[Grundeinkommen-Info] Beschattung von HartzIV-Empfängern
Gisela Brunken
giselabrunken at t-online.de
Sa Jun 6 00:55:31 CEST 2009
Nachtrag, 04.06.'09: (auf youtube gefunden,
http://www.youtube.com/watch?v=MdfCaYr_OZQ&feature=channel_page)
Laut 'Spiegel Online' verzichtet nun die BA auf Beschattung von Hartz IV
Empfängern, da offenbar die Kritik an diesem Vorhaben zu groß war.
Siehe:
<http://www.spiegel.de/> http://www.spiegel.de
Artikel: "Bundesagentur verzichtet auf
Beschattung von Hartz-IV-Empfängern"
(vom 04.06.'09)
Diese E-Mail wurde mir Dienstag geschickt:
Gesendet: Dienstag, 2. Juni 2009 21:54
Betreff: STASI WIRD WIEDER AUFGEBAUT?
Hallo Alle,
aus aktuellem Anlass leite ich die Presseerklärung in dieser Runde weiter.
SPD Scholz zeigt sein wahres Gesicht. Statt Grundeinkommen gibt es die Stasi
in neuer Auflage.
Eine anonyme Anzeige genügt und Schlapphüte stehen bereit!
BÜRGER, WEHRET DEN ANFÄNGEN !
02.06.2009: Gemeinsame Presseerklärung: „gegen-hartz.de“ (Hannover) und dem
Erwerbslosen Forum Deutschland (Bonn)- BA erlaubt nun Observationen und
"nachrichtendienstliche" Ermittlungen bei Hartz IV. Bundesagentur für Arbeit
setzt sich über bürgerliche Grundrechte hinweg. Bonn/Hannover – Die
Bundesagentur für Arbeit gestattet jetzt ihren Mitarbeitern bzw.
beauftragten dritten Stellen ausdrücklich die Observation von Hartz
IV-Beziehern. Dazu reicht nach Ansicht der beiden Erwerbsloseninitiativen
„Erwerbslosen Forum Deutschland“ und „gegen-hartz.de“ eine bloße anonyme
Anzeige eines gehässigen Nachbarn aus, um die „nachrichtendienstliche“
Ermittlungen in Gang zu setzten. Mit ihrer am 20 Mai herausgegebenen
internen Weisung an alle Jobcenter würde die BA sich Kompetenzen anmaßen,
die selbst Strafermittlungsbehörden nicht besitzen, so die beiden
Initiativen. „Wir fordern die Bundesregierung auf die Bundesagentur für
Arbeit sofort in ihre Schranken zu verweisen und den behördlichen Wahnsinn
sofort zu stoppen. Zudem lassen wir im Moment rechtliche Schritte gegen
diese Methoden, die an die „Stasi“erinnern prüfen, sagte Martin Behrsing,
Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Unter dem Punkt Rz 6.11 der BA
Weisungen für Arge Außenmitarbeiter werden "Observationen", also eine
heimliche Beschattung von Hartz IV Betroffenen bei "Verdacht auf einen
besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch" ausdrücklich zugelassen. In
der Realität bedeutet dies, eine einfache anonyme Anzeige durch einen
Nachbarn reicht, um umfangreiche Observationen durch Arge Außenmitarbeiter
zu veranlassen. Dabei reicht allein schon der Verdacht aus, um Erwerbslosen
hinterher zu spionieren. Selbst Strafermittlungsbehörden benötigen einen
Gerichtsbeschluss, um umfangreiche Observationen an Bürgern zu veranlassen.
"Die Anweisungen lesen sich wie eine Anleitung für nachrichtendienstliche
Ermittler und erinnern sehr stark an die Ausspähung von Bürgern der DDR
durch die Stasi" entrüstet sich Sebastian Bertram, von der Initiative
„gegen-hartz.de“. Bei den Untersuchungen durch Arge Außendienstmitarbeiter
werden Zeugenbefragungen, Hausbesuche und Beschattungen des
Leistungsbeziehers vorgenommen. Fraglich ist in diesem Zusammenhang die
Beweiskraft derartig "erschnüffelter" Informationen und Fotos vor Gericht.
Denn die Anfertigung von Fotos durch die Arge ist laut §201a des StGB
aufgrund des "Rechts am eigenen Bild" nicht nur unzulässig, sondern sogar
eine Straftat. Von der "Beugung des Grundrechts" kann auch bei den
Hausbesuchen gesprochen werden. Sogenannte Hausbesuche werden von Arge
Außendienstmitarbeiter am häufigsten durchgeführt. Dabei werden auch
Schränke durchwühlt und intime Fragen gestellt. In den BA Anweisungen Punkt
Rz 6.22 wird zwar darauf hingewiesen, dass bei einer Verwehrung des Zutritts
keine Leistungskürzung vorgenommen werden, aber dem Betroffenen trotzdem
wegen "nicht möglicher Sachverhaltsaufklärung" die Leistungen ablehnt werden
darf. So wird durch Androhung der Streichung der Existenzgrundlage der
Eintritt in die Wohnung des Betroffenen erpresst. Das Bürgerliche Gesetzbuch
und das Grundgesetz sollten alle Bürger vor den Eingriffen des Staates in
die Privatsphäre schützen. Nur die Bundesagentur für Arbeit scheint das
Grundrecht für SGB II Leistungsbezieher außer Kraft setzen zu wollen.
Erwerbslosengruppen fordern von der Bundesagentur für Arbeit die sofortige
Überarbeitung der BA Anweisungen und ein zurückkehren zur
Rechtsstaatlichkeit. Weisung der Bundesagentur für Arbeit:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffe
ntlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-06-SGB-II-Traeger-Grundsicher
ung.pdf
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-neue-ba-anweisung
-erlaubt-observation87750.php
Grüße aus Kiel
.........
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