[IMI-List] [0684] Broschüre: Betrieb entrüsten / Plakate IMI-Kongress / Analyse Psych. Diagnose als „Sicherheitsrisiko“

IMI-JW imi at imi-online.de
Do Okt 23 14:32:02 CEST 2025



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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0684 – 28. Jahrgang
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Liebe Freundinnen und Freunde,

In dieser IMI-List finden sich:

1.) Flyer und Plakate zum IMI-Kongress „Militärrepublik? Verweigern!“ 
(15./16.11.2025);

2.) Die brandneue Broschüre „Den Betrieb entrüsten – Aktiv gegen 
Kriegstüchtigkeit. Handlungshilfe für Betriebsräte und gewerkschaftliche 
Vertrauensleute“;

3.) Die neue IMI-Analyse „Psychiatrische Diagnosen als ‚Sicherheitsrisiko‘“.


1.) IMI-Kongress „Militärrepublik? Verweigern!“ (15./16.11.2025)

Der IMI-Kongress naht, hier nochmal das Programm und weitere Infos: 
https://www.imi-online.de/2025/09/26/imi-kongress-2025-militaerrepublik-verweigern/ 


Speziell hinweisen möchten wir auf den nun hochgeladenen Flyer und das 
Plakat des Kongresses.

Flyer: https://www.imi-online.de/download/Kongressflyer2025.pdf

Plakat: https://www.imi-online.de/download/KongressPlakat2025.pdf

Wer etwas die Werbetrommel rühren  möchte, schicken wir gerne Flyer 
und/oder Plakate zu, einfach per mail an uns wenden: imi at imi-online.de


2.) Neue Broschüre: Den Betrieb entrüsten

Soeben ist unsere neue Broschüre erschienen, die sich mit 
gewerkschaftlichen Möglichkeiten beschäftigt, sich der Gegenkonversion 
(Umstellung von Betrieben auf die Produktion von Rüstungsgütern) 
entgegenzustellen.

Die Broschüre kann wie eigentlich immer gratis hier heruntergeladen 
werden (wir freuen uns natürlich über Spenden!): 
https://www.imi-online.de/download/Betrieb_entruesten_2025.pdf

Gedruckt kann die Broschüre gerne auch größerer Auflagen für eine 
Schutzgebühr von 1,50€ pro Stück (ab 10 Ex. 1 €) + Porto bei uns 
bestellt werden: imi at imi-online.de

IMI-Studie 2025/5 (Broschüre)
Den Betrieb entrüsten – Aktiv gegen Kriegstüchtigkeit
Handlungshilfe für Betriebsräte und gewerkschaftliche Vertrauensleute
https://www.imi-online.de/2025/10/20/den-betrieb-entruesten-aktiv-gegen-kriegstuechtigkeit/ 

Marcus Schwarzbach (20. Oktober 2025)

INHALTSANGABE

I. Vorwort: Gegen Militarisierung vorgehen – jetzt!
II. Krisenzeiten setzen Beschäftigte unter Druck
III. Alternativen zu den Planungen des Unternehmens entwickeln: Gegen 
Militarisierung im Betrieb
IV. Gegenvorschläge gemeinsam mit der Belegschaft erarbeiten
V. Informationsbeschaffung: Planungen des Unternehmens durchschauen
VI. Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan mit einem 
Gegenkonzept führen
VII. Betriebliche Diskussionen über ein Gegenkonzept zuspitzen
VIII. Das kann nicht alles sein: Der Blick nach vorne
IX. Nachweise

Broschüre hier herunterladen: 
https://www.imi-online.de/2025/10/20/den-betrieb-entruesten-aktiv-gegen-kriegstuechtigkeit/ 



3.) IMI-Analyse „Psychiatrische Diagnosen als ‚Sicherheitsrisiko‘“

IMI-Analyse 2025/33
Psychiatrische Diagnosen als „Sicherheitsrisiko“
Stigmatisierung, Echtzeitüberwachung und Repression gehen Hand in Hand
https://www.imi-online.de/2025/10/21/psychiatrische-diagnosen-als-sicherheitsrisiko/ 

Reza Schwarz (21. Oktober 2025)

Ende Juni schlug ein Video des offiziellen Accounts der CDU 
Landtagsfraktion in Hessen hohe Wellen: Der Arzt und langjährige 
CDU-Abgeordnete des hessischen Landtags Dr. Ralf-Norbert Bartelt sagte 
in einem 30-sekündigen Video: „Es gibt Menschen, die sind schwer 
psychiatrisch erkrankt. Sie sind eine Gefahr für sich selbst und die 
Gemeinschaft. Da müssen wir vom Staat etwas tun. Deswegen bringen wir 
einen Gesetzentwurf ein, der vorsieht, dass diese Personen den 
Ordnungsbehörden gemeldet werden müssen. Zusammengefasst: Es geht um den 
Schutz der betroffenen Menschen und der Gemeinschaft.“1 Als es für diese 
Äußerungen viel öffentliche Kritik hagelte, ruderte Bartelt etwas zurück 
und sagte, dass er so ein Video nicht mehr machen würde, so ein 
„komplexer Sachverhalt“ sich in 25 Sekunden schlecht darstellen ließe 
und es sich ja lediglich um „Einzelfälle“ handeln würde. Durch eine 
bessere Überwachung dieser Personen sollen Amokläufe und Gewalttaten wie 
in Aschaffenburg oder Magdeburg effektiver verhindert werden können.2 
Die CDU scheint sich hier offensichtlich wieder eines altbekannten, gut 
erprobten Musters zu bedienen: Minderheit auswählen, Feinbild 
konstruieren und anschließend die Repressionsmaßnahmen Stück für Stück 
hochzuschrauben aus „Sicherheitsgründen“.

Sehr ungeniert instrumentalisiert wurde beispielsweise hierfür der 
Anschlag in Magdeburg auf einen Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024, 
bei dem der damals als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie 
arbeitende Taleb A. mit einem Mietfahrzeug durch eine Menschenmenge 
raste, dabei sechs Menschen tötete und 329 zum Teil schwer verletzte.3 
Noch am selben Tag verbreiteten bekannte rechtsextreme Influencer wie 
Martin Sellner (Identitäre Bewegung), Naomi Seibt und Markus Krall 
gezielt Desinformationen, etwa dass es sich bei dem Täter um einen 
syrischen Geflüchteten handele, er Hamas Anhänger sei und die Tat 
islamistisch motiviert gewesen sei. Obwohl sich innerhalb kürzester Zeit 
herausstellte, dass Taleb A. viele extrem rechte und islamfeindliche 
Inhalte auf seinen Social Media Profilen teilte, offen sehr eindeutig 
mit der AfD sympathisierte4 und sogar der Präsident des Thüringer 
Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, vier Tage später von „gewachsene(r) 
Radikalisierung mit Extremismusbezügen nach rechts“5 spricht, 
entwickelte sich die Debatte in eine ganz andere Richtung.

Stigmatisierung und Stilisierung

Zehn Tage nach dem Anschlag, am 30.12.2024, führte der Deutschlandfunk 
ein Interview mit dem CDU Generalsekretär Carsten Linnemann. Gleich in 
seinem ersten Satz forderte er, dass es nicht nur Register Islamisten 
und Rechtsextremisten geben sollte, sondern auch für „Psychisch Kranke 
Gewalttäter“ und die Behörden in Zukunft mehr Befugnisse bräuchten, um 
sich besser mit psychiatrischen Kliniken, Fachärzten und -ärztinnen, 
sowie Psychotherapeut*innen austauschen zu können. Diese, vor allem auch 
in Anbetracht der deutschen Geschichte hochgradig problematische 
Äußerung wurde von der Journalist*in im weiteren Verlauf des Interviews 
nicht kritisch hinterfragt, sondern einfach unkommentiert als 
Meinungsäußerung stehen gelassen.6 Die angeblich vorhandene psychische 
Erkrankung des Täters und seine Migrationsgeschichte wurden in den 
Vordergrund gestellt, nicht seine rechtsextremen Motive, worunter zum 
Beispiel unter anderem der Hass auf syrische Geflüchtete und die 
beliebte Verschwörungserzählung vom „großen Austausch“ 7zählen. Nach 
Linnemanns Äußerung in diesem Interview gab es durchaus öffentliche 
Kritik zum Beispiel von der Deutschen Depressionsliga, dem Landesverband 
der LINKEN in Rheinland-Pfalz, der Nachrichtenplattform über 
tagesaktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik 
kobinet-Nachrichten, sowie auf verschiedenen Social Media Plattformen.8 
9 10 Selbst die alles andere als psychiatriekritische Fachgesellschaft 
„Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik 
und Nervenheilkunde“ (DGPPN) betont in einer Pressemitteilung 
diesbezüglich, dass solche Register gefährlich sind, zur weiteren 
Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen beitragen und 
Betroffene nicht wesentlich gewalttätiger sind als Nicht-Betroffene. 
Dass aber möglichst frühe psychiatrische Interventionen als „Allrounder 
Lösung“ für psychisches Leiden und Prävention für fremdaggressives 
Verhalten angepriesen werden11 und nicht die Überwindung von 
leidbringenden gesellschaftlichen Umständen, war zwar zu erwarten, geht 
natürlich aber weit an der „Lösung des Problems“ vorbei. Dennoch muss 
Menschen, die sich in psycho-sozialen Notlagen befinden schnell, 
barrierearm, diskriminierungsfrei und auf Augenhöhe geholfen werden 
können. Beispiele für wirksame, selbstbestimmte und antipsychiatrische 
Möglichkeiten, von denen es in Deutschland leider nur sehr wenige gibt, 
sind sogenannte Weglaufhäuser in denen Menschen individuelle 
Unterstützung finden, wenn sie von Wohnungslosigkeit betroffen oder 
bedroht sind und sich außerdem in einem psychischen Krisenzustand 
befinden.12 Diese Häuser werden überwiegend aus der Sozialhilfe, welche 
im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Achten Kapitel „Hilfe zur 
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ geregelt ist, 
finanziert.13 Wie lange diese Basisfinanzierung für Leistungsangebote 
der kritischen Sozialarbeit bei einem so weitreichenden Sozialabbau 
zugunsten von Aufrüstungszielen von mindestens 5% (siehe IMI-Studie 
2025/1b Militärausgaben und Sozialabbau)14 noch erhalten bleiben kann, 
ist ungewiss.

Viele Maßnahmen, kaum öffentlicher Aufschrei

Carsten Linnemanns Forderung nach einer zentralen Erfassung für 
„psychisch erkrankte Gewalttäter“, war keine übertriebene 
Einzelforderung eines CDU Hardliners in einem morgendlichen 
Telefoninterview, sondern spiegelte lediglich die Haltung der Ständigen 
Innenministerkonferenz (IMK) wider: Weil in der „[…] jüngsten 
Vergangenheit oftmals Personen mit psychischen Auffälligkeiten als Täter 
in Erscheinung getreten sind […], müssen personenbezogene 
Verhaltensmuster und potentielle Risiken rechtzeitig erkannt, analysiert 
und bewertet werden. Die IMK ist sich einig, dass es hierzu eines 
gezielten und ganzheitlichen Ansatzes bedarf und eine bundesweite 
Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- 
und ggf. Ausländerbehörden sichergestellt sein muss. […] Um ausreichende 
Handlungsmöglichkeiten für eine wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen, 
ist zu prüfen, wie die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten 
insbesondere nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKGen) der Länder 
angepasst bzw. erweitert werden können. Darüber hinaus ist zu prüfen, 
wie den Sicherheitsbehörden ein Zugriff auf gefährdungsrelevante 
Erkenntnisse zu psychisch Erkrankten bzw. eine Abfrage dieser 
Informationen ermöglicht werden kann.“15

Dieser Beschluss von Ende Januar, der Patient*innen- und allgemeine 
Menschenrechte bis zur Unkenntlichkeit zerstört, blieb weitestgehend 
unbeachtet. Dies führte höchstwahrscheinlich auch dazu, dass Ende Mai 
Hamburgs SPD Gesundheitssenator*in Melanie Schlotzhauer auf der 
Gesundheitsministerkonferenz die mangelnden Befugnisse der 
Sicherheitsbehörden beklagen konnte und die Innenministerkonferenz 
schließlich im Juni das „Integrierte Risikomanagement durch 
Gesundheits-,- und Ausländerbehörden“ verabschieden konnte. Statt 
Menschen ohne Gewalt und Repression zu helfen, werden sie als reines 
„Gefahrenpotential“ gehandelt und somit unter Generalverdacht gestellt. 
Noch schlimmer jedoch ist, dass dieser Beschluss nun auch entgültig die 
Ambulante Zwangsbehandlung, möglichst auf Bundesebene, verankern möchte. 
Die Einnahme von Psychopharmaka (z.B. Neuroleptika, 
Selektive-Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRIs) etc.) soll als 
„rechtliche Verpflichtung eingeführt“ werden, „mit dem Ziel, dass 
Patienten bei der Entlassung die Auflage erhalten, ihre Medikamente 
täglich unter Aufsicht einzunehmen.“16 Bereits Ende 2023 gab es im 
baden-württembergischen Zwiefalten eine „Ethiktagung zur Ambulanten 
Behandlungsweisung“, initiiert durch das Zentrum für Psychiatrie (zfp) 
Südwürttemberg. Hier durften vor allem ärztliche Direktoren, 
Geschäftsführer von (sozial)-psychiatrischen Einrichtungen oder sogar 
auch Landesgerichtspräsidenten zu Wort kommen, die vor allem für die 
Einführung der Ambulanten Zwangsbehandlung, zur „Verhinderung von Leid 
und selbst- oder fremdaggressiven Verhalten“ warben. Kritische 
Gegenpositionen von Betroffenen selbst, wie vom Landesverband 
Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg, waren zwar durchaus auch 
vertreten, jedoch rein verhältnismäßig eher unterlegen.17

Die drohende Ausweitung der totalen Institution Psychiatrie in den 
privaten Bereich der Betroffenen hinein tritt auch die 
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Deutschland 2009 selbst 
ratifiziert hat, mal wieder mit Füßen. In einer Staatenprüfung 
Deutschlands hinsichtlich der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention 
kritisierte die UN 2023, dass die BRD an menschenrechtsverletzenden 
Praktiken wie „der Verwendung von physischen und chemischen 
Beschränkungen, Isolationsmaßnahmen und anderen schädlichen Praktiken, 
insbesondere in Pflege-und Integrationshilfeeinrichtungen sowie anderen 
Einrichtungen, psychiatrischen Einrichtungen und forensischen 
psychiatrischen Einrichtungen“ festhält.18

Kriminalisierung Betroffener auf Hochtouren

Anfang Juli 2025 wurde bekannt, dass das hessische Landeskriminalamt 
Daten von über 1.600 Menschen ausgewertet hat, bei denen in der 
Datenbank der Marker für „Psychische- und Verhaltensstörung“ (PSYV) 
gesetzt wurde. Laut einem Bericht von netzpolitik.org schreibt das 
hessische Innenministerium auf Anfrage, dass die Taskforce die 
Datensätze der betroffenen Personen hinsichtlich einer „bestehende(n) 
Gefahr“ oder eines „bestehende(n) Risiko(s) zur Begehung einer schweren 
Gewalttat“ bewertet hat. Dabei wurde betont, dass es sich um Personen 
handelt die „bereits polizeilich in Erscheinung getreten“ sind und bei 
denen „eine ärztlich attestierte psychische Erkrankung“ vorliege.19 Wenn 
Menschen als schuldunfähig nach §18-21 StGB eingestuft20 oder nach dem 
hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) zwangsweise 
untergebracht wurden21, landeten sie in der Datenbank. Personen mit 
zusätzlichen Markern wie „gewaltaffin, suizidal, gewaltanwendend, 
psychotisch, wahnhaft, substanzmissbrauchend“ oder wenn Drohungen gegen 
andere ausgesprochen wurden, standen besonders im Fokus.

Mehr als jede*r dritte Deutsche im Erwachsenenalter, hat in seinem Leben 
bisher mindestens eine dokumentierte psychiatrische Diagnose erhalten, 
Tendenz steigend.22 Die Mitglieder der Taskforce beim hessischen 
Landeskriminalamt hätten eine grundlegende Expertise in der Bearbeitung 
von Gefährdungssachverhalten und „Erfahrungswissen im Umgang mit 
psychisch auffälligen Personen“. In der Mitteilung wurde auch betont, 
dass Hessen schon seit Jahren das „polizeiliche Bedrohungsmanagement“ 
bei Personen „von welchen konkrete Gefahren für andere Personen oder für 
die Allgemeinheit ausgehen“ anwendet. Bewertungsvorlagen, mit denen die 
fallbezogenen Einschätzungen bezüglich Gewalt- und Risikopotential 
kriteriengeleitet vorgenommen werden sollen, wurden ebenfalls 
entwickelt. Falls bei ausgewerteten Personen davon ausgegangen wird, 
dass sie bald womöglich schwere Gewalttaten begehen könnten, sollen 
andere Institutionen informiert werden, damit diese auch aktiv werden 
können. Gegebenenfalls sind auch „Gefährder*innenansprachen“ denkbar, 
sowie das Verhängen von Annährungs-, Kontakt- und, oder 
Aufenthaltsverbote, als auch Observationen und Ingewahrsamnahmen. Nach 
der Abarbeitung der 1.600 Personen mit dem Marker „PSYV“ soll die 
Taskforce aufgelöst und in die Regelorganisation überführt werden. Die 
Auswertung der Daten von Betroffenen soll also noch weiter gehen…

Mögliche Szenarien in der Zukunft

Laut Einschätzungen von netzpolitik.org können die Daten von Betroffenen 
zukünftig in das Datenanalysesystem der hessischen Polizei „Hessendata“ 
überführt werden, welches auf der Gotham Software von Palantir basiert. 
Die Nutzung von Gotham bei der Polizei soll dazu dienen, z.B. den 
Standort, Kontakte (z.B. Anrufe, Nachrichten etc.), Datensätze bei 
anderen Behörden (z.B. Ausländerbehörden), Bewegungs- und 
Verhaltensprofile, sowie Inhalte auf sozialen Netzwerken fallspezifisch 
zusammenzuführen und „schwere Straftaten zu verhindern“. Eine Form von 
visualisierter und KI-gestützter Echtzeitüberwachung, die auch als 
„Predictive policing“ (dt.: Vorhersagende Polizeiarbeit) bezeichnet 
wird. Diese automatisierte Datenauswertung, auch Data-Mining genannt, 
verletzt grundlegende Daten- und Persönlichkeitsrechte und wurde 2023 am 
Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil für verfassungswidrig 
erklärt.23 Das Hessische Landespolizeigesetz (Hessisches Sicherheits- 
und Ordnungsgesetz HSOG), wurde trotzdem diesbezüglich nur geringfügig 
novelliert und ermöglicht weiterhin Big-Data-Analysen, auch von völlig 
unbeteiligten Menschen.24 In den USA wird Palantir-Software vor allem 
dazu genutzt, um Migrationsbewegungen zu kontrollieren und der 
Abschiebeeinheit der Immigration and Customs Enforcement (ICE) die 
Arbeit zu erleichtern. Palantirs CEO und promovierter Sozialphilosoph 
Alex Karp, sprach auch davon, das Ziel zu verfolgen, „Amerika tödlicher 
zu machen“.25 All diese hochgradig bedenklichen Fakten und Äußerungen 
bezüglich dieses Cybersicherheitsgiganten aus den USA, trugen leider 
nicht dazu bei, dass Deutschland sich von der Nutzung abschrecken ließ. 
Neben Hessen, Bayern und Nordrhein-Westphalen unterzeichnete 
Baden-Württemberg voreilig einen millionenschweren, fünfjährigen 
Nutzungsvertrag für Palantir-Software, jedoch ohne davor eine rechtliche 
Grundlage für die Erlaubnis der Nutzung geschaffen zu haben.26

Wie geht es weiter?

Am 26.06.25 fand die erste Lesung und Beratung zur Novellierung des 
Hessischen PsychKGH im Landtag statt, die von der Regierungskoalition 
aus CDU und SPD eingebracht wurde. Ein Schwerpunkt der Novellierung soll 
vor allem die Meldung von Personen an Polizei- und Ordnungsbehörden 
sein, die aus der Psychiatrie entlassen wurden, deren Aufenthalt mit 
Fremdgefährdung begründet wurde und bei denen „bei Entlassung weiterhin 
aus medizinischer Sicht eine Gefahr für Dritte bestehen könnte. Dieser 
Informationsaustausch dient dem Schutz der Bevölkerung und zugleich dem 
Wohl der Betroffenen, die bei Bedarf erneut Unterstützung erhalten 
sollen.“27 Interessante Fragestellungen hierbei könnte sein: Was wird 
als „Gefahr für Dritte“ eingestuft und wer genau fällt letztendlich 
diese Entscheidung?

Am 03. September tagte der gesundheits- und familienpolitische Ausschuss 
(GFA) des Hessischen Landtags und behandelte vor allem die öffentliche 
Kritik. Die SPD Fraktion Hessen, vertreten durch Dr. Daniela Sommer, 
bezeichnete die drohende Einführung von Registern und Listen über 
Betroffene, die z.B. Carsten Linnemann öffentlich forderte und die 
ständige Innenministerkonferenz zunehmend forciert haben, als 
Unterstellungen, die „schlichtweg falsch“ seien. Ohnehin stelle dies 
„keine Verschärfung der Mitteilungspflichten“ dar, sondern präzisiere 
lediglich „bereits bestehende Verfahren, ohne die Rechte der Betroffenen 
zu beeinträchtigen“.28

Ein kleiner Lichtblick inmitten dieser düsteren Debatten, war der erste 
„Mad Pride Day 2025“ in ganz Süddeutschland am 11.10.2025 in Stuttgart. 
Viele Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung zogen „für ein Morgen ohne 
Stigma“ laut und bunt durch die Straßen.29 Auf den Zwischenkundgebungen 
gab es zahlreiche Berichte über Leid, welches oft durch jahrelange 
Gewalt von Angehörigen verursacht wurde. Einige berichteten auch von 
Diskriminierungserfahrungen, weil sie eine Migrationsgeschichte haben 
oder machten deutlich, dass die Polizei oft gewalttätig mit Menschen in 
psycho-sozialen Notlagen umgeht, sowie immer mehr Menschen in diesen, 
welche durch Polizeibeamt*innen getötet werden. Im Jahr 2024 gab es mit 
17 Menschen, die in Deutschland offiziell als Polizeitote galten, sogar 
einen neuen Jahrhunderthöchststand.30

Anmerkungen:

1 Instagramaccount der CDU – Landesverband Hessen „cdu_hessen“, Reel vom 
26.06.2025, instagram.com
2 Müller, Sandra; Schulmayer, Christiane & Kurth, Timo: CDU-Video über 
Psychisch Kranke löst Welle der Empörung aus, hessenschau.de, 02.07.2025
3 Neues Gutachten – Anschlag in Magdeburg: Tatfahrzeug fuhr offenbar 
kurze Zeit fast Tempo 50, mdr.de, 09.07.2025
4 Gilbert, Max: #Faktenfuchs – Wie Rechtsextreme die Tat von Magdeburg 
umdeuten, br.de, 23.12.2024
5 Magdeburg: Extremismusbezüge nach Rechts, zdfheute.de, 24.12.2024
6 Schulz, Sandra: Anschlag in Magdeburg – Linnemann (CDU) spricht sich 
für schneller Ausweisungen aus, deutschlandfunk.de, 30.12.2024
7 Engert, Marcus: Radikalisierungsforscher – Tat von Magdeburg in einer 
Reihe mit Halle und Hanau, mdr.de, 22.12.2024
8 Deutsche Depressionsliga: Stellungnahme: CDU-Generalsekretär Linnemann 
fordert Register für psychisch Kranke – ein gefährlicher Vorschlag, 
depressionsliga.de, 06.01.2025
9 DIE LINKE Landesverband Rheinland-Pfalz: Ein Register für psychisch 
kranke Menschen ist zutiefst menschenfeindlich, dielinke-rhlp.de, 31.12.2024
10 Ottmar, Miles-Paul: Kritik an Vorschlag zu einem Register psychisch 
auffälliger Menschen, kobinet-nachrichten.org, 03.01.2025
11 DGPPN: Kein Zentralregister für Menschen mit psychischen 
Erkrankungen, dgppn.de, 07.01.2025
12 Weglaufhaus Villa Stöckle: Konzeption der Kriseneinrichtung, 
weglaufhaus.de, Oktober 2022
13 SGB XII: Achtes Kapitel „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer 
Schwierigkeiten“, Bundesministerium der Justiz und für 
Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de (letzter Abruf 18.10.2025)
14 Wagner, Jürgen: Militärausgaben und Sozialabbau: Rüstung statt Rente 
– Kanonen statt Butter, IMI-Studie 2025/01b, imi-online.de, 25.06.2025
15 Ständige Konferenz der Innenminister und – senatoren der Länder: 
Beschlussniederschrift über die Sondersitzung am 27.01.2025, 
innenministerkonferenz.de, 27.01.2025
16 Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder: 
Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 223. 
Sitzung vom 11. bis zum 13.06.2025 in Bremerhaven: TOP 83 – Integriertes 
Risikomanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, 
innenministerkonferenz.de, 18.06.2025
17 ZfP Südwürttemberg: 33. Ethiktagung befasst sich mit komplexer 
Problemlage, zfp-web.de, 13.10.2023
18 Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) e.V.: Stellungnahme und 
Faktencheck zur ambulanten Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg, 
bpe-online.de, 03.11.2023
19 Hessen: Polizei überprüft 1.600 psychisch erkrankte Menschen, 
netzpolitik.org, 08.07.2025
20 Schuld, §§ 18-21 StGB, Universität Potsdam, uni-potsdam.de (letzter 
Abruf: 18.10.2025)
21 Hessisches Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten 
(Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG Hessen vom 04. Mai 2017), 
rv.hessenrecht.hessen.de (letzter Abruf: 18.10.2025)
22 RKI: Psychische Störungen – Administrative Prävalenz (ab 18 Jahre), 
gbe.rki.de, 20.11.2024
23 BVerfG: Urteil vom 16. Februar 2023, bundesverfassungsgericht.de, 
16.02.2023
24 GFF erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Gesetzesnovelle: Hessen setzt 
verfassungswidrige Big-Data-Analyse fort, Gesellschaft für 
Freiheitsrechte, freiheitsrechte.org, 25.06.2024
25 Schwaiger, Tobias: Palantir: Die Firma, die Amerika „tödlicher 
machen“ soll, Der Standard-Analyse, derstandard.de, 30.06.2025
26 Steuerzahlern in BW droht Millionenverlust durch Kauf von 
Polizei-Software, SWR-Aktuell, swr.de, 24.07.2025
27 SPD-Fraktion im Hessischen Landtag: PsychKHG: Bessere Versorgung für 
Menschen mit Doppeldiagnosen und mehr Sicherheit bei Entlassungen, 
spd-fraktion-hessen.de, 26.06.2025
28 SPD-Fraktion im Hessischen Landtag: Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: 
Hessen bietet Prävention und Hilfe – Öffentliche Diskussion geprägt von 
Missverständnissen, spd-fraktion-hessen.de, 03.09.2025
29 Warrlich, Siri: „Mad Pride Day“ – Demo psychisch kranker Menschen in 
Stuttgart: Habt keine Angst vor uns!“, swr.de, 11.10.2025
30 Monroy, Matthias: Höchststand bei Polizeitoten – Polizeilicher 
Schusswaffengebrauch auf Jahrhunderthoch, neues deutschland, 
nd-aktuell.de, 28.10.2024



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