[Postfixbuch-users] TKÜV: Mailüberwachung als GAU für Provider
Gregor Hermens
gregor at a-mazing.de
Di Nov 16 13:33:33 CET 2004
Moin,
Am Dienstag, 16. November 2004 13:22 schrieb internetdienste4u.de:
> Ab wieviel Mailusern greift denn die Regelung??
es gibt kaum wirklich klaren Aussagen dazu. Ich habe eine Email von einem
Mitarbeiter der RegTP vorliegen, Zitat:
> (...)
> Ein E-Mail-Server muss grundsätzlich Überwachbar sein, sofern gemäß § 3 Abs.
> 2 Nr. 4 TKÜV nicht mehr als 1000 Teilnehmer angeschlossen sind. Ein
> Teilnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, der mit dem Anbieter
> von Telekommunikationsdienstleistungen einen Vertrag über die Erbringung
> derartiger Dienste geschlossen hat. Es sind also nicht die E-Mail-Adressen
> oder E-Mail-Accounts zu zählen, sondern die Vertragsverhältnisse. So wäre
> ggf. eine Schule als ein Teilnehmer zu zählen, auch wenn die Schule viele
> E-Mail-Adressen nutzt. Entsprechendes gilt für einen Betrieb oder eine
> Familie.
>
> Sollten Sie dennoch über 1000 Teilnehmer liegen, beachten Sie bitte § 21
> TKÜV, der Erleichterungen für Anlagen, an die nicht mehr als 10000
> Teilnehmer angeschlossen sind, vorsieht.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Dieter Friemel
>
> ************************************************** *********
> Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
> Referat IS 16
> IS 16-1, Dieter Friemel
> Postfach 8001
> 55003 Mainz
>
> Tel. +49 6131 18-1161
> Fax +49 6131 18-5632 oder +49 1805 73 48 70-1597
> E-Mail <Dieter.Friemel at RegTP.de>
Die Erleichterungen für Anlagen mit unter 10000 Teilnehmern bestehen z.B. in
einer längeren Reaktionszeit (24h statt 6h afair), die Übermittlung der Daten
auf CD-Rom statt über die Blackbox usw.
hth
Gruß,
Gregor
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