[Postfixbuch-users] Mailverkehr kontrollieren
    Andreas Benne 
    abennelist at wicora.de
                  
    Fr Jul 21 16:13:18 CEST 2006
    
    
Hallo Wolfgang,
> Wenn Telefonieren und e-Mails nicht ausdrücklich verboten sind, dann
> sind sie erlaubt. In Notfallsituationen, z.B. Kind muss ins Spital,
> Wassserrohrbruch oder ähnliches, darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer
> die private Nutzung des Telefons bzw. E-Mail nicht verbieten.
Ja das mit dem Notfall ist ja klar. Und das mit dem erlaubt falls nicht 
ausdrücklich verboten ist eigentlich auch klar.
Aber die Formulierung "Recht auf private Mails und Telefonie" hört sich 
für mich so an, daß man dieses Recht nicht per Arbeitsvertrag wirksam 
auschließen kann. Und weil das in Österreich offensichtlich der Fall ist 
habe ich gestaunt.
Gruß,
Andreas
    
    
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