[Pirateninfo] Erklärung von Bern

Silke Pohl sipohl@yahoo.com
Mon Oct 7 13:06:37 2002


---------------------- multipart/alternative attachment

Einige Infos zur Erklärung von Bern, einer NRO aus der Schweiz, und einem Biopirateriefall (www.evb.ch). Francois Meienberg von der Erklärung von Bern ist übrigens Referent beim Biopiraterieseminar in Hamburg (25-27.10.)(www.biopiraterie.de). 

******************* EvB-Text zu Biopiraterie ***********************Die eigennützige Interpretation der Biodiversitätskonvention durch dieUniversität LausanneCommunity Technology and Development Association (CTDA),ZimbabweZimbabwe National Traditional Healers Association (ZINATHA)Erklärung von Bern, SchweizNicht-Regierungs-Organisationen (NGO) aus Zimbabwe und derSchweiz kritisieren die Art und Weise, wie sich die UniversitätLausanne Zugang zu genetischen Ressourcen aus Zimbabweverschaffte, und die Verhandlungen über die Aufteilung des Nutzens(Benefit-Sharing) führte.Auch äussern die NGO Bedenken an der Rechtmässigkeit desPatentes, welches Professor Kurt Hostettmann von der UniversitätLausanne, mit Hilfe von traditionellem Wissen, auf bestimmteWirkstoffe des Swartzia madagascariensis Baumes, in den USAerhalten hat.Dieser Fall ist ein weiterer Beweis, dass die Vorgaben derBiodiversitätskonvention bei der Suche nach genetischen Ressourcenin südlichen Ländern immer noch missachtet werden. FrançoisMeienberg von der Erklärung von Bern: „Während sich die SchweizerRegierung für klare Richtlinien betreffend Zugang zu genetischenRessourcen und eine faire Aufteilung des Nutzens einsetzt, verschafftsich eine schweizerische Universität auf illegale Weise Zugang zuRessourcen in Zimbabwe“.Am 27. Juli 1999 erhielt Kurt Hostettmann das Patent USS 5'020'124für „antimicrobial diterpenes“, Wirkstoffe, die mit Hilfe vontraditionellem Wissen in der Wurzel des im tropischen Afrikaheimischen Baumes „Swartzia madagascariensis“ gefunden wurden.Bereits drei Jahre zuvor, im Januar 1996, unterschrieben dieUniversität Lausanne und der amerikanische Pharmakonzern Phyteraein gemeinsames Materialtransfer- und Vertraulichkeits-Übereinkommen, worin Phytera eine Lizenz-Option für die exklusiveund weltweite Vermarktung des antimikrobiellen Wirkstoffeszugesprochen wurde. Ein Zusatz zu diesem Übereinkommen legte1997 zudem fest, dass die Universität Lausanne von PhyteraLizenzgebühren in der Höhe von 1,5% der Nettoeinnahmen desProdukteverkaufs erhält. Die Hälfte dieser Einnahmen sollen mit demBotanischen Garten sowie mit der Pharmazeutischen Fakultät derUniversität in Zimbabwe geteilt werden.Die obenerwähnten NGO kritisieren den Deal aus folgendenGründen:Weder der Staat Zimbabwe noch die beteiligten Naturheiler warenkorrekt über die Verwendung des Wirkstoffes informiert worden undhaben auch nie ihr notwendiges Einverständnis für den Zugang zu dengenetischen Ressourcen gegeben. Die Biodiversitätskonvention, dievon Zimbabwe und der Schweiz 1992 unterzeichnet wurde, legt fest:„der Zugang zu genetischen Ressourcen bedarf der auf Kenntnis derSachlage gegründeten vorherigen Zustimmung (prior informedconsent) der Vertragspartei, die diese Ressourcen zur Verfügungstellt...“. In Zimbabwe liegt die Entscheidungskompetenz über denZugang zu genetischen Ressourcen beim Umweltministerium. Dochdieses hat weder einen Vertrag mit der Universität Lausanneunterzeichnet noch hat sie das Mandat der Universität Zimbabweübergeben, über welche die Universität Lausanne den Zugang zu denRessourcen erhielt.Die Organisation afrikanischer Staaten sieht in einemMustergesetzesentwurf zur Regulierung des Zugangs zu genetischenRessourcen vor, dass der „prior informed consent“ des Staates undder betroffenen lokalen Gemeinschaft notwendig ist. Die für den „priorinformed consent“ verlangten Informationen sollen die wirtschaftlichen,sozialen, technischen, wissenschaftlichen, umwelttechnischen etc.Nutzen beinhalten, die aus der Nutzung der Ressourcen erwartet odervermutet werden sowie Vorschläge für Mechanismen undArrangements für das „benefit sharing“ vorsehenDie Universität Lausanne verschaffte sich Zugang zu den genetischenRessourcen und dem traditionellem Wissen, ohne dass betroffenenAkteure (traditionelle Heiler, lokale Gemeinschaften, der StaatZimbabwe) die nötigen Informationen dazu erhielten. „Wir haben nieunsere Einwilligung zu diesem Handel gegeben“, erklärt Prof. G.Chavunduku, Präsident der Vereinigung für traditionelle Heiler(ZINATHA), welcher der Universtität Zimbabwe Proben traditionellerMedizin für Analysezwecke zur Verfügung stellte. “Die Idee war, dieEigenschaften der Medizin, die während Jahrhunderten vontraditionellen Heilern benutzt wurden, zu bestätigen“.Es wurden keine Regelungen für die gerechte und ausgewogeneAufteilung der Nutzung vereinbart. Eine von der Universität Zimbabweund der Universität Lausanne unterschriebene Vereinbarung legt zwarfest, dass ein allfälliges Patent – sofern ein Produkt gefunden würde,das den Patentschutz verlangt – gemeinsam ausgehandelt werdensoll. Der Vorsitzende der pharmazeutischen Fakultät Zimbabwe betontjedoch, dass sie an den Verhandlungen zwischen der UniversitätLausanne und dem Pharmakonzern Phytera nicht beteiligt waren (wasim Widerspruch steht mit der Vereinbarung, Artikel F). Ohne eineZustimmung von den Akteuren in Zimbabwe erhalten zu haben,machten die Universität Lausanne und Phytera aus, dass 0,75% derLizenzgebühren von den Nettoeinnahmen des Produkteverkaufs nachZimbabwe fliessen soll. Der ausgemachte Prozentsatz ist, verglichenmit anderen Benefit-Sharing Übereinkommen, gering. In derFachliteratur werden durschnittliche Lizenzgebühren anNettoverkäufen für Material mit zusätzlichen ethnobotanischenInformationen mit 1-4% angegeben (ten Kate/Laird 1999). EinzelneBeispiele reichen bis zu 50% (Vertrag der ETH Zürich und Venezuela).Im Falle von „Swartzia madagascariensis“ muss die geringeGewinnbeteiligung noch mit einem Vermittler, der UniversitätLausanne, geteilt werden.Aufgrund der illegalen Aneignung der Ressourcen sollte das Patentungültig erklärt werden. Doch da die Patentämter bis zum heutigenTag keine Auskunft über die Herkunft des involvierten Materialsverlangen, wird Biopiraterie durch die geltenden Patentregelungenimmer noch unterstützt. Ausserdem muss untersucht werden, ob derWirkstoff die Bedingungen für ein Patent (z.B. Neuartigkeit) erfüllt,oder ob es sich in erster Linie um von Professor Hostettmanngestohlenes traditionelles Wissen handelt. „Falls es sich herausstellt,dass das Patent traditionelles Wissen und keine neuartige Erfindungbeinhaltet, sind die involvierten NGO bereit, das Patent vor demamerikanischen Patentamt anzufechten“ sagte Andrew Mushita,Direktor der Community Technology and Develpment Association(CTDA) in Zimbabwe.Ein Dokumentarfilm, der in diesem Sommer vom SchweizerFernsehen ausgestrahlt wurde, lässt den Verdacht aufkommen, dassProfessor Hostettmann auch bei anderen Bioprospecting-Projekten(wie zum Beispiel der Suche nach einem natürlichen Viagra im Auftragvon Novartis) die Biodiversitätskonvention verletzt.Der Pharmakonzern Phytera war bereits 1996 in die Schlagzeilengeraten, als Phytera Verträge mit Botanischen Gärten in Europaabschliessen wollte, ohne eine Gewinnbeteiligung für dieUrsprungsländer der Pflanzen vorzusehen. Dieses Angebot, dasnichts anderes als ein Versuch war, die Biodiversitätskonvention zuumgehen, wurde dann auch von verschiedenen Botanischen Gärten inDeutschland zurückgewiesen.Die Erklärung von Bern, CTDA und ZINATHA fordern, dass dieUniversität Lausanne mit Zimbabwe einen Vertrag aushandelt, derden Zugang und die gerechte und ausgewogene Aufteilung desNutzens im Sinne der Biodiversitätskonvention regelt. Daran sollenalle Interessengruppen in Zimbabwe beteiligt sein. Ausserdemverlangen die NGO, dass der Vertrag zwischen der UniversitätLausanne und Phytera annulliert und dass das Patent zurückgezogenwird.

********************** EvB - Selbstdarstellung ****************Die EvB auf einen BlickDie Erklärung von Bern (EvB) ist eine parteipolitisch und konfessionellunabhängige Organisation (Verein) für solidarische Entwicklung. DieEvB informiert die Öffentlichkeit über ungleiche Beziehungen zwischenSüden und Norden, zwischen Ländern in Asien, Afrika, Lateinamerikaund der Schweiz, in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Ernährung,Ökologie und Fairtrade. Die EvB nimmt Einfluss aufentwicklungspolitische Fragen in der Schweiz und interveniert mitPartnerorganisationen auf der ganzen Welt bei der Weltbank, beimInternationalen Währungsfonds, bei der OECD oder bei anderenFinanz- und Wirtschaftsinstitutionen. Die EvB organisiertVeranstaltungen, veröffentlicht Bücher, betreibt politische Lobbyarbeitund zeigt Alternativen und Handlungsmöglichkeiten auf.Die Erklärung von Bern ist ein gesamtschweizerischer Verein mit einerstarken Verankerung in den drei grossen Sprachregionen. Diedeutsch-, französisch- und italienisch-sprachigen EvB-Sektionenbesitzen je einen eigenen Vorstand. Die Sekretariate befinden sich inZürich und Lausanne, wo gesamthaft 18 angestellte Fachfrauen und–männer arbeiten. Freiwillige MitarbeiterInnen sind zudem in Lese-und Regionalgruppen organisiert.Die Erklärung von Bern wurde im Jahr 1968 von einer Gruppereformierter Theologen in Form eines Manifestes über „die Schweizund die Entwickungsländer “ formuliert. 1000 Personenunterzeichneten dieses Manifest und verpflichteten sich, 3% ihresEinkommens für die Entwicklungszusammenarbeit zu spenden. 1971wurde die Erklärung von Bern dann als Verein konstituiert.Unterdessen hat die EvB landesweit rund 19 000 Mitglieder und wirdvon Mitgliederbeiträgen, Spenden und dem Verkauf eigenerPublikationen getragen.

 



---------------------------------
Do you Yahoo!?
Faith Hill - Exclusive Performances, Videos, & more
faith.yahoo.com
---------------------- multipart/alternative attachment
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde geschreddert...
URL: http://ilpostino.jpberlin.de/pipermail/info-mail/attachments/20021007/ae603077/attachment.htm

---------------------- multipart/alternative attachment--