[Pirateninfo] Einspruch gegen Patent auf indischen Weizen
Martin Sundermann
Martin.Sundermann at ruhr-uni-bochum.de
Die Jan 27 15:02:22 CET 2004
Presseerklärung vom 27. Januar 2004
Greenpeace und indische Landwirte erheben
Einspruch gegen Patent auf indischen Weizen
Europäisches Patentamt erteilte Patent gegen geltendes Recht
München, 27. 1. 2004 ? Greenpeace hat heute Einspruch gegen ein
weitreichendes Patent des
Gentechnik-Konzerns Monsanto erhoben. Das Patent bezieht sich auf
natürliche genetische
Anlagen, die auch in einem von indischen Bauern herkömmlich gezüchteten
Weizen
vorkommen. Durch das Patent kann Monsanto die Weiterzüchtung des besonders
für
Backwaren geeigneten Weizens blockieren. Unterstützt wird Greenpeace von
der größten
indischen Bauernorganisationen Bharat Krishak Samaj (BKS), sowie von der
bekannten
indischen Umweltaktivisten Vandana Shiva und ihrer Organisation Navdanya.
Das Europäische
Patentamt (EPA) in München hatte das Patent (EP 445929) auf den Weizen im
Mai 2003 erteilt.
Greenpeace wirft sowohl dem EPA als auch Monsanto vor, sich wissentlich
über gesetzliche
Grundlagen hinweggesetzt zu haben.
"Das Patentamt und die Konzerne sitzen weiterhin in einem Boot, wenn es um
das
Verschachern der belebten Natur geht", sagt Christoph Then, Patentexperte
von Greenpeace.
"Nach unseren Recherchen wussten auch die Prüfer des Amtes, dass es sich
bei dem
Weizenpatent nicht um eine Erfindung handelt. Dieser Fall zeigt erneut,
dass nur ein Verbot der
Patentierung von Saatgut, Pflanzen und ihren Genen den Missbrauch des
Patentrechtes
stoppen kann."
Das Europäische Patentübereinkommen verbietet Patente auf die normale
Züchtung von
Pflanzen und das entsprechende Saatgut. Im vorliegenden Fall hatten die
Patentprüfer zwar
mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich nur um übliche züchterische
Verfahren handelt.
Aber geändert wurden daraufhin nur wenige Details des Patentes. Genehmigt
wurden dagegen
wesentliche und weitreichende Ansprüche auf den Weizen mit einer
besonderen Backqualität,
wie er ursprünglich in Indien gezüchtet wurde. Teile des Patentes umfassen
sogar das Mehl,
den Teig, sowie Backwaren, die aus dem Weizen hergestellt werden.
Krishan Vir Chaudhary von der indischen Bauernorganisation BKS übt heftige
Kritik an der
Patentvergabe: "Die indischen Landwirte sind wirklich wütend über diese
Patenterteilung. Wenn
Bauern durch Patente von Konzernen abhängig werden, kann das dramatische
Folgen für die
Ernährungssicherheit haben."
Vandana Shiva kritisiert grundsätzlich die europäischen Patentgesetze:
"Europa muss
sicherstellen, dass Saatgut nicht patentiert werden kann und Biopiraterie
gestoppt wird. Sonst
werden eine handvoll Konzerne die Kontrolle über die Welternährung
erhalten."
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Patentexperte Dr. Christoph Then,
Tel. 0171-8780
832, und Pressesprecher Björn Jettka, Tel. 040-30618383. Internet:
www.greenpeace.de
@grar.de Aktuell - 27.01.2004
DBV: Keine Patente auf Pflanzen
Einspruch gegen 'Monsanto-Patent' auf Weizen, Mehl und Kekse
Berlin (agrar.de) - Anlässlich der Präsentation eines Einspruchs gegen
das Patent EP 445 929, das der Firma Monsanto das alleinige
Nutzungsrecht
für einen Weizen mit besonderer Backqualität bis hin zu daraus
hergestellten
Erzeugnissen (zum Beispiel Kekse) überträgt, bekräftigt der Deutsche
Bauernverband (DBV) seine grundsätzliche Ablehnung von Patenten auf
Pflanzen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um den indischen Weizen
Nap Hal, bei
dem ein bestimmter Anteil von Eiweiß in den Körnern reduziert ist. Diese
besondere Backqualitäten hervorrufenden Eigenschaften sind das Ergebnis
konventioneller züchterischer Arbeit und seit langem bekannt. Gleichwohl
ist im Mai 2003 Monsanto ein Patent auf jeden weichmahlenden Weizen
zugesprochen
worden, der diese Eigenschaften aufweist. Dabei erstreckt sich das
Patent nicht nur auf Pflanzen mit dieser Genkombination, sondern auch
auf den weiteren Produktionsprozess bis hin zum Keks. Der DBV erhebt
schwere Zweifel,
ob ein derartiger Patentschutz auf Verarbeitungsergebnisse haltbar ist.
Vor dem Hintergrund dieser Patentgenehmigung mahnt der DBV erneut
eine Initiative der Bundesregierung zur Überarbeitung der
Bio-Patentrichtlinie der EU an, auf die sich das Europäische Patentamt
bei der Vergabe von Patenten stützt.
Im Bundestag wird derzeit die Umsetzung dieser umstrittenen Richtlinie
aus dem Jahr 1998 beraten. In der jetzt vorliegenden Form dürfe der
Bundestag
dieses Gesetzesvorhaben nicht umsetzen, so der DBV.
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"Wir brauchen keine Bio-Terroristen, wenn wir Gentechniker haben."
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