[Postfixbuch-users] juristische Frage
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
Mi Jul 27 13:38:41 CEST 2005
Am Mittwoch, 27. Juli 2005 11:48 schrieb Andreas Schulze:
> mal eine Frage an die Juristen...
>
> ist das Abblocken von Mails mit 5xx Fehlern im SMTP konform zum
> §206 StGB Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses ?
>
> Gibt's dazu Meinungen ?
Wie immer gibt`s bei Juristen da 50 Meinungen.
Ein 5xx sehe ich (und whl auch die herrschende Meinung) als völlig
außerhalb des 206 StGB, da es bereits am "anvertraut" fehlt. Man kann
nicht darauf vertrauen, daß eine Mail zugestellt wird, wenn die
Gegenstelle ja nun gerade mehr als deutlich und technisch einwandfrei
zu verstehen gibt, daß sie die Mail NICHT annimmt und NICHT
weitertransportiert (warum auch immer!).
Darum kein Vertrauen, darum kein zu schützendes Vertrauen, darum kein
Vertrauensbruch. Also schon keib obj. Tatbestand des § 206 StGB.
Es gibt ganz wenige Juristen die meinen, daß die Mail zu diesem
Zeitpunkt ja "übertragen" worden sei. Das halte ich für absoluten
technischen Unsinn und das kann nur von Leuten kommen, die von SMTP
keine Ahnung haben. Denn es ist ja gerade NICHT so, daß die Mail
garantiert fehlerfrei übertragen wurde (Leitungszusammenbruch, Platte
voll). Es ist ja auch nicht so, daß die Mail sonst stets angenommen
wurde -- das Zielsystem kann ja auch aufgrund von Quotas oder zu großer
Mail die Mail ablehnen. -Und diese Mail wird man ja auch sonst kaum als
"zugestellt/übertragen" bewerten können, andernfalls müßte man bereits
dann einen 206 StGB annehmen, wenn ein Provider eine 500 MByte große
Mail nicht akzeptieren will...
Kurzum: Abgesehen von vernachlässigbaren Mindermeinungen halte ich einen
5xx nach der DATA-Übertragung für alles mögliche, nicht aber für eine
Grundlage für einen §206 StGB.
(Natürlich keine Rechtsberatung, aber als Dipl. Jurist durchaus auf
Basis eines gewissen Rechtsverständnisses...)
Peer
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