[IMI-List] [0598] Analyse: SPD-Kampfdrohnen / weitere neue IMI-Texte

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Do Okt 28 12:40:19 CEST 2021


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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0598 .......... 24. Jahrgang ........ ISSN 1611-2563
Hrsg.:...... Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Jürgen Wagner / Christoph Marischka
Abo (kostenlos)........ https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/imi-list
Archiv: ....... http://www.imi-online.de/mailingliste/
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Liebe Freundinnen und Freunde,

in dieser IMI-List finden sich Hinweise auf

1.) eine Analyse des Papiers der SPD-Arbeitsgruppe zur Bewaffnung von
Drohnen;

2.) neue Texte auf der IMI-Homepage.

Vorher noch der Hinweis auf den anstehenden IMI-Kongress „Manöver als
Brandbeschleuniger“, der am 21. November in Tübingen (und auch im Radio
und ggf. Internet) stattfinden wird. Alle Informationen finden sich
hier: https://www.imi-online.de/uber-imi/imi-kongress-2021/


1.) Neue Texte auf der IMI-Homepage

Zuletzt erschienen sind u.a. eine Auswertung der neuen
EU-Arktis-Strategie und der deutschen Initiative zum Aufbau von
EU-Eingreiftruppen. Weiter erschien ein Text zur Frage von
Endverbleibverklärungen, zum Afghanistan-Zapfenstreich und zu den
militärischen Teilen der Sondierungsgespräche.

IMI-Analyse 2021/43
Die neue Arktis-Strategie der EU
Die Europäische Union verspricht Frieden und sucht Streit
https://www.imi-online.de/2021/10/26/die-neue-arktis-strategie-der-eu/
Ben Müller (26. Oktober 2021)

IMI-Standpunkt 2021/058
Plug & Fight
Deutschland initiiert neuen Anlauf für eine EU-Interventionstruppe
https://www.imi-online.de/2021/10/25/plug-fight/
Jürgen Wagner (25. Oktober 2021)

IMI-Standpunkt 2021/057
Es bleibt bei Endverbleibverklärungen
https://www.imi-online.de/2021/10/21/es-bleibt-bei-endverbleibverklaerungen/

Pablo Flock (21. Oktober 2021)

IMI-Standpunkt 2021/056
Zapfenstreich: Ruhm und Ehre für Befehl und Gehorsam
https://www.imi-online.de/2021/10/20/zapfenstreich-ruhm-und-ehre-fuer-befehl-und-gehorsam/

Nabil Sourani (20. Oktober 2021)

IMI-Standpunkt 2021/055
Ampel: Wertebasiert aufrüsten
Ein kurzer Kommentar zum außenpolitischen Teil des
Ampel-Sondierungs-Papiers vom 15.10.2021
https://www.imi-online.de/2021/10/16/ampel-wertebasiert-aufruesten/
Tobias Pflüger (16. Oktober 2021)


2.) Analyse: SPD-Arbeitsgruppe Drohnenbewaffnung

Vorgestern tauchte das bereits vom 12. Oktober stammende Papier der
SPD-Arbeitsgruppe zur Frage der Bewaffnung von Drohnen im Internet auf.
Hier die zeitnahe Auswertung des leider nicht sonderlich erbaulichen
Papiers:


IMI-Analyse 2021/44
SPD offen für Drohnenbewaffnung
https://www.imi-online.de/2021/10/27/spd-offen-fuer-drohnenbewaffnung/
Marius Pletsch (27. Oktober 2021)


Die SPD war lange auf der Suche nach einer Position zur Bewaffnung von
Drohnen. Im Dezember 2020 wurde mit dem Verweis auf eine nicht
ausreichende Diskussion über das Thema eine Abstimmung über die
Bewaffnung der geleasten Heron TP Drohnen verhindert.

Um einer Klärung der SPD-Position näher zu kommen, wurde am 15. März
2021 eine Projektgruppe vom Parteivorstand eingesetzt, die das
Für-und-Wider bewaffneter Drohnen diskutieren und am Ende eine
Empfehlung abgeben sollte. Unter dem Vorsitz der ehemaligen
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin wurde seitdem in insgesamt
fünf Sitzungen und einer öffentlichen Anhörung diskutiert.

Nun, passend zu den beginnenden Koalitionsgesprächen mit den Grünen und
der FDP, hat die Projektgruppe am 12. Oktober 2021 einen
Abschlussbericht vorgelegt, in dem sich generell für die Bewaffnung von
Drohnen geöffnet wird. In dem längeren Papier werden drei Hauptargumente
von Kritiker*innen einer Drohnenbewaffnung aufgegriffen: dass es
effektivere Waffensysteme zum Schutz der Soldat*innen gebe und denen
durch die Ausgabe in Drohnen die Mittel entzogen würden, dass Drohnen
die Zivilbevölkerung „entfremden“[1] – eine sehr zahme Formulierung,
wenn man Schilderungen von Betroffenen liest – und so die Akzeptanz von
„stabilisierenden Einsätzen unterminieren“[2] könnten; und letztlich,
dass Drohnen eine Gefahr hin zur Weiterentwicklung zu
„vollautomatisierten Waffensystemen“[3] bergen könnten. Letztlich
überwiege aber das Schutzargument und die „vertrauensvolle
Zusammenarbeit in Bündnissen“[4]. Da die Arbeitsgruppe anscheinend kein
weiteres Proargument erdenken konnte, aber trotzdem ein „Gleichgewicht“
mit den drei Contra-Punkten zaubern wollte, steht im Abschlussbericht
stattdessen: „Die grundsätzlichen Einwände der Kritikerinnen und
Kritiker sind gewichtig und sollten bei der weiteren Begleitung des
Einsatzes bewaffneter Drohnen mitbedacht werden“.[5] Der Empfehlung für
die Öffnung der Drohnenbewaffnung konnten sich von 13 Mitgliedern der
Projektgruppe nur zwei nicht anschließen.[6]

Die FDP dringt schon lange auf die Drohnenbewaffnung. Und auch die
Grünen haben sich erst an ihrem Programmparteitag für die
Bundestagswahlen vom 11 bis 13 Juni 2021 mit folgendem Passus der
Drohnenbewaffnung offen gegenüber gezeigt: „Bewaffnete Drohnen wurden
und werden vielfach auch von unseren Bündnispartnern für extralegale
Tötungen und andere völkerrechtswidrige Taten eingesetzt. Ein solcher
Einsatz ist für uns GRÜNE undenkbar und mit dem deutschen Verfassungs-
und Wehrrecht nicht vereinbar. Gleichzeitig erkennen wir an, dass diese
Systeme Soldat*innen in gewissen Situationen besser schützen können.
Deshalb muss klargemacht werden, für welche Einsatzszenarien der
Bundeswehr die bewaffneten Drohnen überhaupt eingesetzt werden sollen,
bevor über ihre Beschaffung entschieden werden kann. Auch technische
Herausforderungen wie mögliche Hackability müssen in der Gesamtabwägung
eine wichtige Rolle spielen“.[7]

Die (Weiter-)Entwicklung der SPD-Kriterien [für Hervorhebungen siehe das
PDF]

Das Bundesverteidigungsministerium kommt in dem Bericht der
SPD-Arbeitsgruppe nicht gut weg: Durch „die jahrelange Blockade“[8] des
BMVg sei ein transparenter und ausführlicher Debattenprozess „versäumt
worden“[9], trotz zweier Koalitionsverträge und einem Maßgabe-Beschluss
des Bundestages. Auch der Zeitpunkt und die schnelle Beendigung der
durch das BMVg durchgeführten Drohnendebatte bekommt sein Fett weg.[10]

In dem Papier wird folgende Empfehlung ausgesprochen:

„Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen kommt die Projektgruppe zu
der Empfehlung, dass eine Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr zum
Schutz der Soldatinnen und Soldaten bei mit dem Völkerrecht und den
Bündnisverpflichtungen Deutschlands in Einklang stehenden
Auslandseinsätzen und unter klarer Berücksichtigung unserer Grundsätze
und der Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen in Erwägung gezogen
werden kann“.[11]

Folgende „harte und verbindliche Kriterien“[12] werden durch die
Projektgruppe nochmal wiederholt, teils auch leicht verändert und
konkretisiert. Die Punkte sind so auch bereits in dem
Liebe-Freunde-Brief vom 2. Juli 2020 zu finden, den die zu dem Zeitpunkt
stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Gabriela
Heinrich, der Verteidigungspolitische Sprecher Fritz Felgentreu und der
Abrüstungspolitische Sprecher Karl-Heinz Brunner zusammen verfasst
hatten. Im Folgenden wird nur auf die Abweichungen aufmerksam gemacht:

·         Beim Punkt „Ausdrückliches Verbot von extralegalen
Tötungen“[13] wird nun nicht nur länger Bezug auf das Völkerrecht,
sondern auch auf das Grundgesetz genommen.

·         Beim Punkt zu autonomen Waffensystemen gibt es eine
Veränderung: Im Brief hieß es: „Kategorische Ablehnung von
vollautomatisierten Drohnen und anderen Waffensystemen“.[14] Nun heißt
der Punkt: „Kategorische Ablehnung von vollautomatisierten Drohnen und
anderen letalen autonomen Waffensystemen“.[15] Warum die Projektgruppe
hier die Formulierung „letalen autonomen Waffensystemen“ nutzt, bleibt
unklar. Das Kriterium der Letalität ist in den Gesprächen der
Regierungsexpert*innen bei der UN Konvention über bestimmte
konventionelle Waffen (CCW) in Genf, wo seit 2013 über das Thema
gesprochen wird, umstritten und es gibt Bewegung, auch solche autonomen
Waffensysteme in einem möglichen normativen und operativen Rahmen mit
einzubeziehen, die weniger tödlich wären, also z.B. mit
Elektroschockwaffen oder Gummigeschossen ausgerüstet wären. Auch der
weiterführende Text zu dem Punkt ist komplett überarbeitet und stellt
die Entscheidung zum Gewalteinsatz eines sich vor Ort im Einsatzland
befindenden Menschen deutlicher ins Zentrum.

·         Weiter wird die „Erstellung und Offenlegung eines
verbindlichen Einsatzkonzeptes für bewaffnete Drohnen“ eingefordert, nun
explizit „durch die Bundesregierung“. [16] Transparenz und
Öffentlichkeit gegenüber dem Parlament soll nicht länger „erzeugt“[17]
werden, sondern ist „sicherzustellen“.[18] Wenn Änderungen erfolgen
sollten, soll der Bundestag nun „unverzüglich“[19] darüber informiert
werden.

·         Der Einsatz von bewaffneten Drohnen soll nur dann erfolgen,
wenn dieser „einschließlich der hier aufgeführten Konditionen [kursiv
durch Autor] explizit im vorgelegten Bundestagsmandat für den jeweiligen
Auslandseinsatz der Bundeswehr vorgesehen ist“.[20] Die kursiv gesetzte
Passage ist neu.

·         Im Liebe-Freunde-Brief wurde die „Verortung des operativen
Hauptquartiers mit den Kontroll- und Steuereinheiten für Drohnen im
Einsatzland“ gefordert, da man sonst „mögliche völkerrechtliche
Verwerfungen“ [21] befürchtete. Der Punkt hat zwar einen abgespeckten
ersten Satz, jedoch wird es darauf nochmal konkreter: „Verortung des
operativ Entscheidenden im Einsatzgebiet. Die Entscheidungs-, Kontroll-
und Steuereinheiten für Drohnen und deren Einsatz müssen im mandatierten
Einsatzgebiet stationiert sein; es darf also keine Entscheidung aus der
Ferne geben“.[22] Es folgt noch die Begründung, dass so die Lage
realistischer eingeschätzt werden könne und der erneute Verweis auf die
möglichen völkerrechtlichen Verwerfungen.[23] Somit ist der Punkt
hinsichtlich der vor Ort zu stationierenden Infrastruktur und der
Personen konkretisiert und statt Einsatzland wird Einsatzgebiet
verwendet, was einen größeren Spielraum lässt.

·         Statt „[g]rößtmögliche Fürsorge und psychologische Begleitung
für das Bediener- und Kontrollpersonal, um mögliche psychische
Belastungen auszugleichen“[24] heißt es nun: „Bestmögliche Ausbildung,
Fürsorge, Betreuung und Nachsorge für die Soldatinnen und Soldaten, die
im Einsatzgebiet die unmittelbaren Entscheidungen zu treffen haben“.[25]

Die von den Einsätzen betroffene Zivilbevölkerung war beim
Liebe-Freunde-Brief komplett ausgeblendet worden, nun wird ihr immerhin
ein nachgeschobener Satz, wohlgemerkt kein eigener Punkt, zugestanden:
„Zu diesem Forderungskatalog gehört auch die Folgen eines Einsatzes von
Drohnen auf die betroffene Zivilbevölkerung zu berücksichtigen,
einschließlich etwaiger Betreuung und Fürsorge“.[26] Jedoch ist diese
Formulierung doch sehr schwach und unkonkret.

Weitere (blumige) Forderungen

Also viel Neues gibt es bei den nur leicht veränderten Empfehlungen bzw.
Bedingungen nicht. Da sind die weitergehenden Empfehlungen des Papiers
der SPD-Arbeitsgruppe fast schon interessanter, aber größtenteils dafür
auch noch unkonkreter. Eine weitere Beobachtung ist, dass die
Projektgruppe in vier von sechs Punkten die SPD auffordert etwas zu
unternehmen und in zwei Fällen im Namen der Partei spricht:

·         Die SPD wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die
nächste Bundesregierung ein „internationales Regime zur Kontrolle
bewaffneter Drohnen“ initiieren und die „Durchsetzung bestmöglich“[27]
fördern solle. In einem solchen Kontrollinstrument könnten
Einsatzprinzipien festgeschrieben und der Export von Drohnen auf jene
Staaten beschränkt werden, die diese Prinzipien achten. In welchem Forum
dies passieren soll, lässt die Gruppe so offen wie die Form. Die
Formulierung der „bestmöglichen“ Durchsetzung lässt keine hohen
Erwartungen aufkommen.

·         Die Projektgruppe fordert die SPD außerdem auf, in einer
„künftigen Bundesregierung ihre bisherigen Bemühungen zur Ächtung von
LAWS im Rahmen der Genfer ‚UN Konvention über bestimmte konventionelle
Waffen‘ (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) nachdrücklich
zu intensivieren. Die künftige Bundesregierung solle aufzunehmende
Verhandlungen für ein rechtsverbindliches CCW-Protokoll zum Verbot von
LAWS unterstützen. […] Bis zum Abschluss verbindlicher völkerrechtlicher
Regelungen soll die Bundesregierung zeitgleich die Ächtung von
Erforschung, Entwicklung und Anwendung von LAWS durch eine
Normentwicklung jenseits rechtsverbindlicher Instrumente
vorantreiben“.[28] Die Gespräche in Genf laufen aber schleppend und ob
ein Mandat für den Eintritt in Verhandlungen über ein neues Protokoll im
Rahmen der CCW erreicht werden kann, ist durch das Konsensprinzip, sehr
unwahrscheinlich. Man kann den Absatz als einen Seitenhieb auf Heiko
Maas lesen, der als Außenminister mitverantwortlich für die Linie der
Diplomat*innen in Genf zeichnet, die sich lediglich für eine
unverbindliche politische Erklärung in Partnerschaft mit Frankreich
aussprachen, aber trotz der Sonntagsreden des Außenministers nie ein
rechtsverbindliches Verbot gefordert haben.

·         Die Projektgruppe fordert die SPD weiter auf, in einer
künftigen Bundesregierung ein Rüstungsexportgesetz vorzulegen, womit
Exporte auch von Drohnen in Länder der EU, der NATO und gleichgestellten
Ländern sowie „im begründeten Einzelfall und bei Ratifizierung und
konsequenter Umsetzung des Vertrags über Waffenhandel (ATT) möglich“[29]
sein soll. Hier geht es generell um Rüstungsexporte, die Forderung wäre
ein willkommener Schritt. Ein Rüstungsexportkontrollgesetz wurde erst am
14. Oktober 2021 von 43 Organisationen der Zivilgesellschaft
gefordert.[30] Zu dem Thema steht im Sondierungspapier: „Für eine
restriktive Rüstungsexportpolitik brauchen wir verbindlichere Regeln und
wollen daher mit unseren europäischen Partnern eine entsprechende
EU-Rüstungsexportverordnung abstimmen“.[31] Das liest sich je nach
Lesart wie ein großer Bremsklotz, da eine Einigung auf EU-Ebene dauern
könnte und wenig aussichtsreich wäre und selbst falls zu einer Einigung
kommen würde, das Ergebnis der kleinste gemeinsame Nenner wäre.
Agnieszka Brugger, die für die Grünen in der Gruppe „Sicherheit,
Verteidigung, Entwicklung, Außen, Menschenrechte“ verhandelt, schreibt
zwar auf Twitter, dass mit verbindlichen Regeln ein nationales Gesetz
gemeint sei,[32] ob sich dafür aber vorher die Staaten in der EU auf
eine gemeinsame Linie einigen müssten, bleibt offen.

·         Bei der Entwicklung des gemeinsamen Rüstungsprojekts mit
Frankreich und Spanien, dem Next Generation Weapon System im Future
Combat Air System, soll das Prinzip der „bedeutsamen menschlichen
Kontrolle“ als „verbindlich berücksichtigt“ und „menschliche Kontrolle
[…] beim Einsatz und bei der praktischen Anwendung durchgehend
gewährleistet“[33] sein. Warum beim Einsatz und bei der praktischen
Anwendung das „bedeutsamen“ vor der „menschlichen Kontrolle“ weggefallen
ist, bleibt das Geheimnis der Projektgruppe und macht stutzig.

·         Ferner soll geprüft werden, ob für eine Stärkung der
Beteiligungsrechte des Bundestages z.B. das Parlamentsbeteiligungsgesetz
weiterentwickelt werden sollte.[34] Schade, dass es hier nur einen
Prüfauftrag gibt und nicht eine klare Forderung nach einer Stärkung der
parlamentarischen Kontrollrechte.

·         Zu einer Fortentwicklung der Friedenspolitik von Willy Brandt
wird nachdrücklich aufgefordert, wobei hier auch „Aspekte der künftigen
Bewaffnung und Ausrüstung der Bundeswehr berücksichtigt werden“[35]
müssten. Hier lässt sich viel reininterpretieren. Eine Möglichkeit der
Interpretation wäre eine nicht explizit geforderte Überprüfung von
Rüstungsprojekten und ob diese mit den Zielen einer Friedenspolitik nach
Willy Brandt kompatibel wären.

Fazit

Als endgültig ist der Abschlussbericht noch nicht anzusehen. Er ging
zunächst an die beiden Parteivorsitzenden Norbert Walter-Borjans und
Saskia Esken sowie an den Generalsekretär Lars Klingbeil. Die haben ihn
laut einem Bericht der Tageschau „zustimmend zur Kenntnis genommen“.[36]
Der nun vorliegende Bericht soll als „Grundlage für die weitere
Diskussion in der Partei“ dienen. Wie lange jetzt noch debattiert werden
soll und in welchem Format das passieren soll, ist unklar. Rolf
Mützenich hat angekündigt, dass auch die SPD-Fraktion nochmal darüber
diskutieren wird.[37] Nach einer wie auch immer gearteten Diskussion in
der Partei soll das SPD-Präsidium dann dem Parteivorstand eine
Beschlussempfehlung vorlegen.[38] Ob die weitere Debatte auch im
kommenden Koalitionsvertrag festgehalten wird oder ob durch die
Verhandler*innen schon durch die klaren Signale, die durch den
Abschlussbericht ausgesendet werden, in den Koalitionsverhandlungen
Fakten geschaffen wurden, bleibt abzuwarten. Aber der Weg Richtung einer
Entscheidung für eine Bewaffnung von Drohnen in der nächsten
Legislaturperiode ist nun leider vorgezeichnet.

Anmerkungen

[1] Abschlussbericht der SPD-Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von
Drohnen, 12.10.2021, S. 4. Online unter:
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20211012_Bericht_PG_Drohnen.pdf.

[2] Ebd.

[3] Ebd.

[4] Ebd.

[5] Ebd, S. 5.

[6] Vgl. Ebd.

[7] Bündnis 90/Die Grünen (2021): Deutschland. Alles ist drin.
Bundestagswahlprogramm 2021, S. 253. Online unter:
https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wahlprogramm-DIE-GRUENEN-Bundestagswahl-2021_barrierefrei.pdf

[8] Abschlussbericht der SPD-Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von
Drohnen, 12.10.2021, S. 1.

[9] Ebd.

[10] Vgl. Ebd.

[11] Ebd., S.5.

[12] Ebd.

[13] Ebd.

[14] Heinrich, Gabriela/Felgentreu, Fritz/Brunner, Karl-Heinz
(2.7.2020): Liebe-Freunde-Brief zum Thema „Bewaffnung von Drohnen“, S.
2. Online unter:
https://www.dbwv.de/fileadmin/user_upload/Mediabilder/DBwV_Info_Portal/Blickpunkt/2020/07_Juli/Brief_SPD_Drohnen.pdf.

[15] Abschlussbericht der SPD-Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von
Drohnen, 12.10.2021, S. 5.

[16] Ebd.

[17] Heinrich, Gabriela/Felgentreu, Fritz/Brunner, Karl-Heinz
(2.7.2020): Liebe-Freunde-Brief zum Thema „Bewaffnung von Drohnen“, S. 2.

[18] Abschlussbericht der SPD-Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von
Drohnen, 12.10.2021, S. 5.

[19] Ebd.

[20] Ebd., S. 6.

[21] Heinrich, Gabriela/Felgentreu, Fritz/Brunner, Karl-Heinz
(2.7.2020): Liebe-Freunde-Brief zum Thema „Bewaffnung von Drohnen“, S. 2.

[22] Abschlussbericht der SPD-Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von
Drohnen, 12.10.2021, S. 6.

[23] Vgl. Ebd.

[24] Heinrich, Gabriela/Felgentreu, Fritz/Brunner, Karl-Heinz
(2.7.2020): Liebe-Freunde-Brief zum Thema „Bewaffnung von Drohnen“, S. 2.

[25] Abschlussbericht der SPD-Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von
Drohnen, 12.10.2021, S. 6.

[26] Ebd.

[27] Ebd., S. 7.

[28] Ebd.

[29] Ebd.

[30] Vgl. Appell für mehr Rüstungskontrolle 26.10.2021. Online unter:
https://dfg-vk.de/appell-fuer-mehr-ruestungskontrolle/.

[31] Ergebnis der Sondierungen zwischen SPD; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP (15.10.2021), S. 12. Online unter:
https://www.tagesschau.de/sondierungen-153.pdf.

[32] Brugger, Agnieszka (16.10.2021): Tweet online unter:
https://twitter.com/dfgvk_bv/status/1449285559692763137.

[33] Abschlussbericht der SPD-Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von
Drohnen, 12.10.2021, S. 7.

[34] Vgl. Ebd.

[35] Vgl., S. 8.

[36] Küstner, Kai (26.10.2021): Der Drohnen-Widerstand der SPD
schwindet. In: Tagesschau.de. Online unter:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/drohne-spd-101.html.

[37] Vgl. ebd.

[38] Vgl. Abschlussbericht der SPD-Projektgruppe zur Frage der
Bewaffnung von Drohnen, 12.10.2021, S. 9.


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