[IMI-List] [0516] Printfassung Militärseelsorge / Ausdruck (Juni 2018) / Polizeigesetze

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Mo Jun 18 12:03:34 CEST 2018




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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0516 .......... 21. Jahrgang ........ ISSN 1611-2563
Hrsg.:...... Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Jürgen Wagner / Christoph Marischka
Abo (kostenlos).. https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/imi-list
Archiv: ....... http://www.imi-online.de/mailingliste.php3
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Liebe Freundinnen und Freunde,

in dieser IMI-List findet sich

1.) Der Hinweis auf die Printfassung der IMI-Studie über 
„Militärseelsorge in der Bundeswehr“;

2.) die neuen Artikel der Ausdruck-Ausgabe Juni 2018;

3.) eine IMI-Analyse zur Verschärfung der Polizeigesetze.


1.) Studie: Militärseelsorge: Printfassung

Die kürzlich veröffentlichte IMI-Studie 2018/05 „Mit kirchlichem Segen 
in den Krieg?
Die Militärseelsorge in der Bundeswehr“ kann nun auch zum Preis von 50 
Cent im DFG-VK-Shop bestellt werden: 
https://shop.dfg-vk.de/Publikationen/Broschueren/Studie-Mit-kirchlichem-Segen-in-den-Krieg.html 


Weiter ist die Studie natürlich auch gratis herunterladbar: 
http://www.imi-online.de/2018/05/14/mit-kirchlichem-segen-in-den-krieg/


2.) AUSDRUCK (Juni 2018)

Die soeben erschienene Juni-Ausgabe des IMI-Magazins AUSDRUCK enthält 
drei Schwerpunkte: Unter DEUTSCHLAND UND DIE BUNDESWEHR finden sich 
Beiträge zu „Konzeption der Bundeswehr“, der Aufrüstung der Polizei 
(passend zu dem Artikel, der sich am Ende dieser IMI-List findet) sowie 
zu den Protesten gegen die Rüstungsmesse ITEC. KIRCHE UND KRIEG enthält 
besagten Artikel zur Militärseelsorge und eine Einschätzung zum 
Katholikentag 2018. In EU-MILITARISIERUNG sind Artikel zum nächsten 
EU-Haushalt und zum geplanten deutsch-französischen Kampfflugzeug 
enthalten. Und schließlich drehen sich noch eine Reihe weiterer Beiträge 
um die Konfliktgebiete SYRIEN UND IRAN.

Die gesamte Ausgabe findet sich hier: 
http://www.imi-online.de/download/Ausdruck90-3-Juni2018-web-klein.pdf

DEUTSCHLAND UND DIE BUNDESWEHR
--  Konzeption der Bundeswehr: Rüstung für den Neuen Kalten Krieg 
(Alexander Kleiß, Tobias Pflüger & Jürgen Wagner )
http://www.imi-online.de/download/AK-TP-JW-KdB-Ausdruck-Juni2018.pdf
-- Rüstungsmarkt Polizei: Teil I: Überblick und Gepanzerte Fahrzeuge 
(Martin Kirsch)
http://www.imi-online.de/download/Ausdruck-Juni2018-MK.pdf
--  Trotz Wind und Wetter: Dauermahnwache gegen die ITEC (Bernhard Klaus)
http://www.imi-online.de/download/Ausdruck-Juni2018-BK.pdf

KIRCHE UND KRIEG
--  Mit kirchlichem Segen in den Krieg? Die Militärseelsorge in der 
Bundeswehr (Victoria Kropp)
http://www.imi-online.de/download/Ausdruck-Juni2018-VK.pdf

-- „Suche Frieden“ – Finde die staatstreue Christenlehre. Anmerkungen 
zum Katholikentag 2018 (Peter Bürger)
http://www.imi-online.de/download/Ausdruck-Juni2018-PB.pdf

EU-MILITARISIERUNG
-- Machtpolitisches (Rüstungs-)Budget: Der EU-Haushaltsentwurf 2021-2027 
(Sabine Lösing & Jürgen Wagner)
http://www.imi-online.de/download/Ausdruck-Juni2018-SL-JW.pdf

-- „Das größte Rüstungsprojekt Europas“: Das deutsch-französische 
Kampfflugzeug (Jürgen Wagner )
http://www.imi-online.de/download/Ausdruck-Juni2018-JW.pdf

SYRIEN UND IRAN
-- Krieg gegen den Iran: „Politische Lösung“ für Syrien? (Bernhard Klaus)
http://www.imi-online.de/download/Ausdruck-Juni2018-BK2.pdf

-- Iran: US-Offensive und EU-Reaktionen (Jürgen Wagner)
http://www.imi-online.de/download/Ausdruck-Juni2018-BK2.pdf

--  Rückblick: Die deutsch-syrische Geheimdienstkooperation im Fall 
Zammar (Bernhard Klaus)
http://www.imi-online.de/download/Ausdruck-Juni2018-BK3.pdf

-- Wissenschaft und Politik: Wurde die Türkei von Russland in den 
syrischen Bürgerkrieg gelockt? (Bernhard Klaus)
http://www.imi-online.de/download/Ausdruck-Juni2018-BK4.pdf

-- Proteste auf Sizilien, Kreta und Zypern: Das Mittelmeer als 
Aufmarschgebiet für die Luftschläge in Syrien (Jacqueline Andres)
http://www.imi-online.de/download/Ausdruck-Juni2018-JA.pdf

WEITERE ARTIKEL
-- Rezension: Das Schweigen brechen – Sexualisierte Gewalt in 
Süd-Chhattisgarh (Line Fleig)
http://www.imi-online.de/download/Ausdruck-Juni2018-LF.pdf


3.) IMI-Analyse: Verschärfung der Polizeigesetze
Ergänzend zu dieser IMI-Analyse möchten wir auch auf den ersten Teil 
einer mehrteiligen Serie zum „Rüstungsmarkt Polizei“ hinweisen, die 
ebenfalls gerade erschienen ist: 
http://www.imi-online.de/2018/06/13/ruestungsmarkt-polizei/

IMI-Analyse 2018/14
Verschärfung der Polizeigesetze
Militärische und nachrichtendienstliche Technologien gegen Zivilist*innen
http://www.imi-online.de/2018/06/08/verschaerfung-der-polizeigesetze/
Alexander Kleiß (8. Juni 2018)

Während das neue bereits in Kraft getretene Polizeiaufgabengesetz in 
Bayern medial sehr hohe Wellen schlug und Zehntausende gegen das Gesetz 
auf die Straße gingen, bleibt weitgehend unbeachtet, dass zahlreiche 
weitere Bundesländer ihre Polizeigesetze ebenfalls verschärft haben oder 
dies in naher Zukunft anstreben. Der folgende Text soll eine Übersicht 
bieten über geplante und durchgeführte Gesetzesverschärfungen und die 
Rolle der Forschung, insbesondere der Fraunhofer-Gesellschaft, bei der 
Implementierung militärischer Dual-Use-Technologien[1] für den Einsatz 
gegen Zivilist*innen.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern verschärfte sein Polizeigesetz im März 2018. 
Seitdem sind Fußfesseln und Aufenthaltsanordnungen (max. drei Monate) 
für sogenannte Gefährder*innen möglich. Zudem darf die Polizei in einem 
Pilotprojekt bei Einsätzen und in Fahrzeugen Bodycams einsetzen, die 
dauerhaft am Körper getragen werden.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurde das Polizeigesetz bereits im November 2017 
verschärft.[2] Dabei wurde u.a. der Einsatz von „Staatstrojanern“ zum 
Auslesen von laufender Kommunikation, die Ermöglichung des Einsatzes von 
Handgranaten, Granatwerfern und Sprengstoff, die Einführung von 
intelligenter Videoüberwachung zum automatisierten Erkennen von Mustern, 
die auf eine Straftat hindeuten, und Aufenthalts- und Kontaktverbote für 
sogenannte Gefährder*innen sowie der Einsatz elektronischer Fußfesseln 
zur Überwachung dieser Maßnahmen beschlossen.

Bei der Entwicklung von intelligenter Videoüberwachung arbeitet das Land 
Baden-Württemberg eng mit dem rüstungs- und militärnahen Fraunhofer 
Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) zusammen. 
Es ist explizit Teil der Strategie des Fraunhofer IOSB,[3] nicht nur zu 
militärisch relevanten Themenfeldern zu forschen, sondern auch durch 
vermeintlich zivile Dual-Use-Forschung „wissenschaftliche Erkenntnisse 
zu generieren und zu identifizieren, die wehrtechnisch relevant sind, 
diese aufzugreifen und auf mögliche militärische Nutzungen zu 
prüfen.“[4] Gleichzeitig war und ist es umgekehrt explizites Ziel der 
Dual-Use-Strategie des Fraunhofer IOSB, „’zivile‘ Märkte für 
militärische Technologien zu erschließen“.[5] Diese Strategie wurde 
unter der Federführung des Verteidigungsministeriums bei der Fusion des 
wehrtechnischen FGAN-Instituts FOM und des sowohl im militärischen als 
auch im zivilen Bereich forschenden Fraunhofer Institut für 
Informations- und Datenverarbeitung (IITB), aus der dann das Fraunhofer 
IOSB entstand, erarbeitet.[6] Militärische Technologien halten dadurch 
Einzug in die alltägliche Überwachung. Von der Entwicklung der Technik 
zur intelligenten Videoüberwachung in Baden-Württemberg profitiert 
umgekehrt auch das Militär. Vor allem an der Zielerkennung und 
-erfassung von Drohnen forscht das Fraunhofer IOSB intensiv. Vom 
baden-württembergischen Modellprojekt profitieren dann wiederum andere 
Bundesländer, die ähnliche Technologien einsetzen möchten, z.B. Bayern.

Durch die Legalisierung des Einsatzes von sogenannten Staatstrojanern 
werden nachrichtendienstliche Methoden in das Repertoire der Polizei 
aufgenommen. Die Ausforschung von Chats soll nicht durch eine Brechung 
der Verschlüsselung der einzelnen Nachrichten erreicht werden, sondern 
durch sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). 
Das heißt, dass die Nachrichten nicht unterwegs abgefangen und 
entschlüsselt werden, sondern dass sie durch den Einsatz eines 
„Staatstrojaners“, der den Betroffenen ohne ihr Wissen auf ihr Gerät 
gespielt wird, bereits auf dem Smartphone oder Computer selbst 
mitgelesen werden können. Um die Staatstrojaner auf die jeweiligen 
Geräte zu spielen, werden jedoch unbedingt mittlere bis schwere 
Sicherheitslücken benötigt. Der Chaos Computer Club schreibt hierzu:

„Für jeden Einsatz von Schadsoftware im Rahmen der Quellen-TKÜ oder 
Online-Durchsuchung wird […] ein Angriffspunkt auf diesem System 
benötigt, der zur Infektion genutzt werden kann. […] Eine Infektion 
durch Dritte ist grundsätzlich nur […] durch Ausnutzung einer 
Software-Schwachstelle möglich. […] Um eine fortwährende Ausnutzung der 
Schwachstelle sicherzustellen, muss diese geheim gehalten werden, da 
sonst mit ihrer Beseitigung zu rechnen wäre. Dies bedeutet im 
Umkehrschluss, dass die Schwachstelle ausnahmslos auf allen betroffenen 
Geräten weltweit vorhanden sein muss. Damit geht zwingend das Risiko 
einher, dass die Schwachstelle von anderen interessierten Gruppen, 
insbesondere von Kriminellen oder anderen staatlichen Akteuren ebenfalls 
entdeckt und ausgenutzt wird.“[7]

Das Ausnutzen von Software-Schwachstellen ist eine bisher vor allem bei 
Geheimdiensten und militärischen Cyber-Kommandos vieler Staaten gängige 
Praxis. Dieses Vorgehen führt keineswegs zu mehr Sicherheit, sondern 
verhindert vielmehr die Schließung von Sicherheitslücken.

Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz wurde das Polizeigesetz bereits im vergangenen 
Jahr verschärft. Damit ist es jetzt möglich, dass bei Verkehrskontrollen 
alle Insass*innen eines Fahrzeugs auf Waffen oder Bomben kontrolliert 
werden können. Zudem wurde die Möglichkeit einer automatisierten 
Erfassung von Kfz-Kennzeichen eingeführt, wodurch Bewegungsprofile 
erstellt werden können und neue Möglichkeiten im Sinne der 
Rasterfahndung geschaffen werden.

Anbieter für diese Überwachungstechnologie ist z.B. die Firma 
Messtechnik Mehl aus Hessen, die die das automatische 
Kennzeichen-Lese-System Signum II anbietet. Das Fundament für diese 
Innovation seien „Kontakte mit dem Fraunhofer Institut für 
Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik (IPK)“[8] in Berlin, das 
ebenfalls an Möglichkeiten zur Überwachung von Kfz-Kennzeichen forscht. 
Auch das Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau (IRB) forscht 
bereits seit 1996 zur Erfassung von Kennzeichen. Damals diente die 
Erstellung eines Parkraumkonzepts der Fraunhofer-Gesellschaft als 
willkommenes Feigenblatt, um die Forschung in diesem Bereich 
voranzutreiben.[9]

Nordrhein-Westfalen

Auch Nordrhein-Westfalen plant die Verschärfung seines Polizeigesetzes. 
Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll das Gesetz ohne große 
Diskussion verabschiedet werden. Danach wäre es möglich, Personen ohne 
konkreten Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen. Zudem soll ähnlich wie 
in Bayern eine Regelung geschaffen werden, die es ermöglicht, sogenannte 
Gefährder*innen bis zu einem Monat (in Bayern: drei Monate) in 
Unterbindungsgewahrsam zu nehmen. Falls Menschen Angaben zur ihrer 
Identität verweigern, sollen sie nach richterlichen Beschluss bis zu 
sieben Tagen in Gewahrsam genommen werden können. Auf richterliche 
Anordnung sollen zudem künftig Telefongespräche und (auch 
verschlüsselte) Kommunikationsdaten, z.B. von Messenger-Diensten, 
abgehört und überwacht werden, wobei die Eingriffsschwelle relativ 
niedrig gehalten wird. Kern des neuen Polizeigesetzes ist ähnlich wie in 
Bayern die Einführung des Rechtsbegriffes der „drohenden Gefahr“. Durch 
die „drohende Gefahr“, also die bloße Vermutung einer Gefahr, wird die 
Polizeitätigkeit vorverlagert in einen Bereich, in dem noch gar keine 
konkrete Straftat abzusehen ist. Dies kann alltägliches, grundrechtlich 
geschütztes Handeln in den Bereich des Verdächtigen heben und die 
Unschuldsvermutung bedrohen. Zudem sollen Gefährder*innen auch in 
Nordrhein-Westfalen mit Fußfesseln überwacht werden. Außerdem sollen 
Distanzelektroimpulsgeräte, sogenannte Elektro-Taser, in den 
Waffenkatalog der Landespolizei aufgenommen werden – eine enorme 
Aufrüstung mit schwer absehbaren Folgen. Am 7.7.2018 – kurz vor der 
geplanten Verabschiedung des Gesetzes – ist eine Großdemonstration in 
Düsseldorf geplant.

Niedersachsen

Die schwarz-rote Koalition in Niedersachsen hat im Mai 2018 ebenfalls 
Eckpunkte für ein neues Polizeigesetz vorgestellt. Beim Verdacht auf 
Anschlagspläne sollen Gefährder*innen unter Richtervorbehalt bis zu 74 
Tage in Gewahrsam genommen werden. Außerdem könnte Gefährder*innen, wie 
in den meisten anderen Bundesländern ebenfalls geplant, eine 
elektronische Fußfessel angelegt werden. Zudem dürfen Wohnungen von 
Gefährder*innen überwacht werden. Außerdem ist der Einsatz eines 
sogenannten Staatstrojaners geplant, der nicht nur – wie z.B. in 
Baden-Württemberg die laufende Kommunikation – sondern auch sämtliche 
auf den betreffenden Geräten gespeicherten Daten auslesen darf. Auch 
hierbei ist die Eingriffsschwelle sehr niedrig. Außerdem ist eine 
Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum geplant.

Sachsen

Die sächsische CDU/SPD-Landesregierung hat Ende April den Entwurf eines 
neuen Polizeigesetzes vorgestellt. Das Gesetz soll nach der Sommerpause 
in den Landtag eingebracht werden. Spezialeinheiten der Polizei sollen 
dann mit Handgranaten und Maschinengewehren ausgerüstet werden. Dies ist 
besonders pikant, angesichts der Tatsache, dass die sächsische Polizei 
bereits jetzt äußerst militarisiert auftritt, Granatwerfer gegen 
Demonstrierende einsetzt und über zwei Panzer Survior R von Rheinmetall 
verfügt, die z.B. auch beim G20-Gipfel im Demonstrationsgeschehen 
eingesetzt wurden.[10] Auch Gummigeschosse und Schrotgewehre mit 
Spezialmunition zum Öffnen von Türen setzt die sächsische Polizei 
bereits zur Aufstandsbekämpfung ein. Die beiden Panzer sollen nun im 
Zuge des neuen Polizeigesetzes mit Maschinengewehren aufgerüstet werden. 
Bisher verfügte der Gefechtsturm des Panzers „nur“ über eine Vorrichtung 
für den Abschuss von Tränengas. Zusätzlich sollen, wie in vielen anderen 
Bundesländern, sogenannte Gefährder*innen mit Aufenthalts- und 
Kontaktverboten und einer Fußfessel belegt werden können, ohne jemals 
eine Straftat begangen zu haben. Außerdem ist das Abhören und 
Unterbrechen von Handyverbindungen geplant.

Besonders eingreifend wäre die folgende Neuerung: Innerhalb eines 
30-Kilometer-Korridors entlang der Grenze zu Tschechien und Polen soll 
es möglich sein, Schwerverbrecher*innen mittels Gesichtserkennung über 
stationäre Anlagen zu ermitteln. Die Einrichtung stationärer Systeme zur 
Kennzeichenerfassung ist ebenfalls Teil des Entwurfs.

An der Forschung zur automatisierten biometrischen Erfassung ist 
ebenfalls maßgeblich die Fraunhofer-Gesellschaft beteiligt. Neben 
mehreren anderen Forschungsprojekten stechen in diesem Zusammenhang vor 
allem drei hervor:

1.) Das Projekt GES-3D (Multi-Biometrische Gesichtserkennung), das von 
2012-2014 lief, wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung 
(BMBF) gefördert. Beteiligt waren L1 Identity Solutions, ein 
Rüstungsunternehmen aus den USA, das auf biometrische Technologien und 
Grenzüberwachung spezialisiert ist, die auf Gesichtserkennungssoftware 
spezialisierte Cognitec Systems GmbH aus Dresden, das 
Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD), die 
Hochschule Darmstadt, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz 
Schleswig-Holstein, die Polygon Technology GmbH und von polizeilicher 
Seite das BKA Wiesbaden. Ziel des Projektes GES-3D war es, ein leicht zu 
nutzendes multi-biometrisches System für die Identifizierung von 
Personen aus Foto- bzw. Videodaten durch dreidimensionale 
Gesichtsbilddaten zu erarbeiten.

2.) Das von 2012-2015 durchgeführte MisPel-Projekt (Multi-Biometrisierte 
Forensische Personensuche in Lichtbild- und Videomassendaten) stand 
unter der Leitung von L1 Identity Solutions. Aus der Wissenschaft 
beteiligten sich das Fraunhofer IOSB, die Universität Passau, die 
Universität der Künste Berlin und das Karlsruher Institut für 
Technologie (KIT) an dem Projekt. Auch die Polizei war in Form des 
Bundespolizeipräsidiums, der Polizei Hamburg und dem Regierungspräsidium 
Karlsruhe beteiligt. Die Ziele von MisPel waren die Suche nach einer 
Person in Videomassendaten auf Grundlage eines vorgegebenen 
Fahndungsfotos, Extraktion eines Gesichts aus Videodaten zwecks Abgleich 
mit Lichtbilddatenbanken, Vergleich von Personendaten aus 
unterschiedlichen Videoquellen und die Nutzung sogenannter 
softbiometrischer Beschreibungen wie Kleidung, Gang etc. für die 
Personensuche. Auch dieses wurde vom BMBF gefördert.[11]

3.) Aktuell läuft noch das Projekt PERFORMANCE (Kooperative 
Systemplattform für Videoupload, Bewertung, teilautomatisierte Analyse 
und Archivierung), das im Mai 2016 startete und bis April 2019 
abgeschlossen sein soll. Geleitet wird das Projekt vom Fraunhofer IOSB. 
Es wird mit 2 Millionen Euro vom BMBF bezuschusst. Beteiligt ist erneut 
das KIT und mehrere Polizeistellen aus Bund und Ländern, u.a. aus 
Hamburg, zudem die Universität Kassel, die private Hochschule Fresenius 
für Management, Wirtschaft und Medien GmbH in Berlin, die digivod GmbH 
in Meerbusch, die Sopra Steria GmbH in Hamburg und die Videmo 
Intelligente Videoanalyse GmbH & Co. KG in Karlsruhe.[12] Hervor sticht 
die Einbindugn der Sonderkommision „Schwarzer Block“ der Hamburger 
Polizei, welche für die Strafverfolgung und Repression nach dem 
G20-Gipfel zuständig ist. Hierbei ist der Antwort des Hamburger Senats 
auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei zufolge „eine technische 
Unterstützung der SoKo ‚Schwarzer Block‘ bei der Auswertung ausgewählter 
Bild- und Videomaterialien hinsichtlich der Ähnlichkeit von Merkmalen 
beabsichtigt“. Es sei derzeit jedoch nicht vorgesehen, die Fotos mit 
Datenbanken abzugleichen, so der Hamburger Senat.[13]

Brandenburg

Im rot-rot regierten Brandenburg ist noch schwer absehbar, welche Formen 
das neue Polizeigesetz annehmen könnte, da sich die Koalitionspartner 
uneinig sind. Im Gespräch ist eine Ausweitung der Videoüberwachung, den 
Einsatz von Bodycams durch die Polizei und elektronische Fußfesseln für 
Gefährder*innen. Umstritten, aber keineswegs ausgeschlossen, ist der 
Einsatz eines Staatstrojaners für Onlinedurchsuchungen oder die 
Überwachung laufender Kommunikation. Ähnlich verhält es sich mit dem 
Wunsch der Polizei, wie in Sachsen Gesichtserkennungssoftware einsetzen 
zu dürfen.

Schleswig-Holstein

Hier verhält es sich ähnlich wie in Brandenburg. Die „Jamaika-Koalition“ 
hat im Koalitionsvertrag eine Überprüfung des Polizeigesetzes 
beschlossen. Das Innenministerium wird von der CDU geleitet und wird 
voraussichtlich sehr repressive, militarisierende Forderungen 
aufstellen, die dann von den Grünen und der FDP eventuell wiederum etwas 
entschärft werden. Dass es sich lohnen kann, Druck auf die Fraktionen 
von Linkspartei und Grünen in Regierungsverantwortung auszuüben, zeigen 
die letzten beiden Fälle.

Bremen

In Bremen war die Einbringung eines neuen Polizeigesetzes, das eine 
Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung und der Videoüberwachung 
sowie elektronische Fußfesseln für Gefährder*innen vorsah, ursprünglich 
noch vor der parlamentarischen Sommerpause geplant. Die Grünen hatten 
das Gesetz jedoch nach heftigem Druck zunächst gestoppt, da es 
(berechtigterweise) grundsätzliche Bedenken gab.

Hessen

Das schwarz-grün regierte Hessen plant, das Polizeigesetz zu 
aktualisieren und die EU-Datenschutzrichtlinie, die viele Bundesländer 
als Legitimation zur Änderung des Polizeirechts benutzen, einzuarbeiten 
– allerdings ohne die polizeilichen Befugnisse zu erweitern. Allerdings 
soll dem hessischen Verfassungsschutz der Einsatz eines Trojaners 
gestattet werden.

Fazit

Im Großteil der Bundesländer ist somit momentan ein Prozess im Gange, im 
Zuge dessen individuelle Freiheitsrechte abgebaut werden, die Polizei 
enorm militarisiert wird und nachrichtendienstliche Methoden für die 
Polizei legalisiert werden. Dieser Prozess ist Ausdruck einer 
autoritären Formierung der Gesellschaft und des Staates, der plötzlich 
alle als potenzielle Feinde im Inneren betrachtet. Der Staat ist auch 
bereit, gegen diese inneren Feinde Methoden anzuwenden, die bisher nur 
gegen „äußere“ Feinde angewandt wurden.

Begründet werden die Gesetzesverschärfungen auf der pragmatischen Ebene 
zynischerweise mit Datenschutz, genauer gesagt der Aktualisierung der 
Polizeigesetze, um diese an eine neue EU-Datenschutzverordnung[14] 
anzupassen. Dass massive Einschränkungen von Datenschutz und 
Privatsphäre ausgerechnet damit begründet wird, ist ein schlechter Witz. 
Inhaltlich begründet werden die neuen Polizeigesetze mit der Abwehr 
terroristischer Bedrohungen. Doch Polizei und Staat haben schon mehrmals 
bewiesen dass sie bereit sind, Anti-Terror-Methoden auch gegen 
politische Gegner*innen einzusetzen; man denke an den SEK-Einsatz beim 
G20-Gipfel in Hamburg oder die Repression gegen die kurdische 
Solidaritätsbewegung, die bereits seit Jahren ohne jegliche 
Differenzierung wie ein Sammelbecken von Terrorist*innen behandelt wird.

Eine bedeutende Rolle bei der autoritären Formierung spielt auch die 
größtenteils staatlich geförderte Forschung, welche 
Überwachungsmethoden, die vor wenigen Jahren noch schwer vorstellbar 
waren, langsam zur Realität werden lässt. Eine bedeutende Rolle nimmt 
hierbei neben der Fraunhofer-Gesellschaft und dem KIT zukünftig 
vermutlich auch das gerade entstehende „Cyber Valley“ im Raum 
Tübingen/Stuttgart ein.[15] Die zugrundeliegende Kooperation wurde am 
16. Dezember 2016 von Ministerpräsident Winfried Kretschmann und dem 
Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft feierlich begründet: Neben den 
Universitäten Stuttgart und Tübingen beteiligen sich die Unternehmen 
Bosch, Daimler, Porsche, BMW, ZF Friedrichshafen und Facebook, später 
ist noch Amazon hinzugekommen. Ziel ist es, „die Forschungsaktivitäten 
von internationalen Key-Playern aus Wissenschaft und Industrie auf dem 
Gebiet der Künstlichen Intelligenz“ zu bündeln: „Gefördert durch das 
Land Baden-Württemberg werden die Cyber Valley-Partner neue 
Forschungsgruppen und Lehrstühle auf den Gebieten Maschinelles Lernen, 
Robotik und Computer Vision schaffen und in einem neuen Zentrum in der 
Region Stuttgart-Tübingen zusammenführen […] Erklärtes Ziel von Cyber 
Valley ist es, die Ergebnisse der Grundlagenforschung rasch zur 
Anwendung zu bringen“.[16]

Ausgangspunkt der Gesetzesverschärfungen war die Verschärfung des 
BKA-Gesetzes im Sommer 2017, in der bereits zahlreiche vergleichbare 
Maßnahmen vorgesehen waren. Dieses sollte dann als Muster für die 
Landespolizeigesetze dienen. Manche Länder, z.B. Bayern, schießen jedoch 
noch über die im neuen BKA-Gesetz verankerten Maßnahmen hinaus. Dass nun 
– ginge es nach dem Heimat- und Innenminister Seehofer – ausgerechnet 
das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) wiederum als Muster für 
andere Bundesländer dienen soll, illustriert eindrücklich, wie momentan 
eine autoritäre Spirale in Gang gesetzt wird. Im Zuge dieses Prozesses 
werden permanent zunehmend autoritäre Gesetze verabschiedet, die dann 
wiederum als Muster für andere Bundesländer dienen sollen.

Anmerkungen

[1] Dual Use: Technologien, für die eine zivile und militärische Nutzung 
infrage kommt.
[2] Weiterführende Informationen: IMI-Analyse 2017/47. Alexander Kleiß: 
Neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg.
[3] Für ausführlichere Informationen zum Fraunhofer IOSB: vgl. 
IMI-Studie 2017/2. Christoph Marischka: Fraunhofer IOSB: Dual Use als 
Strategie.
[4] Wissenschaftsrat: Stellungnahme zur Neustrukturierung der 
Forschungsgemeinschaft für Angewandte Naturwissenschaften e.V. (FGAN). 2007.
[5] IMI-Studie 2017/2. Christoph Marischka: Fraunhofer IOSB: Dual Use 
als Strategie.
[6] Ebd.
[7] Chaos Computer Club: Risiken für die innere Sicherheit beim Einsatz 
von Schadsoftware in der Strafverfolgung. 31.5.2017.
[8] Homepage der Messtechnik Mehl GmbH.
[9] Homepage des Fraunhofer IRB: Parkraumkonzept Köln-Nippes.
[10] vgl. IMI-Analyse 2018/04. Martin Kirsch: Polizeiaufrüstung nach 
sächsischer Art?
[11] Kleine Anfrage: Gesichtsscanner in Fußballstadien und Datenabgleich 
mit der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. Bundestagsdruckesache 17/9003.
[12] Thomas-Gabriel Rüdiger, Petra Saskia Bayerl: Digitale 
Polizeiarbeit: Herausforderungen und Chancen; Bundesministerium für 
Bildung und Forschung: Projektumriss PERFORMANCE.
[13] Kleine Anfrage: G20 – SoKo „Schwarzer Block“ setzt 
Gesichtserkennungssoftware ein. Bürgerschaft der freien und Hansestadt 
Hamburg. Drucksache 21/10573.
[14] EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung 
personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden „zum Zwecke der 
Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder 
der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung 
des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates“.
[15] Vgl. IMI-Analyse 2018/06. Christoph Marischka: Rüstung ohne 
Schwermetall.
[16] Fraunhofer IOSB: Öffentliche Sicherheit – intelligente 
Videoauswertung, visIT 3/2017.



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