[Pirateninfo] EU-Gemeinschaftspatent

Martin Sundermann Martin.Sundermann at ruhr-uni-bochum.de
Mit Mar 5 15:55:37 CET 2003


      Nr. 14 / 03

      Berlin, am 3. März 2003

      Der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat hat heute in Brüssel die Eckpunkte für ein Europäisches Gemeinschaftspatent beschlossen. Nach langen Verhandlungen ist damit der Weg frei für ein einheitliches Patent, das in allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen gilt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: „Ich begrüße die Entscheidung des Ministerrats ausdrücklich, weil das Gemeinschaftspatent die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit in Europa nachhaltig stärkt."

      Das angestrebte Gemeinschaftspatent wird Erfindungen in der ganzen Europäischen Union gleichen effektiven Schutz gewähren. Ein zentrales Gericht wird eine europaweit einheitliche Rechtsprechung gewährleisten. In den Verhandlungen hatte sich Deutschland zuletzt nachdrücklich für ein solches Zentralgericht eingesetzt, um so ein sogenanntes „Reisegericht" (ohne festen Sitz, in allen EU-Ländern umherreisend) zu verhindern. Aufgenommen wurde auf deutschen Wunsch auch eine fünfjährige Übergangsfrist bis 2010, während derer die nationalen Gerichte zuständig bleiben. Dies soll einen reibungslosen Übergang zum neuen System gewährleisten. Gleichzeitig kann damit die Expertise der einzelnen Mitgliedstaaten in die Rechtsprechung zum Gemeinschaftspatent einfließen. 

      Beim Sprachenregime konnte Deutschland durchsetzen, dass lediglich die Patentansprüche und nicht die gesamten Unterlagen in alle EU-Sprachen übersetzt werden müssen. „Damit ist es uns gelungen, ein für die Wirtschaft attraktives und praktikables Patentsystem zu schaffen", sagte Bundesjustizministerin Zypries. Bei dem Teil, der in alle EU-Sprachen übersetzt werden muss, hat Deutschland erreicht, dass die Übersetzung nicht sofort bei Erteilung des Patents, sondern erst in einem angemessenen Zeitraum danach erfolgen muss. Damit wird der Industrie schnell ein Anspruch gesichert, ohne dass auf alle Übersetzungen gewartet werden müsste.

      Anfang 2000 hatte der Europäische Rat in Lissabon die Einführung eines Gemeinschaftspatents beschlossen. Es hat zum Ziel, den Erfindern und Unternehmen einen möglichst unbürokratischen und kostengünstigen Patentschutz innerhalb der EU zu bieten. Die Kommission hat daraufhin am 1. August 2000 einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinschaftspatent vorgelegt. Die Bundesregierung hat sich seither für ein effizientes und unternehmensfreundliches Gemeinschaftspatent eingesetzt. 

      Patente werden in Europa bislang auf zwei Arten geschützt: zum einen über die nationalen Patentämter (in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt, DPMA), wobei der Patentschutz dann auf das Territorium des jeweiligen Staates begrenzt ist. Zum anderen können Erfindungen über das Europäische Patentamt (EPA mit Sitz in München) geschützt werden, das auf der Basis des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) nach Wahl des Anmelders ein „Bündel" von Patenten erteilt. Das Bündelsystem vereinheitlicht lediglich das Patenterteilungsverfahren, das zentral beim Europäischen Patentamt durchgeführt wird. Resultat sind jeweils nationale Patente in den Vertragsstaaten des EPÜ, die der Anmelder benannt hat. Für Streitigkeiten sind die nationalen Patentgerichte zuständig. Diese Bündelpatente sowie die nationalen Patente sollen neben dem Gemeinschaftspatent weiter bestehen.
      http://www.bmj.bund.de/ger/service/pressemitteilungen/10000674/?sid=11646fcecaa38f04237b319d6fd7a691
     

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