[Pirateninfo] Einspruch gegen Patent auf indischen Weizen

Martin Sundermann Martin.Sundermann at ruhr-uni-bochum.de
Die Jan 27 15:02:22 CET 2004


Presseerklärung vom 27. Januar 2004

Greenpeace und indische Landwirte erheben 
Einspruch gegen Patent auf indischen Weizen

Europäisches Patentamt erteilte Patent gegen geltendes Recht


München, 27. 1. 2004 ? Greenpeace hat heute Einspruch gegen ein 
weitreichendes Patent des 
Gentechnik-Konzerns Monsanto erhoben. Das Patent bezieht sich auf 
natürliche genetische 
Anlagen, die auch in einem von indischen Bauern herkömmlich gezüchteten 
Weizen 
vorkommen. Durch das Patent kann Monsanto die Weiterzüchtung des besonders 
für 
Backwaren geeigneten Weizens blockieren. Unterstützt wird Greenpeace von 
der größten 
indischen Bauernorganisationen Bharat Krishak Samaj (BKS), sowie von der 
bekannten 
indischen Umweltaktivisten Vandana Shiva und ihrer Organisation Navdanya. 
Das Europäische 
Patentamt (EPA) in München hatte das Patent (EP 445929) auf den Weizen im 
Mai 2003 erteilt. 
Greenpeace wirft sowohl dem EPA als auch Monsanto vor, sich wissentlich 
über gesetzliche 
Grundlagen hinweggesetzt zu haben.

"Das Patentamt und die Konzerne sitzen weiterhin in einem Boot, wenn es um 
das 
Verschachern der belebten Natur geht", sagt Christoph Then, Patentexperte 
von Greenpeace. 
"Nach unseren Recherchen wussten auch die Prüfer des Amtes, dass es sich 
bei dem 
Weizenpatent nicht um eine Erfindung handelt. Dieser Fall zeigt erneut, 
dass nur ein Verbot der 
Patentierung von Saatgut, Pflanzen und ihren Genen den Missbrauch des 
Patentrechtes 
stoppen kann."

Das Europäische Patentübereinkommen verbietet Patente auf die normale 
Züchtung von 
Pflanzen und das entsprechende Saatgut. Im vorliegenden Fall hatten die 
Patentprüfer zwar 
mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich nur um übliche züchterische 
Verfahren handelt. 
Aber geändert wurden daraufhin nur wenige Details des Patentes. Genehmigt 
wurden dagegen 
wesentliche und weitreichende Ansprüche auf den Weizen mit einer 
besonderen Backqualität, 
wie er ursprünglich in Indien gezüchtet wurde. Teile des Patentes umfassen 
sogar das Mehl, 
den Teig, sowie Backwaren, die aus dem Weizen hergestellt werden.

Krishan Vir Chaudhary von der indischen Bauernorganisation BKS übt heftige 
Kritik an der 
Patentvergabe: "Die indischen Landwirte sind wirklich wütend über diese 
Patenterteilung. Wenn 
Bauern durch Patente von Konzernen abhängig werden, kann das dramatische 
Folgen für die 
Ernährungssicherheit haben." 

Vandana Shiva kritisiert grundsätzlich die europäischen Patentgesetze: 
"Europa muss 
sicherstellen, dass Saatgut nicht patentiert werden kann und Biopiraterie 
gestoppt wird. Sonst 
werden eine handvoll Konzerne die Kontrolle über die Welternährung 
erhalten."

Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Patentexperte Dr. Christoph Then, 
Tel. 0171-8780 
832, und Pressesprecher Björn Jettka, Tel. 040-30618383. Internet: 
www.greenpeace.de 


@grar.de Aktuell - 27.01.2004

DBV: Keine Patente auf Pflanzen
Einspruch gegen 'Monsanto-Patent' auf Weizen, Mehl und Kekse

Berlin (agrar.de) - Anlässlich der Präsentation eines Einspruchs gegen 
das Patent EP 445 929, das der Firma Monsanto das alleinige
Nutzungsrecht 
für einen Weizen mit besonderer Backqualität bis hin zu daraus
hergestellten 
Erzeugnissen (zum Beispiel Kekse) überträgt, bekräftigt der Deutsche
Bauernverband (DBV) seine grundsätzliche Ablehnung von Patenten auf
Pflanzen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um den indischen Weizen
Nap Hal, bei 
dem ein bestimmter Anteil von Eiweiß in den Körnern reduziert ist. Diese 
besondere Backqualitäten hervorrufenden Eigenschaften sind das Ergebnis 
konventioneller züchterischer Arbeit und seit langem bekannt. Gleichwohl
ist im Mai 2003 Monsanto ein Patent auf jeden weichmahlenden Weizen
zugesprochen 
worden, der diese Eigenschaften aufweist. Dabei erstreckt sich das
Patent nicht nur auf Pflanzen mit dieser Genkombination, sondern auch
auf den weiteren Produktionsprozess bis hin zum Keks. Der DBV erhebt
schwere Zweifel, 
ob ein derartiger Patentschutz auf Verarbeitungsergebnisse haltbar ist.
  Vor dem Hintergrund dieser Patentgenehmigung mahnt der DBV erneut
eine  Initiative der Bundesregierung zur Überarbeitung der
Bio-Patentrichtlinie der EU an, auf die sich das Europäische Patentamt
bei der Vergabe von Patenten stützt.
  Im Bundestag wird derzeit die Umsetzung dieser umstrittenen Richtlinie 
aus dem Jahr 1998 beraten. In der jetzt vorliegenden Form dürfe der
Bundestag 
dieses Gesetzesvorhaben nicht umsetzen, so der DBV.


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