[Postfixbuch-users] Strafbarkeit von DNSBL
Robert Felber
r.felber at ek-muc.de
Mi Nov 16 15:10:24 CET 2005
On Wed, Nov 16, 2005 at 02:32:52PM +0100, Matthias Houdek wrote:
> Übertragen auf Kommunikationssysteme könnte das bedeuten, dass man
> selbst (zumindest anteilig) Schuld ist, wenn man so ewas nutzt ?
*shrug* Problem an der Sache ist, man hat als MTA Administrator auf jeden Fall
erstmal ein Brett vorm Kopf und kann seiner eigentlichen Arbeit nicht mehr
nachkommen da eben Stress pur - und den Stress kann man sich i.d.R. sparen
indem man irgendwas unterschriftlich hat. Selbst bei Klicks und Passwoertern
und SSL sehe ich noch keine rechtsgueltige Unterschrift - ausser ich
unterschreibe mit einem SSL Zertikat das bei der Meldestelle auf meine Person
oder eben bei einer staatlichen Institution im Zusammenhang mit meiner
handschriftlichen oder biometrischen Unterschift hinterlegt ist ;)
Ich meine - wie einfach ist es fuer einen Datenbank Administrator fuer Kunden
X einfach mal eine Option in seinem Account zu setzen. Und witzigerweise
ist der Kunde bzw. Staatsanwalt in der Nachweispflicht wenn er Anzeige wegen
Betrug stellt - und den Nachweis zu stellen duerfte sehr sehr schwer fallen ;)
--
Robert Felber (PGP: 896CF30B)
Munich, Germany
Mehr Informationen über die Mailingliste Postfixbuch-users