[Postfixbuch-users] Rechtslage

Helmut Hullen Hullen at t-online.de
So Sep 9 11:08:00 CEST 2007


Hallo, Thomas,

Du meintest am 09.09.07 zum Thema [Postfixbuch-users] Rechtslage:

> Wie sind denn nun die aktuellen rechtlichen Vorschriften und
> Vorraussetzungen für den Betrieb von Mailservern.
> Welche Auflagen müssen unter welchen Bedingungen erfüllt werden.
> Und wo (Link) kann man sich zu dem Thema auf dem Laufenden halten?

Zitat:

Das automatische Löschen von Spam-Mails ohne Zustimmung des Benutzers  
stellt eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses dar. Das  
Computermagazins c't hat bereits in seiner Ausgabe  26/2003 -  
"Strafbares Filtern" ausführlich darauf hingewiesen.RA Fred Andresen  
schreibt in der Ausgabe September 2004 des Linux-Magazins - "Verstoßen  
Spamfilter gegen das Verbot der Datenunterdrückung": "Die Paragrafen 206  
und 303a StGB verbieten es, bestimmten Spam zu filtern." Weiterhin heißt  
es dort: "Nach den Begriffsbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes  
(TKG) ist jeder, der anderen E-Mail-Dienste zur Verfügung stellt, zur  
Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Er darf deswegen die  
Daten nicht auswerten oder verraten und nach den neuen Gesetzen auch  
nicht unterdrücken. Eine gefilterte und weggeworfene E-Mail ist  
unterdrückt, der Rechtsbruch damit passiert."

Weiter:
http://helmut.hullen.de/Rechnerraum/schulserverrecht.html
(nicht nur Mailserver)

http://helmut.hullen.de/Rechnerraum/betrieb.html#Recht

Sind alles keine brandaktuellen Erläuterungen ...

Viele Gruesse!
Helmut



Mehr Informationen über die Mailingliste Postfixbuch-users