2007 12:46 schrieb Andreas Delleske:
> Am Sonntag, 9. September 2007 12:22 schrieb Thomas Schwenski:
> > Ich meine es gab Auflagen für den Betrieb eines Mailservers bestimmte
> > Daten über die darüber versandten E-Mails für eine bestimmte Zeit
> > flschungssicher vorzuhalten, wenn eine bestimmte Kundenzahl (100? 120?)
> > erreicht wird.
>
> Das ist die sogenannte Vorratsdatenspeicherung und gilt wenn ichs
> recht sehe ab 1000 Kunden. Wobei 1000 Kunden mehr als 1000
> Mailadressen haben können. Auch dafür gabs mal einen Artikel in der
> c't - find ich grad nicht.

du schmeisst hier zwei Sachen in einen Topf:

Was Thomas meint ist die seit 1.1.2005 (?) geltende 
Telekommunikationsüberwachungsverordnung TKÜV, gemäß der Betreiber von 
Mailservern mit mehr als 1000 Teilnehmern (= Kunden, nicht Postfächer) 
Technik für Überwachungsmaßnahmen vorhalten müssen. Das betrifft nur 
Verbindungsdaten, die ab Beginn der Überwachungsmaßnahme anfallen:

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Technische_Umsetzung_von_Ueberwachungsma_nahmen/Zusaetzliche_Informationen_fuer_die_Betreiber_von_E-_np.html

Die Vorratsdatenspeicherung, die sich afaik noch im Gesetzgebungsprozeß 
befindet, verlangt hingegen, alle anfallenden Vebindungsdaten (unabhängig von 
der Teilnehmerzahl), für eine Frist von mindestens 6 Monaten aufzubewahren, 
damit nachträglich darauf zugegriffen werden kann:

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/

Gruß,
Gregor
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