[Postfixbuch-users] eigen E-Mails wegen rejected

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
Do Mai 24 13:00:00 CEST 2007


Am Donnerstag, 24. Mai 2007 12:31 schrieb Uwe Driessen:

> Mit Discard löscht du die Mails einfach das darfst du nur mit Mails
> machen die an dich persönlich gerichtet sind. Ist der Empfänger

Falsch.

Das darf ich mit mails machen, wo ich das DARF. Also ein ausdrückliches 
Einverständnis des Empfängers vorliegt.

> jemand anderes hast du als Postmaster den Nachweis zu führen was mit
> der Mail passiert ist. 

Nein. Woher sollte sich ergeben, daß ich einen Nachweis zu führen habe? 

> Und lt. deutschen Postgesetz ist ein einfaches 
> Löschen eine Unterschlagung und somit strafbar.

Es gibt kein Postgesetz und schon keines, daß strafrechtliche 
Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Es gibt aber 206 StGB, die Unterdrückung anvertrauter Nachrichten.

> Also hast du in Deutschland nur die 2 Möglichkeiten entweder du
> rejectest oder du stellst die Mail zu.

Oder Du hast die Einverständniserklärung des Empfängers.

> Selbst eine Virenmail musst du zustellen, hier wird aber im
> allgemeinen davon ausgegangen das es ausreicht den Empfänger zu
> verständigen wer ihm da eine Virenmail zustellen wollte. Dann kann

Sorry. Falsch.


Mit freundlichen Grüßen

Peer Heinlein


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