[Postfixbuch-users] Abmahnung wegen fehlender Mindestinformationen in Ihrer elektronischen Post

Uwe Driessen driessen at fblan.de
Do Jan 25 16:38:44 CET 2007


> hi,
> hat noch jemand eine solche abmahnung bekommen? wenn ja, was macht ihr?
> muessen dann die angaben auch in allen automatisch erstellten mails
> sein? also z.b. fehlermeldungen, bounces, ...???
> 
> jens
> 
> -------- Original-Nachricht --------
> Betreff: Abmahnung wegen fehlender Mindestinformationen in Ihrer
> elektronischen Post
> Datum: Thu, 25 Jan 2007 16:55:55 +0300
> Von: Koenig Kollegen <koenig-kollegen at chello.pl>
                                        ^^^^^^^^^^
1. Man beachte den Absender  
2. wo hat er seine Ladungsfähige Anschrift angegeben ?
3. Abmahnung bedarf immer noch der Schriftform auf Papier
4. da will einer auf die weise seine Software vertickern
5. der bekommt höflich zurück sofern er überhaupt ein gültiges Postfach hat
er soll sich an meinen Anwalt wenden wenn er was will
5a nach deutschen Gesetz darf er nur dann abmahnen wenn er in direkter
Konkurrenz zu mir steht ansonsten darf er "nur" Anzeigen.
6. würde ich mal im Mail.log nachschauen ob der über einen "ordentlichen"
Mailserver kam oder von einem "wilden" Spamerserver die Mails kamen dann
würde ich noch mal an den restriktionen schrauben.
7. Diese gestalt der Kontaktaufnahme unterbinden und diese Mails mit einen
reject "Ihre Mail wurde als Spam klassifiziert" ablehnen *gg wie sind wir
wieder pöse heute 
8. da fehlt die Unterlassungserklärung mit Strafbewährung (dann ist es eh
nicht die mail wert mit der es geschrieben wurde) 

Alles in allem würde ich sagen ist es wenn auch gut gemacht aber Spam.
 
Merke wenn Mail rejektet hat er die Verantwortung bei wichtigen Dingen einen
erneuten Zustellversuch zu unternehmen. Und Mail Zustellungen werden noch
nicht gerichtsverwertbar anerkannt soweit ich weis.     

Wie immer wenn ich müll erzähle bitte berichtigen. 


> 
> Abmahnung 00-2007
> 
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> 
> uns wurde mitgeteilt, dass sich in Ihrer Email-Korrespondenz nicht die
> gesetzlich geforderten Mindestinformationen befinden.
> 
> Lesen Sie hierzu das elektronische Handelsregistergesetz v. 15.11.2006
> http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2553.pdf
> 
> Danach sind auch in Ihren Emails die Pflichtangaben erforderlich.
> 
> Weitere Informationen erteilt Ihnen:
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