[Postfixbuch-users] juristische Frage

k.bodensiek at jpberlin.de k.bodensiek at jpberlin.de
Mi Jul 27 13:23:20 CEST 2005


Moin,

bei Viren ist es problemlos möglich.
Bei Spam nur dann wenn die vertraglichen (Kunden) und arbeitsrechtlichen
(Mitarbeiter) Bedingungen geschaffen sind, heisst Zustimmungserklärungen
in der richtigen Form vorliegen.

Ist das nicht der Fall, ist in beiden Fällen eine Strafbarkeit denkbar.

Gruß...
Kai

> Hallo,
>
> es betrifft 2 Arten der Filterung.
>
> * ISP-Umfeld - Mailverkehr für Kunden
> * Unternehmendumfeld - Mailverkehr für die eigenen Mitarbeiter
>   ( priv. Nutzung erlaubt )
>
> Wir wollen mit postfix / Amavis / Spamassassin (SA) Mails bei der Annahme
> aus dem Internet untersuchen.
> Wird in einer Mail ein Virus gefunden oder SA befindet die Mail für SPAM,
> soll die Annahme der Mail
> verweigert werden. Dies geschieht innerhalb des SMTP-Protokolls indem
> unser Mailserver
> einen 500er Status-Code zurückliefert.
> Dies bedeutet, dass die Übertragung der Mail zu unserem Mailserver
> fehlgeschlagen ist.
> Darufhin muss/sollte der einliefernde Mailserver den Absender über den
> fehlgeschlagenen Übermittlungsversuch
> informieren.
>
> -> der Absender erhält in jedem Fall eine Fehlermeldung
> -> der Empfänger bekommt nicht mit, dass Ihm eine Mail geschickt werden
> sollte.
>
> in Magdeburg lief zeitgleich ein anderer Vortrag.
> Daher muss ich nun nachfragen ...
>
>
> Gruß
> Andreas
>
>
> On Wed, Jul 27, k.bodensiek at jpberlin.de wrote:
>> Moin,
>>
>> die Frage liefert zu wenig Details ;)
>> Sprich: Unternehmen? Wenn ja, in welchem Zusammenhang wird geblockt? An
>> wen
>> geht die Mail? Arbeitnehmer? Oder eigener privater Mailserver? Wer wird
>> allgemein bedient?
>>
>> Ich hab dazu recht viel zu gesagt auf der Mailserver Tagung in
>> Magdeburg,
>> aber ein wenig mehr Details müssens sein, sonst kann ich dir nur
>> antworten: Möglicherweise ;)
>>
>> Meine Unwissenheit: Was ist ein 5xx? Wir die Mail angenommen oder wird
>> die
>> schon die Annahme verweigert?
>>
>>
>> Gruß
>> Kai
>>
>> > On Wed, Jul 27, 2005 at 11:48:27AM +0200, Andreas Schulze wrote:
>> >> Hallo Liste
>> >>
>> >> mal eine Frage an die Juristen...
>> >>
>> >> ist das Abblocken von Mails mit 5xx Fehlern im SMTP konform zum
>> >> §206 StGB Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses ?
>> >>
>> >> Gibt's dazu Meinungen ?
>> >
>> > (2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in
>> > Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt
>> >
>> >    2. 	 eine einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraute
>> > Sendung unterdrückt oder
>> >
>> >
>> > Absatz 1 bezeichnete Unternehmen:
>> > Unternehmen, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste
>> > erbringt.
>> >
>> > Ein Autohaus faellt z.B nicht darunter, allerdings waere eine
>> schriftliche
>> > Befugnis dennoch besser. Vorsicht ist die Mutter der Gesetzbuecher.
>> >
>> > Jein. Du brauchst halt eine Befugnis vom Kunden. Am besten
>> > schriftlich. Ob dazu ein Punkt in AGBs ausreicht, weis ich nicht.
>> Deswegen
>> > bieten mail ISP (gmx, web.de) in der regel "filter nach explizitem
>> > kundenwunsch"
>> > an.
>> >
>> > Aber, ich bin in der Hinsicht kein Jurist.
>> >
>> >
>> >
>> >
>> > --
>> > Robert Felber (EDV-Leitung)
>> > Autohaus Erich Kuttendreier
>> > Drosselweg 21
>> > 81827 Muenchen
>> >
>> > Tel: +49 (0) 89 / 453 12-86
>> > Fax: +49 (0) 89 / 453 12-80
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