[Postfixbuch-users] Rechtliches zur Virenfilterung

Thomas Krieger postfixusers at home.tom-krieger.de
So Jan 15 13:20:56 CET 2006


Hallo zusammen,

ich administriere einen Mailserver für einen Bürgernetzverein. Im Moment kommt 
gerade wieder die Filterung von Virenmails zur Diskussion. Ich mache im 
Moment folgendes:

- Amavis steckt Virenmails 10 Tage in Quarantäne, danach werden
  die Mails automatisch gelöscht
- der Empfänger wird über die Email informiert und kann
  sich die Email auf Wunsch zustellen lassen

Es wird im Moment behauptet, dass das Ausfiltern von Virenemails generell 
illegal wäre. Ich bin der Meinung, dass das Ausfiltern von Schadcode generell 
legal ist, da sich der Serverbetreiber vor Schadcode schützen darf. Ich soll 
nun das Verhalten des Mailservers dahingehend ändern, dass keine 
Benachrichtigung mehr an den Empfänger einer Virenmail geschickt wird. Die 
Mail soll einfach so im Nirvana verschwinden. Das ist aber in meinen Augen 
dann wirklich nicht mehr legal. Zumindest muss ich für meine Begriffe dem 
Empfänger einer Virenmail eine Benachrichtigung über den Maileingang zukommen 
lassen.
Weiterhin wird in der Diskussion angeführt, dass das Ausfiltern von Virenmails 
Zensur wäre. Auch dieses Argument ist für mich nicht nachvollziehbar.

Ich habe mich nun im Internet umgeschaut, aber so recht zufrieden bin ich 
nicht. Es scheint keine einheitliche Meinung zu dem Thema zu existieren. 
Vielleicht kann mir der eine oder andere Informationen geben, wie die 
rechtliche Beurteilung von Virenemails ist.

Danke.

Thomas



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