[Postfixbuch-users] juristische Frage

Robert Felber r.felber at ek-muc.de
Mi Jul 27 12:19:52 CEST 2005


On Wed, Jul 27, 2005 at 11:48:27AM +0200, Andreas Schulze wrote:
> Hallo Liste
> 
> mal eine Frage an die Juristen...
> 
> ist das Abblocken von Mails mit 5xx Fehlern im SMTP konform zum
> §206 StGB Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses ?
> 
> Gibt's dazu Meinungen ?

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt

   2. 	 eine einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraute Sendung unterdrückt oder


Absatz 1 bezeichnete Unternehmen:
Unternehmen, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt.

Ein Autohaus faellt z.B nicht darunter, allerdings waere eine schriftliche
Befugnis dennoch besser. Vorsicht ist die Mutter der Gesetzbuecher.

Jein. Du brauchst halt eine Befugnis vom Kunden. Am besten 
schriftlich. Ob dazu ein Punkt in AGBs ausreicht, weis ich nicht. Deswegen
bieten mail ISP (gmx, web.de) in der regel "filter nach explizitem kundenwunsch"
an.

Aber, ich bin in der Hinsicht kein Jurist.




-- 
Robert Felber (EDV-Leitung)
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