[Pirateninfo] Cupuacu wieder frei

Gregor Kaiser grek at jpberlin.de
Fre Jun 24 12:52:49 CEST 2005


 Presserklärung vom 17.6.05
Kampf gegen Biopiraterie an Cupuaçu erfolgreich 
Die Frucht wird nicht patentiert und darf wieder beim Namen genannt werden 
Die Aktionen der "BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie" und ihrer Kooperationspartner, z.B. "amazonlink" (Brasilien) gegen Biopiraterie an der amazonischen Cupuaçu-Frucht sind nun endlich von Erfolg gekrönt: Das Europäische Markenamt hat die Marken-Eintragung des Namens "Cupuaçu" gelöscht und das Europäische Patentamt die Patentanmeldung auf die Verarbeitung der Fruchtkerne der Cupuaçu zu schokoladeähnlicher Cupulate für hinfällig erklärt.

Damit kann der Fruchtname wieder für Produkte aus Cupuaçu verwendet werden, die von Kleinbetrieben im Amazonasgebiet hergestellt und über Weltläden vertrieben werden. Außerdem kann Herstellung und Vertrieb von Cupulate ins Auge gefasst werden. 

Biopiraterie, ... 

Das japanische Unternehmen Asahi Foods hatte sich den Namen der traditionellen amazonischen Frucht "Cupuaçu" in Europa, den USA und Japan als Markennamen zur alleinigen kommerziellen Verwendung eintragen lassen. Gleichzeitig beantragte der Konzern beim Europäischen und beim Japanischen Patentamt Patentschutz für die Verarbeitung des ölhaltigen Samens zu Cupulate. 

... Protest ... 

Schon vor zwei Jahren hatte die BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie den Fall "Cupuaçu" in Deutschland bekannt gemacht. Sie übergab im Oktober 2003 dem Europäischen Patentamt einen Einwand gegen die Erteilung des Patentes mit über 5000 Unterschriften aus Deutschland und Brasilien. Außerdem verlangte die Kampagne von Asahi die Rücknahme der Registrierung von "Cupuaçu" als Markenname beim Europäischen Markenamt und unterstützte damit den Löschungsantrag der brasilianischen Regierung. Im April diesen Jahres übersandte die Kampagne erneut rund 2000 Unterschriften gegen Biopiraterie an Cupuaçu. 

... und Erfolg! 

Anfang des Jahres erklärte das Europäische Patentamt den Patentantrag auf "Cupulate" für unzureichend. Es beanstandete diverse Mängel, die zur Zurückweisung der Patentanmeldung führen, sollte der Antrag nicht binnen vier Monaten nachgebessert werden. 

Ebenso erklärte Mitte Februar das Europäische Markenamt in Alicante die Nichtigkeit der Marke "Cupuaçu" und setzte der Firma eine Frist von zwei Monaten zum Einspruch. Beide Fristen sind nun abgelaufen und damit sind die Nichtigkeitserklärungen gültig. 

Mit den jüngsten Entscheidungen der europäischen Behörden ist zwar das Kapitel "Biopiraterie an Cupuaçu" abgeschlossen, der Streit gegen die Privatisierung genetischer Ressourcen und einheimischen Wissens wird jedoch auch nach Abschluss des Falles "Cupuaçu" weitergehen müssen. 
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