Antwort: [Postfixbuch-users] OT Rechtliches zu Spamfilterung

Uwe Jeworowski U.Jeworowski at Berlin.de
Fr Sep 10 13:36:02 CEST 2004


> Hall Loste,

Welcher Lotse ;) du meinst doch eher "Hallo Liste" (justier mal deine 
Tastatur mit der grossen Schraube unter der "Linux-Taste rechts" :))

> Gibt es so was wie einen Standart Vordruck den ich die Benutzer
> unterschreiben lassen kann indem die Spam Filterung der E-Mail accounts
> rechtlich wasserdicht wird ?

Standard Vordruck ist mir nicht bekannt. Man sollte aber allgemein bei 
"Spam aussortieren" an die rechtliche Seite denken.
Wenn per (z.B.) Betriebsvereinbarung PRIVATE Mails verboten sind, d.h., 
das der Mailclient NUR für geschäftliche Mails benutzt werden darf, dann 
kann die gesamte Mail nach Spam, o.ä. durchsucht und gefiltert werden.
Sind aber private Mails erlaubt, kann man eigentlich nur noch eine 
"Sender|Recipient Verification" durchführen. Ich hatte bei uns in den 
"header_checks" "
"/^Subject: Re: Re: .*/ REJECT [Forb 21]"
"/^Subject: Re: /       REJECT [Forb 22]"
eingestellt, hab gestern Abend mal im log gestöbert, hat er natürlich jede 
Antwort rejected (ist ja auch mal lustig, bitte antworten sie nicht, 
sondern schreiben sie eine neue Mail).
Das mit dem Filtern ist vergleichbar wie bei einem Brief: Absender 
überprüfen, wie?, Empfänger überprüfen, okay, das geht, aber den Brief 
öffnen, das darf ich nur, wenn private Post an die Firmenadresse nicht 
erlaubt ist (Mail Body).
Frag mal euren Betriebsrat, was der dazu sagt.

> Mit freundlichen Grüßen
> Bernhard Schneider

Gruss
Uwe



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