[Postfixbuch-users] eigen E-Mails wegen rejected
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
Do Mai 24 13:00:00 CEST 2007
Am Donnerstag, 24. Mai 2007 12:31 schrieb Uwe Driessen:
> Mit Discard löscht du die Mails einfach das darfst du nur mit Mails
> machen die an dich persönlich gerichtet sind. Ist der Empfänger
Falsch.
Das darf ich mit mails machen, wo ich das DARF. Also ein ausdrückliches
Einverständnis des Empfängers vorliegt.
> jemand anderes hast du als Postmaster den Nachweis zu führen was mit
> der Mail passiert ist.
Nein. Woher sollte sich ergeben, daß ich einen Nachweis zu führen habe?
> Und lt. deutschen Postgesetz ist ein einfaches
> Löschen eine Unterschlagung und somit strafbar.
Es gibt kein Postgesetz und schon keines, daß strafrechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Es gibt aber 206 StGB, die Unterdrückung anvertrauter Nachrichten.
> Also hast du in Deutschland nur die 2 Möglichkeiten entweder du
> rejectest oder du stellst die Mail zu.
Oder Du hast die Einverständniserklärung des Empfängers.
> Selbst eine Virenmail musst du zustellen, hier wird aber im
> allgemeinen davon ausgegangen das es ausreicht den Empfänger zu
> verständigen wer ihm da eine Virenmail zustellen wollte. Dann kann
Sorry. Falsch.
Mit freundlichen Grüßen
Peer Heinlein
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