[IMI-List] [0447] Flüchtlingsbekämpfung / NATO Trident Juncture / Antikriegstag
IMI
imi at imi-online.de
Do Sep 3 09:37:39 CEST 2015
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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0447 .......... 18. Jahrgang ........ ISSN 1611-2563
Hrsg.:...... Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Thomas Mickan/ Jürgen Wagner / Christoph Marischka
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Liebe Freundinnen und Freunde,
in dieser IMI-List finden sich
1.) ein Artikel zu den Marineoperationen im Mittelmeer;
2.) der Hinweis auf einen Artikel zum NATO-Großmanöver „Trident
Juncture“, auf weitere neue Artikel auf der IMI-Homepage und auf einige
Antikriegstagsreden.
1.) Trident Juncture, weitere neue Artikel Reden zum Antikriegstag
Vom 28. September bis zum 6. November wird die NATO ihre Großübung
„Trident Juncture 2015“ abhalten. Eine ausführliche Auswertung des
Manövers ist kürzlich ebenso auf der IMI-Homepage erschienen, wie
Artikel zu den Opfern des Krieges gegen den IS sowie über den aktuellen
Drohenrüstungswettlauf:
IMI-Analyse 2015/030
„Trident Juncture 2015“: Machtdemonstration gegenüber Russland?
http://www.imi-online.de/2015/08/19/trident-juncture-2015-machtdemonstration-gegenueber-russland/
Nathalie Schüler (19. August 2015)
IMI-Standpunkt 2015/031
Der „unsichtbare“ Krieg gegen den IS – Ein Blick auf die Folgen
http://www.imi-online.de/2015/08/25/der-unsichtbare-krieg-gegen-den-is-ein-blick-auf-die-folgen/
Michael Haid (25. August 2015)
IMI-Standpunkt 2015/030
USA wollen ihre Drohnenflüge um 50 % erhöhen – Rüstungswettlauf in
vollem Gange
http://www.imi-online.de/2015/08/24/usa-wollen-ihre-drohnenfluege-um-50-erhoehen-ruestungswettlauf-in-vollem-gange/
Michael Haid (24. August 2015)
Außerdem waren IMI-Vertreter auch dieses Jahr bei verschiedenen
Antikriegstagsveranstaltungen präsent. Hier einige der dort gehaltenen
Reden:
IMI-Standpunkt 2015/034
Wider den deutschen Großmachtmilitarismus!
Rede beim Antikriegstag in Schwäbisch Hall, 1.9.2015
http://www.imi-online.de/2015/09/02/wider-den-deutschen-grossmachtmilitarismus/
Jürgen Wagner (2. September 2015)
IMI-Standpunkt 2015/035
70 Jahre nach der Befreiung von Faschismus und Krieg: Für eine neue
Entspannungspolitik, nein zur Vorbereitung auf den Krieg!
Rede bei der Kundgebung zum Antikriegstag, Tübingen, 29.8.2015
http://www.imi-online.de/2015/09/02/70-jahre-nach-der-befreiung-von-faschismus-und-krieg-fuer-eine-neue-entspannungspolitik-nein-zur-vorbereitung-auf-den-krieg/
Christian Harde (2. September 2015)
IMI-Standpunkt 2015/032
Rüstungsexporte und ihre machtpolitische Funktion
Rede bei der Kundgebung zum Antikriegstag, Tübingen, 29.8.2015
http://www.imi-online.de/2015/08/29/ruestungsexporte-und-ihre-machtpolitische-funktion/
Jürgen Wagner (29. August 2015)
3.) IMI-Analyse: Marineoperationen im Mittelmeer
IMI-Analyse 2015/031 - in: CILIP, Nr. 109 (September 2015)
Marineoperation im Mittelmeer
Seenotrettung, Lagebilderstellung oder Anti-Terror-Krieg?
http://www.imi-online.de/2015/08/31/marineoperation-im-mittelmeer/
http://imi-online.de/download/IMI-Analyse2015-31Marischka.pdf
Christoph Marischka (31. August 2015)
EU Naval Force Mediterranean (EUNAVFOR MED): Mit bemerkenswerter
Geschwindigkeit hat die EU ihre Marinemission zur Migrationsbekämpfung
im Mittelmeer geplant und implementiert.
Vermeintlicher Anlass war die Schiffskatastrophe vor Lampedusa in der
Nacht zum 19. April 2015, bei der über 850 Flüchtlinge im Mittelmeer
ertranken. Schon bei der außerordentlichen gemeinsamen Tagung der Außen-
und der InnenministerInnen in Luxemburg einen Tag später war die Rede
davon, dass die „erfolgreiche“ Operation Atalanta zur Bekämpfung der
Piraterie am Horn von Afrika Vorbild für eine ähnliche Aktion im
Mittelmeer sein könnte.[1] Am 23. April schließlich beauftragten die
Staats- und Regierungschefs ihre Außenbeauftragte, „unverzüglich mit den
Vorbereitungen für eine eventuelle“ Operation im Rahmen der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) zu beginnen.[2]
Bezeichnenderweise stammten die ersten Vorschläge für eine „robuste“
Mission nach dem Vorbild von Atalanta nicht etwa von
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, sondern von dem Mann, der
ihren Posten bis Dezember 2013 inne hatte: dem heutigen Innenminister
Thomas de Maizière.[3] Ein weiteres Indiz, dass entsprechende Pläne
längst in der Schublade lagen. Zwei Wochen nach dem Unglück und noch
während die Operationspläne für die neue Mission ausgearbeitet wurden,
wurden zwei Schiffe der Bundesmarine, die Fregatte „Hessen“ und der
Einsatzgruppenversorger „Berlin“, aus dem Atalanta-Verband gelöst und
ins Mittelmeer zwischen Italien und Libyen beordert, um dort Flüchtlinge
in Seenot aufzunehmen. Boote, welche die Flüchtlinge aufnehmen könnten,
bevor sie in Seenot geraten, schickte keine EU-Regierung. Sie hätte sich
damit dem Vorwurf ausgesetzt, das zu betreiben, was durch die neue
EU-Mission bekämpft werden soll: „Menschenschmuggel“.[4]
Auftrag Abschottung
Denn auch wenn das Bild der geretteten Flüchtlinge auf Schiffen der
Bundeswehr nachhallt und die Bundesregierung im Zusammenhang mit der
EU-Mission gerne von Seenotrettung spricht, ist das am 18. Mai vom Rat
der EU beschlossene Mandat eindeutig: Als Auftrag wird – ausschließlich
– festgelegt, „das Geschäftsmodell der Menschenschmuggel- und
Menschenhandelsnetze im südlichen zentralen Mittelmeer zu unterbinden,
indem systematische Anstrengungen unternommen werden, um Schiffe und an
Bord befindliche Gegenstände, die von Schleusern oder Menschenhändlern
benutzt oder mutmaßlich benutzt werden, in Einklang mit dem anwendbaren
Völkerrecht, einschließlich des SRÜ [Seerechtsübereinkommen] und
etwaiger Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,
auszumachen, zu beschlagnahmen und zu zerstören“.[5] Damit handelt es
sich im Kern um die Übernahme der polizeilichen Aufgabe der
Kriminalitätsbekämpfung im internationalen Raum – aber auch darüber
hinaus – durch militärische Kräfte. Die Seenotrettung ist nur insofern
Aufgabe der Soldaten, soweit sich diese Pflicht ohnehin aus
internationalem Recht ergibt. Das ist schlüssig, schließlich hatte de
Maizière zuvor die italienische Mission Mare Nostrum, die Seenotrettung
und Bekämpfung der Schleuserkriminalität umfasste, als „Beihilfe zum
Schlepperwesen“ kritisiert.[6]
Nach aktueller Planung soll die EU-Mission sechs Schiffe, zwei U-Boote,
drei Seeraumüberwachungsflugzeuge und zwei Aufklärungsdrohnen umfassen,
bislang beteiligt sich die Bundeswehr mit der Fregatte
Schleswig-Holstein und dem Tender Werra. Das operative Hauptquartier
wurde in Rom eingerichtet, das taktische Hauptquartier auf dem
Flaggschiff der Mission, dem italienischen Flugzeugträger Cavour.
Kommandant der Mission ist der italienische Konteradmiral Enrico
Credendino, Befehlshaber der Einsatzkräfte auf See Andrea Gueglio. Zehn
EU-Staaten beteiligen sich mit eigenen Einsatzmitteln und acht weitere
mit Personal für die Hauptquartiere. Die deutschen Einsatzkräfte werden
vom Einsatzführungskommando in Potsdam aus befehligt.
Die politische Kontrolle und strategische Leitung des Gesamteinsatzes
obliegt (wie bei allen EU-Einsätzen) dem Politischen und
Sicherheitspolitischen Komitee (PSK), in dem die Mitgliedstaaten mit je
einem „Botschafter“ vertreten sind und das von der Hohen Vertreterin für
Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, geleitet wird. Der
Rat wird vom Militärausschuss der EU (EUMC), in dem die Mitgliedstaaten
durch ihre Generalstabschefs oder deren Delegierten repräsentiert sind,
über den Verlauf informiert.
Zunächst umfasst das Mandat primär die „Aufdeckung und Beobachtung von
Migrationsnetzwerken“ durch das „Sammeln von Informationen“ (Phase 1).
Der Rat entscheidet, ob der Einsatz in die zweite und dritte Phase
übergehen soll, die hingegen das „Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahmen
und Umleiten“ verdächtiger Schiffe (Phase 2) oder die „Zerstörung oder
Unbrauchbarmachung“ von Schiffen oder zugehörigen Gegenständen zum Ziel
haben (Phase 3) und grundsätzlich auch den Einsatz von Bodentruppen in
Nordafrika beinhalten können. Bereits im Zuge der Mandatierung der
ersten Phase jedoch brachten sowohl der Rat als auch die Bundesregierung
ihre Rechtsauffassung zum Ausdruck, wonach die Marine bereits nach
allgemeinem Seerecht „geeignete Maßnahmen“ auch in internationalen
Gewässern (auf Hoher See) gegen verdächtige Schiffe, deren Personal und
Ladung ergreifen könne, soweit deren Flaggenstaat seine Zustimmung
erteilt, das Schiff keine Staatsangehörigkeit besitzt oder diese in
Zweifel gezogen wird. Die Phasen 2 und 3 sollen auch auf die
Küstengewässer von Drittstaaten, insbesondere Libyens, ausgedehnt
werden, sofern diese zustimmen oder ein Mandat des UN-Sicherheitsrates
erreicht werden kann. Letzteres würde voraussetzen, dass der
Sicherheitsrat die Migration im Mittelmeer formal als Gefährdung des
Weltfriedens oder Angriffshandlung deklariert. Die Befugnis zu
entscheiden, wann der Übergang zwischen den Phasen stattfindet sowie
„zur Änderung der Planungsdokumente, einschließlich des Operationsplans,
der Befehlskette und der Einsatzregeln“ liegt beim PSK. Letztlich
existiert weder eine definierte Eingrenzung der militärischen Befugnisse
innerhalb der einzelnen Phasen noch eine klare Abgrenzung zwischen den
Phasen. Entsprechend hat sich auch die Bundesregierung noch nicht
festgelegt, ob sie etwa vor einem Übergang in Phase 2 überhaupt eine
Befassung des Bundestages für nötig hält, oder diese – wie in Phase 1
geschehen – ohne entsprechendes Mandat gemeinsam mit den anderen
Regierungen im Rat der EU beschließt.[7]
Lagebilderstellung
Zunächst jedoch wird es tatsächlich um das Sammeln von Informationen,
die Erstellung und den Austausch von Lagebildern gehen. Hierfür sprechen
auch die genannten Einsatzmittel wie U-Boote, Flugzeuge zur
Seeraumüberwachung, Drohnen und Hubschrauber, die nicht zur
Seenotrettung, wohl aber mit umfassender Technologie zur Aufklärung
aus¬ge¬stattet sind. Nach Angaben der Bundesregierung liegt auch die
Aufgabe der beiden deutschen Schiffe „im Schwerpunkt in der
Lagebildverdichtung“: „Durch Überwachung und Beobachtung der
Schleuseraktivitä¬ten auf hoher See sollen mehr Informationen über die
kriminellen Netz¬werke gewonnen werden.“[8] Die Satellitenaufklärung
wird vermutlich hauptsächlich über das eigens zur Unterstützung von
GSVP-Mis¬sionen gegründete EU-Satellitenzentrum (EUSC) in Torrejón,
Spanien, sowie möglicherweise über nationale militärische Systeme
bereitgestellt.
Berichten des Guardian zufolge soll über die beteiligten Schiffe des
Vereinigten Königreichs auch der Geheimdienst GCHQ eingebunden sein.[9]
Zumindest für das deutsche Kontingent der Mission wurde auch ein
„Unterstützungselement“ des Bundesnachrichtendienstes eingerichtet.
Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit den polizeilichen Agenturen
der EU vorgesehen: EUROPOL und EUROJUST arbeiten quasi-geheimdienstlich
und haben jeweils Lagezentren und Arbeitsgruppen zur Bekämpfung der
illegalen Migration eingerichtet bzw. bauen solche gerade auf Sizilien
auf. Der Kommandant der Marinemission fand sich bereits am 1. Juli,
wenige Tage nach dem offiziellen Beginn der Operation, zum Besuch bei
Europol ein.[10] FRONTEX ist nicht nur in das Joint Operation Team Mare
von Europol eingebunden, sondern koordiniert insbesondere das
Grenzüberwachungssystem EUROSUR, das als „System der Systeme“ die
nationalen Sensorsysteme verschiedenster Art zu einem Lagebild
integriert und dieses über Nationale Koordinierungszentren (in
Deutschland beim Bundespolizeipräsidium in Potsdam) verteilt. Über
dieses werden bereits jetzt verdächtige Küstenabschnitte und Schiffe
„mittels spezieller Algorithmen und Driftkalkulationen“ überwacht.[11]
Inwieweit die Marinemission auf diese Daten zugreifen kann, ist bislang
unklar; umgekehrt forderte FRONTEX jedenfalls 2015 erstmals
Analyseprodukte des Satellitenzentrums an, das für den militärisch
geprägten GSVP-Bereich gegründet wurde.[12]
Generell lässt sich festhalten, dass in der vergangenen Dekade vor allem
im Zuge „ziviler“ Programme zur Umweltüberwachung, maritimen Sicherheit
und Grenzüberwachung der EU und ihrer Mitgliedstaaten eine kaum zu
überblickende Vielzahl an Sensor- und Kommunikations¬netzwerken zur
Lagebilderstellung geschaffen wurde, während sich noch kein zentrales
Lagezentrum herauskristallisiert hat, in dem alle Infor¬mationen
zusammenlaufen. EUNAVFOR MED ist sicher auch als Versuch zu verstehen,
in dieser Auseinandersetzung eine Hoheit der EU-Mi¬litärbürokratie über
die gesammelten Informationen und ihre Pro¬zes¬sierung zu erlangen.
Schnittstellen zur Terrorbekämpfung
Der Rat hat die Marinemission nicht nur angehalten, mit FRONTEX, EUROPOL
und EUROJUST zusammenzuarbeiten, sondern auch Vereinbarungen „mit
einschlägigen GSVP-Missionen“ zu schließen.[13] Unter diesen sind vor
allem die EU-Einsätze zur Ausbildung malischer Soldaten (EUTM Mali) und
Polizei- und Gendarmeriekräfte (EUCAP Sahel Mali), zur Verbesserung des
Grenzschutzes in Libyen (EUBAM Libya), eine mit demselben Auftrag
geplante Mission in Tunesien sowie die Mission EUCAP Sahel Niger zu
verstehen, die bereits jetzt miteinander kooperieren und Informationen
austauschen. Die Mission im Niger, die als erste der genannten im August
2012 begann, wurde zunächst mit der Bekämpfung des Terrorismus und der
Organisierten Kriminalität begründet, im Mai 2015 jedoch verstärkt auf
die Bekämpfung „illegaler Migration“ ausgerichtet.[14] Sie fungiert aber
weiterhin als Knotenpunkt aller EU-Missionen im Sahel und auch als
Schnittstelle zu anderen internationalen Akteuren, die häufig primär die
Bekämpfung des Terrorismus verfolgen. Auch bei den Grenzschutzmissionen
in Libyen und der geplanten in Tunesien verschwimmen beide Themen. Der
EUTM-Einsatz in Mali hingegen zielt primär auf die Ausbildung jener
Truppen, die anschließend unter französischer Koordination im Norden des
Landes jene Gruppen bekämpfen, die gerade als terroristisch eingestuft
werden. Die beteiligten französischen Truppen operieren (zumindest
teilweise) im Rahmen der Operation Barkhane, welche die
grenzüberschreitende Bekämpfung des Terrorismus in Mauretanien, Mali,
Burkina Faso, Niger und Tschad zum Ziel hat. Mit derselben Aufgabe haben
Frankreich und die USA u.a. im Niger, dessen Hauptstadt Niamey Standort
der EUCAP-Mission ist, im Tschad und in Djibouti (bislang) unbewaffnete
Drohnen vom Typ Reaper (und Harfang) stationiert.[15]
Zusammenfassend dient die Operation EUNAVFOR MED primär der
Lagebilderstellung zwischen den Küsten Europas und Nordafrikas und als
ein(er von verschiedenen) Handlungsrahmen für exekutives Vorgehen. Sie
reiht sich damit ein in verschiedene weitere Maßnahmen der EU, ihrer
Mitgliedstaaten und Verbündeten, zwischen dem Sahel und Europa eine
zusammenhängenden Zone militärisch-geheimdienst¬licher Überwachung mit
quasi-polizeilichen Befugnisse für ihre Militärs zu schaffen, in der
Aufgaben wie die Bekämpfung des Terrorismus und der Mobilität ineinander
verschwimmen. Dass die Zusammenarbeit zwischen nationalen und
internationalen, polizeilichen und militärischen Behörden und
Organisationen dabei so reibungslos verläuft, wie es die offiziellen
Dokumente suggerieren, ist kaum anzunehmen. Vielmehr ist davon
auszugehen, dass gerade auch in der Konkurrenz unter ihnen die Ursache
für das völlig irrationale Ausmaß der Militarisierung der Region zu
finden ist, die zugleich eine Entrechtung der Bevölkerung und
Milliardengewinne für die Rüstungsindustrie mit sich bringt.
Der Artikel ist ein Vorabdruck aus Bürgerrechte & Polizei/CILIP 109. Das
Schwerpunktheft zum Thema „Asyl, Migration und staatliche Gewalt in
Europa“ erscheint voraussichtlich Ende September. Weitere Beiträge u.a.
zum EU-Aktionsplan gegen Schlepper, zu Eurodac und dem Dublin-System,
zur Vorverlagerung der Schleierfahndung, zu Abschiebungen und
Abschiebehaft, zu Flüchtlingsprotesten etc., 112 Seiten, Einzelheft 8
Euro, Abo (3 Ausgaben) 21 Euro. Bestellen über www.cilip.de oder
vertrieb at cilip.de oder per Post: Verlag CILIP · c/o Juristische Fakultät
· Humboldt-Universität zu Berlin · Unter den Linden 6 · 10099 Berlin
Anmerkungen
[1] EU-Kommission: Pressemitteilung v. 20.4.2015 (IP/15/4813)
[2] Pressemitteilung 204/15 des Rates v. 23.4.2015
[3] Faz.net v. 20.4.2015
[4] ausführlich hierzu: Christoph Marischka: Seenotrettung als Teil des
Problems…, IMI-Standpunkt 2015/018 – in: AUSDRUCK (Juni 2015)
[5] Beschluss (GASP) 2015/778 des Rates vom 18. Mai 2015 über eine
Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen
Mittelmeer (EUNAVFOR MED), in: Amtsblatt der EU L 122 v. 19.5.2015
[6] Thomas de Maizière im Interview mit der Süddeutschen Zeitung v. 8.1.2015
[7] Alle Zitate in diesem Absatz: Beschluss (GASP) 2015/778 a.a.O. (Fn.
5). Das Auswärtige Amt verschickte am 10. Juli 2015 per Mail eine
entsprechende „Stellungnahme zu den völkerrechtlichen Voraussetzung
eines Vorgehens im Rahmen von Phase 2 der Operation EUNAVFOR MED“ an die
Abgeordneten des Bundestages.
[8] BT-Drs. 18/5543 v. 6.7.2015
[9] Guardian v. 17.6.2015
[10] Europol-Pressemitteilung v. 1.7.2015
[11] BT-Drs. 18/5543 v. 6.7.2015
[12] BT-Drs. 18/ 5316 v. 23.6.2015
[13] Beschluss (GASP) 2015/778, a.a.O. (Fn. 5)
[14] Pressemitteilung 268/15 des Rates v. 13.5.2015
[15] ausführlicher zur EU-Politik im Sahel und den zugrunde liegenden
Raumkonstruktionen: Marischka, C.: No Exit – No Voice? Die Bekämpfung
des Terrorismus und der Migration im Sahel, IMI-Analyse 2015/028, in:
AUSDRUCK 2015, Nr. 4 (August), www.imi-online.de/download/August2015_web.pdf
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