[IMI-List] [0519] Termin IMI-Kongress / Podcast / Artikel Heron TP-Drohne
IMI-JW
imi at imi-online.de
Di Jul 31 11:43:56 CEST 2018
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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0519 .......... 21. Jahrgang ........ ISSN 1611-2563
Hrsg.:...... Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Jürgen Wagner / Christoph Marischka
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Archiv: ....... http://www.imi-online.de/mailingliste.php3
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Liebe Freundinnen und Freunde,
in dieser IMI-List findet sich
1.) Termin und Vorankündigung für den nächsten IMI-Kongress;
2.) der Hinweis auf den Antimilitaristischen Podcast (Ausgabe 15);
3.) Eine IMI-Analyse zur Anschaffung von Heron TP Drohnen durch die
Bundeswehr.
1.) IMI-Kongress „Deutschlands Aufrüstung an allen Fronten“ (Arbeitstitel)
Nachdem es schon einige Nachfragen und bei uns reichlich Terminchaos
gab, können wir jetzt endlich den Termin des diesjährigen IMI-Kongresses
durchgeben, der dieses Jahr aufgrund widriger Umstände etwas später als
gewohnt stattfindet: 8./9. Dezember 2018
Sonst bleiben Ort (Tübingen, Schlatterhaus, Österbergstr. 2) und
Anfangszeit (12h15) aber gleich.
An den Details zum Programm feilen wir derzeit noch - mehr dazu dann in
einer der nächsten IMI-Lists.
2.) Antimilitaristischer Podcast
IMI-Mitteilung
Antimilitaristischer Podcast Ausgabe 15
Militärlogistik / Syrien / Heron-Drohnen für die Bundeswehr
Die komplette Ausgabe wie auch die Einzelbeiträge finden sich hier:
http://www.imi-online.de/2018/07/27/antimilitaristischer-podcast-ausgabe-15/
3.) Artikel Heron TP
IMI-Analyse 2018/21
Heron TP für die Bundeswehr – erstmal überwachen, töten später?
http://www.imi-online.de/2018/07/31/heron-tp-fuer-die-bundeswehr-erstmal-ueberwachen-toeten-spaeter/
Marius Pletsch (31. Juli 2018)
Es hat deutlich länger gedauert, als das Bundesverteidigungsministerium
(BMVg) eingeplant hatte, doch seit dem 13. Juni 2018 ist klar: die
Bundeswehr wird ab 2020 erstmals Drohnen einsetzen können, die
grundsätzlich auch bewaffnet werden können.[1] Dieser Entscheidung geht
eine mindestens vierjährige Geschichte voraus, die zu diesem Punkt
geführt hat. Und eine entscheidende Frage bleibt vorläufig ungeklärt:
die der Bewaffnung.
Wie es zu der Entscheidung kam – Ein Rückblick
Die grundsätzliche Entscheidung wurde bereits vor vier Jahren gefällt.
Am 2. Juli 2014 hatte sich die Bundesverteidigungsministerin Ursula von
der Leyen in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung zum einen für
die Entwicklung einer eigenen europäischen (Kampf)Drohne und zum anderen
für das Leasing einer neuen Drohne als Überbrückungslösung
ausgesprochen. Da keine unbewaffneten Drohnen marktverfügbar wären, so
von der Leyen, stünde also auch die Option der Bewaffnung für
Bundeswehreinsätze im Raum.[2] Zwar existieren durchaus auch
MALE-Drohnen, die sich in mittlerer Flughöhe mit weiter Reichweite
bewegen können und nicht bewaffnungsfähig sind, diese wurden allerdings
vom BMVg nie in die nähere Auswahl genommen. Die Bewaffnungsfähigkeit
war also stets das gewünschte Feature und kein nebensächliches Beiwerk
der seitdem im Raum stehenden geplanten und nun beschlossenen Beschaffung.
An diesem Punkt macht es Sinn, den Unterschied zwischen unbewaffneten
und bewaffneten Drohnen zu erläutern. Dieser besteht darin, dass erstere
als Plattform für verschiedene Sensoren dienen. Je nach installierter
Technik kann eine Drohne dann z.B. zur Bild-, Radar- oder
Signalaufklärung eingesetzt werden. Diese Aufklärungsergebnisse fließen
dann in militärische Entscheidungen ein. Z.B. können mit Hilfe der
gesammelten Informationen definierte Ziele von dritten Systemen aus
angegriffen werden, also von Kampfflugzeugen, Helikoptern, Schiffen,
Artilleriegeschützen. Bewaffnete Drohnen jedoch sind nicht nur Plattform
für die Sensoren, sondern auch für die Waffen selbst, also meist Raketen
und Bomben. Sowohl unbewaffnete wie auch bewaffnete Drohnen können also
letztlich zum gleichen Resultat – toten Menschen – führen, bei
bewaffneten Drohnen geschieht dies aber unmittelbarer und von derselben
Plattform aus. Beim Einsatz einer bewaffneten Aufklärungsdrohne steht
die Option des Waffeneinsatzes grundsätzlich und unabhängig von weiteren
verfügbaren Wirkmitteln zur Verfügung, was Handlungsdruck erzeugt und
Entscheidungswege tendenziell verkürzt.
Der Koalitionsvertrag von 2013 hatte dabei noch festgehalten, dass
„[v]or einer Entscheidung über die Beschaffung qualitativ neuer
Waffensysteme […] alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und
verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen
sorgfältig“[3] geprüft werden sollten. Ob die Bedingung der sorgfältigen
Prüfung der Fragen durch eine Sachverständigenanhörung im
Verteidigungsausschuss ausreichend erfüllt wurde, darf bezweifelt
werden. Im Januar 2016 legte sich das BMVg auf das Leasing der
israelischen Drohne Heron TP fest. Das amerikanische Rüstungsunternehmen
General Atomics, welches das Konkurrenzprodukt Certifiable Predator B
(CPB) herstellt, sah sich in der Vergabe benachteiligt und ging zunächst
den Weg über die Vergabekammer des Bundes und später über das
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Das OLG untersagte eine
Vertragsunterzeichnung für das Leasing der Heron TP, bis das Gericht
über die Sache entscheiden hätte. Der Rechtsweg endete (vorläufig) mit
der Entscheidung, die Vergabeentscheidung sei gerechtfertigt gewesen, da
- neben anderen Gründen - auch eine zeitnahe Integration des
präferierten Waffensystems in das amerikanische System nicht möglich
sei. Doch nach der Entscheidung des Gerichts entzündete sich ein
politischer Streit zwischen den Koalitionären. Die SPD wollte (kurz vor
der anstehenden Bundestagswahl) dem Kauf von 60 Raketen vermutlich zu
Zulassungs- und Übungszwecken nicht zustimmen. Die Vorlage wurde von der
Tagesordnung gestrichen und somit war das Vorhaben in der vergangenen
Legislaturperiode vom Tisch.[4]
Im Koalitionsvertrag 2018 entschieden sich CDU/CSU und SPD für folgenden
faulen Kompromiss: Die Heron TP wird geleast, bis die europäische Drohne
verfügbar ist, die man gemeinsam mit Frankreich, Italien und Spanien
entwickeln möchte. Ob es zu einer Bewaffnung kommt oder nicht, soll zu
einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.[5] Das bedeutet, bevor
geklärt ist, ob die Bundeswehr überhaupt über bewaffnete Drohnen
verfügen soll, werden Drohnen beschafft, die dazu grundsätzlich fähig
sind. Und diese Befähigung kostet bereits 50 Mio. €.[6]
Haushaltspolitisch macht dies wenig Sinn. Denn sollte das Ergebnis der
Debatte nicht schon längst feststehen, sondern offen sein, ist ja auch
die Entscheidung noch denkbar, dass Deutschland den Schritt der
Bewaffnung von Drohnen nicht mitgeht. Anders als die
Bundesverteidigungsministerin stets behauptet hat, werden MALE-Drohnen,
die nicht bewaffnungsfähig sind, hergestellt, auch zu einem niedrigeren
Preis als jener, der jetzt für die Heron Drohnen gezahlt wird. Fällt die
SPD also in dieser Frage nicht um und schließt die CDU/CSU keine
Allianz, um mit AfD und FDP für eine Bewaffnung zu stimmen, was auch ein
Bruch des Koalitionsvertrags bedeuten würde, dann hätte man Geld unnötig
ausgegeben.
Die Verträge
Eigentlich war geplant, bis zum 31. Mai 2018 den Vertrag zu
unterzeichnen, doch die lange Regierungsbildung verzögerte dies. Für
diesen Tag galt eigentlich eine Angebotsfrist der Industrie, sie wurde
aber aufgrund der verzögerten Regierungsbildung kurzerhand bis zum 15.
Juni 2018 verlängert. Am 13. Juni 2018, dem Tag, an dem sich der
Verteidigungs- und der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages mit
der Vorlage befasste, wurde der Vertrag letztlich unterzeichnet. Die
Vorlage musste auch vom Haushaltsausschuss angenommen werden, da es sich
um ein Auftragsvolumen über 25 Mio. € handelt. Das Leasing der Drohnen
und deren Stationierung in Israel wird 897 Mio. € kosten. Werden sie in
ein Einsatzgebiet verlegt, kostet das je Gebiet 30 Mio. € pro Jahr.
Wären die Drohnen also von 2020-2027 durchgehend in zwei Gebieten im
Einsatz, würde das zusätzlich 480 Mio. € kosten. Insgesamt könnten sich
also die Kosten auf ca. 1,380 Mrd. € belaufen. Der Kauf von Raketen und
auch die Waffenausbildung von Bundeswehrpersonal sind aus dem Vertrag
gestrichen worden. Die Koalitionsfraktionen stimmten für die Vorlage.
Abgelehnt wurde sie von der Linksfraktion und den Grünen. FDP und AfD
enthielten sich.
Eigentlich geht es um zwei Verträge. Zum einen wäre da der
Industrievertrag mit Airbus Defense & Space. Airbus kauft von dem
Rüstungsunternehmen Israel Aerospace Industries (IAI) fünf Drohnen (plus
optional zwei weitere), vier Bodenkontrollstationen und zwei
Trainingssimulatoren, je einer soll in Israel und Deutschland stehen.
Außerdem ist Airbus mit der Sicherstellung der Datenverbindung und
-verteilung beauftragt.[7] Keine leichte Aufgabe, wie ein Bericht der
Online-Publikation The Intercept zeigte: Geheimdiensten der USA und des
Vereinigten Königreichs war es gelungen, sich in den Videofeed einer
Heron Drohen einzuschalten.[8] Die Sensorik, also z.B. die Kameras, soll
von dem israelischen Unternehmen Elbit geliefert werden.[9] Des Weiteren
soll sich Airbus, wie auch schon bei der bereits seit 2010 in
Afghanistan und seit 2016 in Mali eingesetzten Drohne Heron 1, um die
Wartung, Instandhaltung und auch um Start und Landung der Drohnen
kümmern. Der zweite Vertrag ist eine Vereinbarung der Regierungen von
Deutschland und Israel. Dieser umfasst die Stationierung auf der
israelischen Luftwaffenbasis Tel Nof und das Training, beides wird vom
israelischen Staat bereitgestellt. Für die Stationierung außerhalb
Deutschlands gibt es mehrere Gründe, u.a. die weiterhin bestehenden
Unsicherheiten über die Zulassung der Drohnen für den zivilen Luftraum
in der EU. Geplant ist bislang, die Drohnen bis zum Jahr 2027 zu leasen.
Spätestens dann sollen die Heron TP Drohnen mit der europäischen
Eigenentwicklung ersetzt werden. Ein erster Entwurf wurde bereits auf
der diesjährigen Internationalen Luftfahrtausstellung (ILA) von den drei
Unternehmen präsentiert, die mit der Definitionsstudie beauftragt sind:
Airbus Defence and Space, Dassault und Leonardo. Bis Ende des Jahres
soll die Phase der Definitionsstudie abgeschlossen sein. Geplant ist,
die Drohne auch mit EU-Geldern zu finanzieren. Bislang ist das Projekt
das einzige von insgesamt 46, das Chancen hat durch den neu geschaffenen
europäischen Rüstungsfond bewilligt zu werden.[10] Noch ist unklar, wie
viele europäische Staaten sich den Kauf der europäischen Drohne
vorstellen könnten. Um wirtschaftlich zu sein, wird man auch dieses
Rüstungsgut voraussichtlich exportieren müssen.
Warum Heron TP? Eine industriepolitische Zukunftsinvestition
Einer der Hauptgründe für die Entscheidung für die Heron TP war, dass
die beteiligten Rüstungsunternehmen Erfahrung und Wissen aufbauen
können. Dieses soll dann in das Eurodrohnenprojekt einfließen. Dies wäre
so bei der Entscheidung für das amerikanische Konkurrenzprodukt nicht
möglich gewesen, da hier die Dokumentation deutlich restriktiver
gehandhabt wird. Ein weiterer Grund war, wie bereits erwähnt, die vom
BMVg präferierte Bewaffnung. Dabei soll es sich laut netzpolitik um
„Whip-Shot“-Raketen der Firma Israel-Military-Industries (IMI)
handeln.[11] Aus der Entscheidung des OLG-Düsseldorf geht hervor: „Heron
TP kann im Gegensatz zu CPB mit [...] skalierbarer und abstandsfähiger
Präzisionsmunition ausgestattet werden und entspricht damit eher dem
Bewaffnungskonzept der Luftwaffe […]. Die mögliche Bewaffnung mit
geringer Wirkkraft ermöglicht [...] ‚chirurgische‘ Angriffe unter
weitest gehendem Schutz nicht beteiligter Dritter […]. Sie ist daher
auch im urbanen Gebiet einsetzbar“.[12] Also wird bereits ein Einsatz
dieser Waffen in dicht besiedeltem Gebiet angedacht. Selbst wenn die
Raketen wie beworben funktionieren sollten, ist das Risiko,
Zivilist_innen zu töten, keineswegs geringer, da man den Waffeneinsatz
nicht mehr länger in der Peripherie, sondern auch in Städten einplant.
Deutschland ist nur noch eine Entscheidung des Bundestages vom Eintritt
in den Club von Staaten entfernt, der über bewaffnete Drohnen verfügt.
Laut dem US-Think Tank NewAmerica gehören bereits mindestens 28 Staaten
dieser Gruppe an.[13] Und diese Gruppe wächst schnell. Elf Staaten haben
Drohnen bereits mit tödlichen Konsequenzen eingesetzt, auch zu
sogenannten extralegalen Tötungen oder zur Aufstandsbekämpfung. Die
Bundesregierung wiederholt im Koalitionsvertrag von 2018 zwar:
„Völkerrechtswidrige Tötungen lehnen wir kategorisch ab, auch durch
Drohnen“,[14] und ein eigenes Programm für „gezielte Tötungen“ scheint
(derzeit) nicht politisch gewollt. Trotzdem muss sich die
Bundesregierung hier Kritik gefallen lassen, da sie solche Praktiken bei
Partnern duldet und womöglich durch die Weitergabe von Daten
unterstützt. Amnesty International veröffentlichte kürzlich einen
Bericht, in dem die Rolle einiger europäischer Staaten im amerikanischen
Drohnenkrieg scharf kritisiert wird.[15]
Ob die Heron TP und die Eurodrohne auch bewaffnet von der Bundeswehr
eingesetzt werden, hängt sehr davon ab, wie die angekündigte Debatte
verläuft. Hier nochmal vermehrt zu mobilisieren, Kampagnen zu starten,
Abgeordnete zu kontaktieren und Petitionen zu starten, kann einen
Einfluss auf den Verlauf haben. Noch 2013 lehnten in einer Befragung des
Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr
(ZMSBw) 50 Prozent der Befragten bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr
ab, 26 Prozent hatten noch keine Meinung zu dem Thema oder wollten nicht
antworten. Seitdem wurde diese Frage in keiner weiteren Umfrage des
ZMSBw gestellt - auf Anweisung des BMVg.[16] Leider sind die meisten
Umfragen zu dieser Fragestellung aus dem Zeitraum um 2013, sodass sich
ein verlässliches Bild über die aktuelle Stimmung in der Bevölkerung
nicht zeichnen lässt. Die Frage der „gezielten Tötungen“ und die Praxis
der USA sollten dabei nicht zu sehr mit der Frage der deutschen
Bewaffnung von Drohnen vermischt werden. Vielmehr sollten der Effekt der
Präsenz solcher Waffensysteme in den betroffenen Gebieten, die
Auswirkung auf die Psyche der auf den Bildschirmen erfassten Personen
wie auch derer, die am Joystick sitzen und eine zunehmende
Automatisierung der Datenverarbeitung problematisiert werden. Zu
erörtern wäre auch, ob nicht alleine die Verfügbarkeit (bewaffneter)
Drohnen Handlungsdruck erzeugt und zu einer weiteren Zunahme von
Auslandseinsätzen der Bundeswehr führt bzw. führen kann. Für eine Kritik
sind vielfältige Ansätze denkbar: antimilitaristische,
kapitalismuskritische, neokoloniale, antirassistische, feministische
oder gendertheoretische. Und sollte die Entscheidung doch für die
Bewaffnung fallen, bleibt die Aufgabe, sich für möglichst strenge
Einsatzregeln, Kontrolle und größtmögliche Transparenz einzusetzen und
einen Export dieser Systeme zu unterbinden.
Die Bundeswehr plant nicht nur die Beschaffung von Heron TP Drohnen.
Eine Übersicht über derzeit eingesetzte Drohnen und geplante
Anschaffungen findet sich hier: [Grafik nur online]
Anmerkungen
[1] Zu der Entscheidung vom 13.6. siehe: Wiegold, Thomas
(augengeradeaus.net, 13.6.2018): Bundestag billigt neue
Bundeswehr-Drohnen – und setzt neue Hürden für Bewaffnung (neu:
Vertrag); Thiels, Christian (tagesschau.de, 13.6.2018): Bundeswehr
bekommt waffenfähige Drohnen.
[2] Nico Fried, Christoph Hickmann (Süddeutsche Zeitung, 2.7.2014): „Das
Gefühl von Sicherheit ist eine Momentaufnahme“, S. 6.
[3]Bundesregierung (bundesregierung.de, 17.12.2013): Deutschlands
Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 178.
[4] Siehe dazu: Pletsch, Marius (IMI-Standpunkt 2017/17b, 8.8.2017):
Heron TP: Diese Legislatur nicht mehr.
[5]Bundesregierung (bundesregierung.de, 14.3.2018): Ein neuer Aufbruch
für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt
für unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 159.
[6] Thiels, Christian (tagesschau.de, 13.6.2018): Bundeswehr bekommt
waffenfähige Drohnen.
[7] Wiegold, Thomas (augengeradeaus.net, 13.6.2018): Bundestag billigt
neue Bundeswehr-Drohnen – und setzt neue Hürden für Bewaffnung (neu:
Vertrag).
[8] Currier, Cora/Moltke, Henrik (theintercept.com, 29.1.2016): Spies in
the sky.
[9] Monroy, Matthias (netzpolitik.org, 14.4.2018): Eine Milliarde für
bewaffnungsfähige Drohnen: Vertragsschluss steht bevor.
[10] Riedel, Donata/Hoppe, Till (Handelsblatt.de, 13.6.2018): Das
EU-Zukunftsprojekt Verteidigungsfond ist in Gefahr.
[11] Monroy, Matthias (netzpolitik.org, 5.9.2017): Wunderwaffe für
Drohnen der Bundeswehr kommt aus Israel.
[12] OLG Düsseldorf (justiz.nrw.de, 31.5.2017): VII-Verg 36/16.
[13] New America (newamerica.org, laufend aktualisiert): The World of
Drones.
[14] Bundesregierung (bundesregierung.de, 14.3.2018): Ein neuer Aufbruch
für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt
für unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 159.
[15] Amnesty International (2018): Deadly assistance: The role of
European states in US drone strikes.
[16] Wiegold, Thomas (augengeradeaus.net, 15.11.2015): Mehr
internationales Engagement Deutschlands gewünscht - aber vor allem
Diplomatie.
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