[Postfixbuch-users] Rechtliches zur Virenfilterung
Thomas Krieger
postfixusers at home.tom-krieger.de
So Jan 15 13:20:56 CET 2006
Hallo zusammen,
ich administriere einen Mailserver für einen Bürgernetzverein. Im Moment kommt
gerade wieder die Filterung von Virenmails zur Diskussion. Ich mache im
Moment folgendes:
- Amavis steckt Virenmails 10 Tage in Quarantäne, danach werden
die Mails automatisch gelöscht
- der Empfänger wird über die Email informiert und kann
sich die Email auf Wunsch zustellen lassen
Es wird im Moment behauptet, dass das Ausfiltern von Virenemails generell
illegal wäre. Ich bin der Meinung, dass das Ausfiltern von Schadcode generell
legal ist, da sich der Serverbetreiber vor Schadcode schützen darf. Ich soll
nun das Verhalten des Mailservers dahingehend ändern, dass keine
Benachrichtigung mehr an den Empfänger einer Virenmail geschickt wird. Die
Mail soll einfach so im Nirvana verschwinden. Das ist aber in meinen Augen
dann wirklich nicht mehr legal. Zumindest muss ich für meine Begriffe dem
Empfänger einer Virenmail eine Benachrichtigung über den Maileingang zukommen
lassen.
Weiterhin wird in der Diskussion angeführt, dass das Ausfiltern von Virenmails
Zensur wäre. Auch dieses Argument ist für mich nicht nachvollziehbar.
Ich habe mich nun im Internet umgeschaut, aber so recht zufrieden bin ich
nicht. Es scheint keine einheitliche Meinung zu dem Thema zu existieren.
Vielleicht kann mir der eine oder andere Informationen geben, wie die
rechtliche Beurteilung von Virenemails ist.
Danke.
Thomas
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