[Postfixbuch-users] Abmahnung wegen fehlender Mindestinformationen in Ihrer elektronischen Post
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
Do Jan 25 18:53:00 CET 2007
Am Donnerstag, 25. Januar 2007 16:22 schrieb walhalla:
> "Die Neuregelung betrifft alle geschäftlichen E-Mails des Kaufmanns
> oder Unternehmens. Die neuen Pflichtangaben gelten also nicht nur für
> E-Mails mit offensichtlicher rechtlicher Bedeutung wie etwa Angebote,
> Bestellungen oder Kündigungen. Die gesetzliche Ausnahme für E-Mails
> in einer laufenden Geschäftsverbindung mit Mitteilungen für die
> üblicherweise Vordrucke verwendet werden, dürfte praktisch fast nie
> vorliegen. Betroffen sind im Zweifel also alle an externe Empfänger
> versendeten E-Mails." (zitat computerwoche.de)?!
Diese neue Regelung von diesen Vollidioten ist bislang ja noch gar nicht
zu Ende gedacht.
Nach Wortlaut müßten diese Angaben auch in den Bounces eines Mailservers
vorhanden sein. Postfix 2.3 könnte das, ältere Versionen kann man
compilieren. Aber wie die Firmen das jetzt Exchange beibringen
wollen... Sprich: Das in *allen* e-Mails durchzusetzen, ist
schlichtweg unmöglich, wird aber gefordert.
Ein Link aufs Webimpressum ist btw. nicht ausreichend.
Früher haben wir alle Nutzer mit Signaturen > 3 Zeilen Länge ordentlich
verprügelt. Heute haben wir zum Glück Breitband-Internet und die
PDA/Blackberrynutzer kotzen halt ab, bzw. fangen endlich an dem UMTS
seinen Sinn zu geben. Aber zum Glück müssen wir diesen Schwachsinn dann
auch noch jahrelang archivieren, wenn's mit den Finanzen zu tun hat.
Das ganze wird uns eine größere Abmahnwelle bringen, als das ganze
Imrpressums-Getue damals hervorgebracht hat. Der Spaß geht erst noch
richtig los. Ist übrigens m.W.n. natürlich EU-Richtline, die umgesetzt
werden mußte.
GANZ genau genommen lt. Wortlauf dürfte man wahrscheinlich noch nichtmal
ein handschriftlich ausgefülltes Kurz-Fax oder ein zurückgeschicktes
Formular (KK-Transfer?) ohne diese Angaben losschicken. Ich freue mich
drauf, daß ab sofort jeder Mitarbeiter die Handelsregisternummer
auswendig kennt und Geschäftsführer sowie Aufsichtsratsmitglieder
namentlich handschriftlich überall vermerken wird.
Mit freundlichen Grüßen
Peer Heinlein
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