[Postfixbuch-users] eigen E-Mails wegen rejected
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
Do Mai 24 14:37:11 CEST 2007
Am Donnerstag, 24. Mai 2007 13:40 schrieb Uwe Driessen:
> Jap aber das hörte sich nicht so an als hätte er die. Und
Keine Ahnung, ob sich das so anhört -- aber bevor man solche klaren
Aussagen trifft (die jahrelang im Archiv nachgegoogelt werden), sollte
man erstmal die Fakten klären. Und so will ich diese zutreffenden
Aussagen einfach nicht stehen lassen.
> Es gab sogar Streitigkeiten weil Firmenserver private mails nicht
> zugestellt haben bzw. in wie weit der Empfang von privaten Mails am
> Arbeitsplatz dem privaten Telefonanruf am Arbeitsplatz gleichzusetzen
> sind und in wie weit der Arbeitgeber in diesem Falle in diese
> Kommunikation eingreifen darf.
a) Private Mails = private Telefonanrufe
b) Die Firma darf in private Kommunikation NICHT eingreifen (es sei
denn, es lioegt Einverständnis vor)
> Was mache ich wenn da jemand behauptet er habe eine Mail an den oder
> den geschickt und die wurde nicht zugestellt sondern einfach
> gelöscht?
Wenn Du ein Logfile hast, kannst Du es analysieren.
Wenn er ein Logfile hat, dann kann er es beweisen.
Wenn es keine Logfiles gibt (insb. weil zu lange her und Du
datenschutzrechtlich diese Logfiles ggf. gar nicht haben darfst): Pech
gehabt.
> Der Paragraph 206 macht keinerlei Unterschied zwischen "normalen" und
> Virenmails ergo sind auch die Virenmails gleich zu behandeln.
Die Kunst des Juristen liegt eben in der Abwägung. Es gibt ja auch gute
Gründe (ggf. überwiegende) das nicht zu tun, so der Schutz der
IT-Infrastruktur. Und es ist ein Unterschied in der Frage, ob man ein
Einverständnis zum Blocken von
a) harmlosem Spam
b) gefährdenden Schadcode
voraussetzen darf.
> Aber wie schon angeführt kann hier die Sicherheit mit einer höheren
> Priorität bewertet werden wie die Zustellung.
Eben. Darum gilt die Aussage "also sind Virenmails gleich zu behandeln"
nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Peer Heinlein
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