[Postfixbuch-users] E-Mail und rechtliches

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
Sa Nov 18 20:22:01 CET 2006


Am Samstag, 18. November 2006 13:36 schrieb Stefan Stolz:

> ich denke, dass sich hier einige Leute sehr gut damit auskennen. Im
> Postfixbuch steht ja auch etwas dazu, aber das hat für mich nicht 100%
> alles geklärt.

Bei rechtlichen Fragen ist NIE etwas zu 100% geklärt. Und auf 30 Seiten 
schon gar nicht. Und gegenüber juristischen Laien erst recht nicht. 
Selbst ein gutes Fachbuch wie das von Strömer kann auf 400 Seiten nichts 
zu 100% klären... Das Kapitel darf nur als Sensibilisierung, nicht als 
Rechtsberatung verstanden werden.

> Wie sieht denn das nun eigentlich mit E-Mail und dem rechtlichen
> Aspekt aus, dass es als Dokument gilt? Generell soll es ja wenn nicht
> anders vereinbart gelten. 

Soll es? Nö, soll es nicht.

"Dokument" gibt es sowieso nicht. Was Du meinst, ist eine Urkunde, also 
ein Schriftstück, das zum Beweis im Rechtsverkehr gedacht und geeignet 
ist (genauere Definition erspare ich Dir). Aber Urkunden müssen 
perpetuiert sein, d.h. "verkörpert" (z.B. auf Papier) und das ist eine 
e-Mail nicht.

Eine e-Mail ist also erstmal nur "irgendwas".

> PGP Signaturen haben aber anscheinend 
> absurder Weise noch keine rechtliche Grundlage was ich gehört habe.

Nach Signatur-Gesetz ist das keine qualifizierte Signatur. Richtig.

> E-Mail geantwortet. Darin habe ich darauf hingewiesen, dass es als
> amtliches Dokument gilt, ich die Logdateien des Servers archiviere und

Interessante Behauptung. Erstens stimmt es nicht, zweitens würde mich 
interessieren, was dich dazu befähig AMTLICHE Dokumente auszustellen. 

Weder bist du öffentlich-rechtlich, noch bist Du beliehen, noch geht's 
hier um Bescheide, Verwaltungsakte und anderen Krempel. Hier ist nix 
amtlich, selbst wenn du der Hausmeister vom Bürgermeiser wärst.

Und "Dokument" (aka Urkunde) ist es leider schlichtweg auch nicht.

Du hast eine Willenserklärung per e-Mail abgegeben. Nicht mehr und nicht 
weniger. Die kannst Du ebenso beweisen, wie eine mündliche oder 
normal-schriftliche Abgabe. Gar nicht.

> ich wenn keine Fehlermeldung seitens seines E-Mail Servers kommt davon
> ausgehen kann, dass er es bekommen und gelesen hat.

Du ja, ein Gericht nicht.

Du könntest versuchen es GLAUBHAFT zu machen, ebenso, wie du ein Telefonat 
oder die Absendung eines Briefes GLAUBHAFT darlegen kannst.

BEWEISEN kannst Du gar nix.

> Gut und recht, aber wenn er nun einfach sagt er hats nicht bekommen,
> da kann ich doch nix tun, oder? Meine Logdateien könnte ich ja selbst
> geschrieben haben...

Korrekt.

> Vielleicht kann mir da wer weiterhelfen?

a) Dein Anwalt, denn weder ich noch andere dürfen hier Rechtsberatung 
machen.

b) Niemand, denn du hast es am Ende doch ganz zutreffend selbst 
analysiert. Also ab zur Post und Einschreiben klargemacht.

Peer


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